Krankenkassenvergleich: Darauf sollten Sie achten

Vor dem Wechsel von einer Krankenkasse in eine andere macht sich ein umfangreicher Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung schnell bezahlt. Denn nicht nur hinsichtlich der Höhe des Zusatzbeitrags unterscheiden sich die Kassen. Ein Krankenkassenvergleich zeigt schnell, welche Leistungen die eine Kasse integriert und die nächste außen vor lässt.

Das Wichtigste zum Krankenkassenvergleich

  • Etwa 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind identisch, allerdings gibt es Leistungsunterschiede bei Zusatzleistungen wie etwa Zahnreinigung, Bonuszahlungen oder digitalen Gesundheitskursen.
  • Die Beiträge sind einkommensabhängig: Der Beitragssatz der Krankenkassen beläuft sich auf 14,6 Prozent (bzw. ermäßigt ohne Krankengeld auf 14,0 Prozent). Die Krankenkassen dürfen aber einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, kann Geld sparen und das Leistungsangebot verbessern. Ein Krankenkassenvergleich bietet hierbei Orientierung.

Interessiert sich ein gesetzlich Krankenversicherter oder eine gesetzlich Versicherte für einen Wechsel der Krankenkasse, führt an einem Vergleich der Krankenkassen kein Weg vorbei. Der Krankenkassenvergleich offenbart schnell die Unterschiede, vor allem auch in den Beiträgen.

Ob die Krankenkassen Zusatzbeiträge von 0,8 Prozent oder 1,9 Prozent erheben, die zusätzlich zum festen Beitragssatz von 14,6 Prozent jeden Monat vom Einkommen abgezogen werden, machen einen nicht unerheblichen Unterschied aus.

Mögliche Gründe für einen Krankenkassenvergleich

Die Gründe für einen Krankenkassenvergleich können ganz unterschiedlicher Natur sein, entweder man möchte sparen oder das Leistungsspekturm ausweiten.

Sind Sie unzufrieden mit der Krankenkasse (Leistung oder Beitrag) können Sie mit einem Wechsel der Krankenkasse:

  • Ihre gesundheitliche Versorgung und Service verbessern oder
  • Ihren Beitrag zur Krankenversicherung senken.

Was können Sie konkret bei den Krankenkassen vergleichen?

Beim Krankenkassenvergleich lassen sich vor allem Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen.

Zwar zahlen gesetzlich Versicherten e nach Berufsgruppe bei allen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent (Arbeitnehmer und Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld; Arbeitgeber zahlt einen Arbeitgeberzuschuss von 50 %) oder 14,0 Prozent (ermäßigter Beitragssatz für Beamte und Selbstständige ohne Krankengeld) vom Bruttoeinkommen. Dennoch unterscheiden sich die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen durch den Zusatzbeitrag, den diese individuell erheben dürfen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2023 bei 1,6 Prozent.

Ein großer Teil der Leistungen ist zwar festgelegt und somit identisch, jedoch kann sich das -Leistungspaket vor allem durch Zusatzleistungen der einzelnen Krankenkassen unterscheiden.

Auch Bonusprogramme, besondere Versorgungsformen und Wahltarife der verschiedenen Krankenkassen lassen sich vergleichen.

Warum lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen konkurrieren in Deutschland um Mitglieder. Deshalb haben sie die Möglichkeit einen teil ihres Leistungsangebots frei zu gestalten. Auch dürfen sie einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.

Der Zusatzbeitrag ist je nach Kasse unterschiedlich hoch, so variiert der Beitrag bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Auch unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen in der Leistung.

Um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten, lohnt sich der Krankenkassenvergleich.

Wie viel Geld kann man durch den Krankenkassenvergleich sparen?

Wie viel Beitrag sich bei der gesetzlichen Krankenkasse sparen lässt, hängt vom individuellen Zusatzbeitrag der GKV ab. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 1,6 Prozent, unterscheidet sich jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Der niedrigste Zusatzbeitrag liegt bei 0,8 Prozent, der höchste bei 1,9 Prozent. Die Krankenkasse vergleichen, bedeutet bares Geld sparen.

Ein Beispiel:

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro im Bundesland Hamburg würde eine Ersparnis zwischen zwei Krankenkassen mit hohem und niedrigem Zusatzbeitrag von etwa 33 Euro (bzw. 16 Euro für Angestellte) im Monat: mindestens rund 462 Euro (bzw. 231 für Angestellte) und maximal 495 Euro (bzw. Angestellte 247 Euro) entstehen.

