Gerade bei einem so emotionsgeladenden Thema wie Krebs horchen viele erst einmal auf. Wer kennt nicht mindestens eine Person im Familien- oder Freundeskreis, die an Krebs erkrankt oder gestorben ist? Wie groß ist die Gefahr, selbst zu erkranken? Immer mehr Versicherer nehmen diese Sorge ihrer Versicherungsnehmer besonders ernst und bieten eine Krebszusatzversicherung an – und damit laut Werbebotschaft die garantierte Sicherheit für die beste und schnellste Behandlung mit modernsten Therapiemöglichkeiten in erstklassigen Krankenhäusern. Einige Anbieter beschränken sich auf ein Diagnosegeld – einen einmalig gezahlten vierstelligen Betrag im Fall einer Krebs-Diagnose, der ohne bürokratischen Aufwand gezahlt wird. Und ein weiterer für viele reizvoll erscheinender Baustein von Krebsversicherungen ist die Krebsvorsorge: die Kostenübernahme von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen.

Wie bitte? Versorgungslücke? Wo?

Doch schließen die auf dem Markt kommenden Krebszusatzversicherungen wirklich eine Versorgungslücke? Oder handelt es sich nicht vielmehr um ein Produkt, das sich gut verkaufen lässt? Um ein Geschäft mit der Angst vor einer Krankheit, die fast jeden Zweiten im Laufe seines Lebens trifft? Aus Sicht von Verbraucherschützern reichen gerade im Fall einer bereits gestellten Krebsdiagnose die Leistungen der gesetzlichen als auch der privaten Versicherer aus. Sobald ein Patient erfährt, dass er an Krebs erkrankt ist, bekommt er je nach Gesundheitszustand und zu erwartendem Voranschreiten der Krankheit in jedem Fall Zugang zu modernsten Therapien in renommierten Kliniken – auch als Kassenpatient. Versicherer und Ärzte streben in dem Fall automatisch die beste und schnellste Behandlung an. Krebspatienten mit einer Krebszusatzversicherung werden also, was Wartezeiten oder Behandlungsoptionen angeht, nicht bevorzugt behandelt.

Wann ist die zusätzliche Krebsvorsorge in Form einer Krebszusatzversicherung sinnvoll?

Bleibt noch die Frage nach den Kosten in punkto Krebsvorsorge und die dadurch möglicherweise schneller stattfindende Krebsdiagnose – insbesondere bei Risikogruppen. Wenn beispielsweise schon einige Verwandte an Brust-, Eierstock-, oder Darmkrebs erkrankt sind, sollten Patienten sich unbedingt ärztlich beraten lassen, ab wann eine Früherkennung sinnvoll ist. Wenn der behandelnde Arzt eine medizinische Notwendigkeit für eine bestimmte Untersuchung feststellt – etwa einen Brustultraschall –, dann können diese Kosten auch von der jeweiligen Krankenkasse getragen werden. Das ist natürlich ganz individuell vom Arzt abzuwägen. Im Zweifelsfall sollte man vorab bei der eigenen Krankenkasse nachfragen. Eine medizinische Notwendigkeit kann beispielsweise ein begründeter Verdacht auf ein hohes familiäres Risiko sein.

Die Kosten für zusätzliche Darmspiegelungen übernehmen in der Regel die meisten Krankenkassen, falls Sie zu einer Risikogruppe gehören. Darüber hinaus haben viele Krankenkassen besondere Behandlungsangebote wie einen Vertrag bei familiär bedingtem Brust- und Eierstockkrebs. Eine 40-jährige Frau, in deren Familie gehäuft Brustkrebs in jungem Alter aufgetreten ist, wird aufgrund ihrer genetischen Veranlagung also ohnehin entsprechende Beratungs- und Vorsorgeangebote in Anspruch nehmen können – etwa, wenn eine genetische Veränderung im BRCA1- oder BRCA2-Gen nachgewiesen wurde. Immer mehr gesetzliche wie private Krankenversicherer und Beihilfestellen übernehmen auch die Gentests zur Früherkennung, ebenso wie zum Teil auch prophylaktische Operationen. Auf der anderen Seite schließen die Krebs-Zusatzversicherer zum Teil Krebsarten aus oder erheben einen Risikozuschlag, falls familiär bedingt ein höheres Krebsrisiko besteht.

Mammographie mit 40 – geht auch ohne Zusatzversicherung

Führt der Arzt eine Untersuchung wie etwa eine Mammographie rein auf Wunsch der Patientin durch, werden die Kosten privat berechnet, da es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) handelt. Doch auch in diesem Fall lohnt es sich zu rechnen: Die jährliche Mammographie würde eine unter 50-Jährige beispielsweise etwa 110 Euro kosten. Für eine Darmspiegelung müssten Selbstzahler unter 50 Jahren zwischen 200 und 300 Euro zahlen. In punkto Hautkrebs sind die Kosten mit etwa 30 Euro gering und die Krankenkassen entsprechend kulant. Die TK hat beispielsweise einen speziellen Vertrag mit diversen Hautärzten abgeschlossen, bei denen auch unter 35-jährige Versicherte ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen können. Wann und ob diese oder andere der sogenannten IGeL-Leistungen im Einzelfall Sinn ergeben, sollten Patienten gemeinsam mit ihrem Facharzt entscheiden. Bei den meisten kommt in fünf Jahren durch selbstgewählte IGeL-Leistungen keine Summe heraus, die die Versicherungsbeiträge einer Krebszusatzversicherung übersteigen würde.

Gibt es bessere Alternativen zur Krebzusatzversicherung?

Zusatzversicherungen sind an sich eine gute Sache, wenn es darum geht, sich im Krankheitsfall finanziell abzusichern.

Peter Grieble – Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:

„Wenn man sich umfassend versichern möchte, ist die beste Absicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung“, meint Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Laut des Versicherungsexperten ist die BU wesentlich besser geeignet als eine Krebszusatzversicherung mit einer nicht immer ausreichend hohen Einmalzahlung bei der Krebsdiagnose. Die BU fängt das finanzielle Risiko auch dann auf, wenn die Berufsfähigkeit aufgrund einer anderen chronischen oder langanhaltenden Krankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Im Gegensatz zur Krebszusatzversicherung greift die BU zudem bei Verletzungen. Ebenso bei altersbedingten körperlichen Beschwerden sowie psychischen Krankheiten, wie Burnout oder einer Depression. Falls die BU aufgrund des Eintrittsalters oder anderer Vorerkrankungen nicht infrage komme, sei die Dread-Disease-Versicherung eine Option. Diese Versicherung zahlt ebenfalls einmalig eine hohe Summe, sobald eine Diagnose bekannt ist. Anders als die Krebsversicherung greift eine „Dread Disease“-Versicherung aber auch bei anderen übersetzt „schweren Erkrankungen“, beispielsweise bei einem Herz- oder Schlaganfall oder einem langanhaltenden Nervenleiden.

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