Höchstsatz Krankenversicherung: Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV) berechnet sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) anhand des Einkommens. Dies gilt jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – der darüber liegende Teil des Einkommens ist beitragsfrei. Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze ist und welchen Höchstbeitrag Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, sehen wir uns im Folgenden an.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anhand der Beitragsbemessungsgrenze berechnet sich der Maximalbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Höhe wird – vom Staat – fast jedes Jahr neu festgesetzt.
  • Die Beiträge zur GKV sind abhängig vom Einkommen. Allerdings gibt es für gesetzlich Versicherte nicht nur eine Höchstgrenze, sondern auch einen Mindestbeitrag.
  • Ab einem bestimmten Einkommen haben Angestellte die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Dort zahlen sie oftmals niedrigere Beiträge.

Beitragsbemessungsgrenze – einfach erklärt

Wie viel gesetzlich Versicherte in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, hängt von ihrem Gehalt ab. Das ist aber nur bis zu einem bestimmten Punkt der Fall. Denn haben sie ein bestimmtes Arbeitsentgelt erreicht, steigen die monatlichen Beiträge nicht weiter an. Dieses Einkommen bezeichnet man als Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Anders ausgedrückt: Der Betrag, der über dieser Grenze hinaus verdient wird, ist nicht mehr beitragspflichtig.

Eine solche Grenze gibt es übrigens nicht nur für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung. Die Höhe unterscheidet sich aber je nach Art der Sozialversicherung.

Für die Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze beispielsweise 2022 bei 84.600 Euro pro Jahr im Westen und 81.000 Euro im Osten Deutschlands – damit ist sie deutlich höher als für die gesetzliche Krankenversicherung.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV?

2021 und 2022 hat sich die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verändert – in beiden Jahren lag die Rechengröße bei 58.050 Euro im Jahr (brutto), beziehungsweise 4.837,50 Euro pro Monat.

2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze weiter an. Die Rechengröße liegt dann bei 59.850 Euro im Jahr, beziehungsweise 4.987,50 Euro pro Monat.

JahrHöhe Beitragsbemessungsgrenze
202359.850 €
202258.050 €
202158.050 €
202056.250 €
201954.450 €
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze 2019-2023

Beitragsbemessungsgrenze: Gibt es einen Unterschied zwischen Ost und West?

Für die gesetzlichen Krankenkassen gelten im ganzen Bundesgebiet dieselben Grenzen. Anders ist es beispielsweise bei der Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung ist im Westen deutlich höher als im Osten. Das liegt daran, dass auch das Lohnniveau in den alten Bundesländern höher ist. Der Osten soll also durch geringere Beiträge zu dieser Sozialversicherung entlastet werden.

Warum gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze?

Hinter dem Prinzip der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) steht die Idee, dass der Beitrag dem Arbeitseinkommen beziehungsweise den Einnahmen von Selbstständigen angepasst wird. Wer also wenig verdient, muss auch wenig für seine Versicherung bezahlen – und umgekehrt. Die Leistungen sind dabei für alle Mitglieder gleich. Dies ist Teil des Solidaritätsprinzips.

Wie passt dies aber nun mit der Tatsache zusammen, dass die Beiträge bei einem Einkommen über 4.837,50 Euro pro Monat (BBG – Stand 2022) nicht mehr steigen? Schließlich entgehen dem Staat dadurch viele potenzielle Sozialabgaben.

Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten, wenn man sich nicht die Einnahmen, sondern die Ausgaben der Sozialversicherungen ansieht. Bei höheren Beitragszahlungen in die Rentenversicherung steigt nämlich für Rentnerinnen und Rentner der Rentenanspruch.

Die gesetzlich Krankenversicherten erhalten wiederum Krankengeld, dessen Höhe aber auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens (max. BBG bzw. max. 4.837,50 Euro pro Monat in 2022) und für Arbeitnehmer zusätzlich auf 90 Prozent des tatsächlichen Nettogehaltes begrenzt ist. Damit bildet es eine Ausnahme von dem Prinzip, dass Leistungen der Krankenkassen unabhängig vom Gehalt sind.

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung: So wird die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu entschieden. Festgelegt wird sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der sogenannten Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung. Dort bestimmt die Bundesregierung wichtige Rechengrößen für die Sozialversicherungen – unter anderem auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Dabei orientiert sie sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung, um sicherzugehen, dass die soziale Absicherung stabil bleibt. In der Regel steigt deshalb die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr an, da sich auch die Gehälter immer weiter nach oben entwickeln.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung?

Wer ein Entgelt oder ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezieht, der bezahlt bei seiner Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbeitrag. Wie hoch dieser in der Praxis ausfällt, hängt von Faktoren wie dem Krankengeldanspruch, dem Zusatzbeitrag und mehr ab.

Von diesen vier Faktoren hängt der Höchstbeitrag ab:

1. Krankengeldanspruch

Für gesetzlich Versicherte, die Anspruch auf Krankengeld haben, beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Wer jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld hat, bezahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Das gilt zum Beispiel für Rentnerinnen und Rentner sowie für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, welche ihre Beitragssätze verringern und deshalb auf Krankengeld verzichten möchten.

2. Zusatzbeitrag

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Zusatzbeitrag selbst bestimmen und beeinflussen. Dieser variiert also von GKV zu GKV, die dadurch auch die individuelle Beitragshöhe ihrer Mitglieder beeinflussen.