Die Gesamtersparnis aufs Jahr gerechnet beträgt also knapp 400 Euro bzw. 200 Euro.

Wie unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen?

Gesetzliche Krankenversicherungen unterscheiden sich durch Prämienzahlungen, Bonusprogramme, Wahltarife und Service-Angebote. Im folgenden finden Sie die einzelnen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einzelne Bereiche aufgeschlüsselt.

Ambulante Leistungen der Krankenkassen:

Die Behandlung erfolgt grundsätzlich durch Ärzte, die eine Kassenzulassung haben. Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich auch zu Privatärzten gehen, allerdings nur als Selbstzahler. Im Falle von speziellen Behandlungsprogrammen hat die Krankenkasse das Recht, Ihnen einen zugelassenen Arzt zu empfehlen, der Sie behandelt.

Ärztlich verschriebene Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel werden übernommen. Es gelten jedoch Festbeträge oder Höchstpreise. Daneben gelten je Mittel folgende Selbstbeteiligungen:

Arzneimittel:

  • Je Medikament 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro; jedoch nicht mehr als den tatsächlichen Preis.
  • Von dieser Zuzahlung können Arzneien dann ausgenommen werden, wenn sie gemäß Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz mindestens 30 % unter dem Festbetrag liegen.

Heilmittel:

  • 10 % der Kosten für jedes Mittel plus 10 Euro je Verordnung.

Hilfsmittel:

  • Die Zuzahlung beträgt für jedes Hilfsmittel 10% (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro). Eine Versorgung zum Festbetrag ist nicht zuzahlungsfrei. Für Sehhilfen wird grundsätzlich nicht mehr geleistet (Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre und schwer Sehbeeinträchtigte).
  • Wird ein Mittel oberhalb des Festbetrags gewählt, trägt der Patient/die Patientin die Preisdifferenz zu 100 %.
  • Darüber hinaus wird vom Versicherten für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro) verlangt.

Leistungen der Krankenkassen im Krankenhaus:

GKV-Versicherte sind verpflichtet, das vom Arzt in der Einweisung genannte Krankenhaus aufzusuchen (grundsätzlich das ihrem Wohnort nächstgelegene Vertragskrankenhaus). Die Behandlung erfolgt – ohne Einflussmöglichkeit – durch den diensthabenden Arzt. Die Krankenkassen erstatten nur die allgemeinen Krankenhausleistungen. Das bedeutet unter anderem Unterbringung im Mehrbettzimmer.

Als Zuzahlung müssen für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr 10 Euro pro Tag gezahlt werden- jedoch maximal 280 Euro pro Jahr. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten komplett.

Leistungen der Krankenkassen beim Zahnarzt:

Die gesetzliche Krankenversicherung erkennt für Zahnersatz nur Festzuschüsse an. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Befund ab (z.B. ein fehlender Zahn) und orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten einer einfachen Versorgung.

Der GKV-Versicherte erhält als Festzuschuss 60 % auf diese durchschnittlichen Kosten einer einfachen Versorgung (nach 10-jähriger regelmäßiger Vorsorge erhält der/die Versicherte maximal 75 %). Bei einer höherwertigen Versorgung beteiligt sich die GKV gar nicht oder nur mit dem Festzuschuss einer einfachen Versorgung.

Leistungsvergleich GKV: Welche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sollten Sie vergleichen?

Mehr als 95 Prozent der medizinischen Leistungen bei gesetzlichen Krankenkassen sind gleich. Der Gesetzgeber schreibt sehr genau vor, welche Grundversorgung abgedeckt ist. Im Detail jedoch zeigen sich viele Unterschiede bei den Mehrleistungen der einzelnen Krankenkassen. Denken Sie über einen Wechsel der Krankenkasse nach, sollten Sie also unbedingt die Leistungsdetails der Krankenkassen vergleichen.

Service und der Beratung:

  • Stehen Hotlines zur Verfügung für beispielsweise Fragen zu Leistungen oder auch medizinische Fragen?
  • Wann sind sie erreichbar?
  • Wie sieht es aus mit der Vermittlung von Facharztterminen oder der Empfehlung von Spezialisten?
  • Gibt es eine Unterstützung bei der Wahl eines Krankenhauses?
  • Wie wird der Versicherte bei Behandlungsfehlern unterstützt?
  • Wie steht es um die Beratung in Sachen Pflege?

Medikamente

Gibt es vergünstigte Medikamente? Wie sieht es mit der Versorgung von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneien aus und mit Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern?

Zahnarztleistungen

Die Krankenkassen gehen unterschiedlich mit Zuschüssen bei der Zahnbehandlung um. Gibt es Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung beim Vertragsarzt? Wird der Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung nur über das Gesundheitskonto gewährt oder nur über das Bonusprogramm? Und unterstützt die Krankenkasse Preisvergleiche für die Behandlung und den Zahnersatz?

Vorsorge und Impfungen

Auch die Vorsorgeuntersuchungen und die Bonusprogramme unterscheiden sich bei den Krankenkassen. Wie wichtig ist beispielsweise die Kostenübernahme der Impfung gegen die Folgen eines Zeckenbisses oder die notwendigen Impfungen für eine Reise? Bevorzugt der Versicherte bei den Bonusprogrammen Geld- oder Sachleistungen? Sollen am Bonusprogramm auch Familienversicherte Angehörige und Kinder teilnehmen können? Und in der heutigen, digitalen Zeit ist für viele Versicherte wichtig, ob die Krankenkasse das Nutzen eines Fitness-Trackers oder einer Gesundheits-App für Smartphones unterstützt?

Der Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt damit sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bezüglich der Mehrleistungen einer Krankenkasse.

Schwangerschaftsleistungen

Vor allem für Frauen können außerdem die Leistungen während der Schwangerschaft, der Geburt und in der weiteren Vorsorge der Kinder den entscheidenden Ausschlag für oder gegen eine Kasse geben.

Je nachdem, wie wichtig Punkte wie, ein 3-D-Ultraschallscreening, das Rooming-in bei Kindern oder eventuell eine finanzielle Unterstützung bei der künstlichen Befruchtung über dem gesetzlichen Standard hinaus ist. Oder werden die Kosten vom Geburtsvorbereitungskurs für Väter oder für frühkindliche Förderprogramme, wie Delfi oder Pekip übernommen? Oder bezuschusst die Kasse die Teilnahme am Babyschwimmen oder die Babymassage?

Alternative Heilmethoden

Heutzutage verlassen sich immer mehr Menschen nicht mehr allein auf die Schulmedizin. Alternative Heilmethoden werden zunehmend wichtiger. Darum kann die Beteiligung an den Kosten ein wichtiges Kriterium für gesetzlich Versicherte beim Krankenkassenvergleich sein.

Wie werden Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur bezuschusst? Wie aufgeschlossen steht die Krankenkasse alternativer Krebstherapie gegenüber? Gibt es Zuschüsse für Ayurveda, Bachblüten- oder Eigenbluttherapie? Werden Kurse für Autogenes Training, Qi Gong oder Yoga bezuschusst?

Pflege

In Fällen der Krankenpflege gibt es Leistungsunterschiede. Liegen die Leistungen über dem gesetzlichen Anspruch? Zum Beispiel bei der häuslichen Krankenpflege oder bei der Hospiz- und Palliativmedizin.

Freiwillige Extraleistungen der Krankenkasse

Auch freiwillige Extraleistungen lassen sich bei den Krankenkassen vergleichen. Zu diesen gehören zum Beispiel:

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Osteopathie
  • Künstliche Befruchtung
  • (digitale) Gesundheitskurse
  • Gesundheitsreisen
  • Bonusprogramme und Bonuszahlungen (z.B. für präventive Maßnahmen)
  • Babybegrüßungsgeld

Krankenkasse wechseln: Wie funktioniert es?

Haben Sie den Krankenkassenvergleich gemacht und sich für eine neue gesetzliche Krankenkasse entschieden, müssen Sie nicht mehr Ihre alte Krankenkasse kündigen, sondern können sich ganz einfach bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden.

Die Kündigung übernimmt dann Ihre neue gesetzliche Krankenversicherung für Sie. Angestellte müssen ihren Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel informieren.

Welche Fristen gelten für den Krankenkassenwechsel?

Seit 2021 gilt eine allgemeine Bindungsfrist von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit, können Sie die Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.

Sollte die Krankenkasse allerdings Ihren (Zusatz)beitrag erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und die Bindungsfrist entfällt.

Auch wenn Ihre Versicherungspflicht ausläuft (Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 66.6000 € Verbeamtung oder Selbstständigkeit) und die sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern können, entfällt die Mindestvertragslaufzeit bei Ihrer Krankenkasse.

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