Der politisch vorgegebene durchschnittliche Prozentsatz lag 2022 bei 1,3 Prozent. 2023 soll der Zusatzbeitrag im Durchschnitt auf – laut Politik: 1,6 Prozent steigen. Die Spanne dieser Werte ist relativ groß: so lag der tatsächliche Zusatzbeitrag 2022 je nach Krankenkasse zwischen 0,3 und 2,4 Prozent.

3. Anstellungsverhältnis

Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern. Auf die Berechnung des Höchstsatzes hat dies erst einmal keinen Einfluss – dieser wird genauso auf Basis des Einkommens berechnet wie bei Arbeitnehmern (Achtung: bei Selbstständigen gehören beispielsweise auch Einnahmen aus Kapitalanlagen oder Vermietung zum Einkommen).

Dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied: Als Selbstständige oder Selbstständiger bezahlt man in der GKV den gesamten Beitrag selbst, während bei angestellten Versicherten der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten übernimmt. So gesehen ist der Höchstbeitrag für Selbstständige in der Praxis doppelt so hoch wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

4. Kinder

Auf die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung wirken sich Kinder nicht aus. Allerdings haben diese einen Einfluss auf die Pflegeversicherung. Für Kinderlose ist diese teurer.

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 3,4 Prozent (weniger mit mehr als einem Kind) des Bruttoeinkommens. Kinderlose bezahlen ab dem 23. Lebensjahr jedoch einen Beitragszuschuss von 0,6 Prozent. Insgesamt beträgt der Beitragssatz zur für sie also 4,0 Prozent.

Beispiele für den Höchstbeitrag in der GKV 2023

Anhand von zwei Versicherten zeigen wir beispielhaft, wie sich der Höchstbeitrag in der GKV je nach individueller Berechnung unterscheiden kann:

Arbeitnehmer (Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent, mit Kindern, Arbeitseinkommen von 60.000 Euro (pflichtversichert):

807,98 Euro Krankenversicherung (BBG 2023 x (14,6% allg.Beitragssatz + 1,6% Zusatzbeitrag) = 4.987,50€ x 16,2% = 807,98€) plus 152,12 Euro für die Pflege(pflicht)versicherung (BBG 2023 x 3,05% = 152,12€).

Insgesamt werden Beiträge von 960,10 Euro im Monat fällig.

Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge des Versicherten. Pro Monat zahlt dieser also 480,05 Euro.

Selbstständige, Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent, ohne Kinder, Einkommen von 60.000 Euro, (freiwillig versichert mit allg. Beitragssatz von 14,6 Prozent):

807,98 Euro Krankenversicherung (BBG 2023 x (14,6% allg.Beitragssatz + 1,6% Zusatzbeitrag) = 4.987,50€ x 16,2% = 807,98€) plus 169,58 Euro für die Pflege(pflicht)versicherung (BBG 2023 x 4,0% = 199,50€).

Insgesamt werden Beiträge von  rund 1.007 Euro im Monat fällig.

Im Gegensatz zum Arbeitnehmer, bei welchem der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt, zahlt diese Versicherte aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit den gesamten Beitrag selbst.

Wer bezahlt den Höchstbeitrag in der GKV?

Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, bezahlt immer den Höchstbeitrag. Eine freiwillige Versicherung ist nämlich für Angestellte nur dann möglich, wenn das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt (und damit auch automatisch die Beitragsbemessungsgrenze) überschreitet.

Bei selbstständiger Tätigkeit oder in der gesetzlichen Pflichtversicherung kann ebenfalls der Höchstbeitrag fällig werden. Das ist dann der Fall, wenn das Einkommen oder das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze von 58.050 Euro (2022) beziehungsweise 59.850 Euro (2023) brutto pro Jahr überschreitet.

Wie hoch sind die Beiträge zur GKV mindestens?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Obergrenze für die Beitragsberechnung in der GKV an. Genauso gibt es aber auch eine Untergrenze, welche zwischen 193,45 Euro und 197,29 Euro pro Monat liegt (2022). Wer also gesetzlich versichert ist, aber nur sehr wenig verdient, muss trotzdem einen bestimmten Betrag zahlen – auch wenn dieser mehr als 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt.

Um den niedrigsten Beitrag zu berechnen, setzt der Gesetzgeber eine sogenannte Mindestbemessungsgrundlage an. Dabei handelt es sich um ein angenommenes Mindesteinkommen. 2022 liegt dieses bei 1.097 Euro pro Monat. Ob das eigentliche Einkommen der oder der Versicherten geringer ist, ist nicht relevant.

Daraus ergibt sich, wenn man die 14,6 Prozent ansetzt, ein Beitrag von 160 Euro pro Monat. Dazu kommt noch der Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung, welcher 33,45 Euro pro Monat (für Personen mit Kindern oder unter 23 Jahren) oder 37,29 Euro (für Kinderlose über 23 Jahren) beträgt.

Mindestbeitrag zur GKV 2023

Auch die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage verändert sich fast jedes Jahr. 2023 soll diese auf 1.131,67 Euro pro Monat steigen. Damit steigt auch der Mindestbeitrag zur GKV auf 165,22 Euro pro Monat. Der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich ebenfalls auf 34,52 Euro pro Monat (für Personen mit Kindern oder unter 23 Jahren) beziehungsweise 38,48 Euro (für Kinderlose über 23 Jahren).

Versicherungspflichtgrenze: Ab wann darf man sich privat versichern?

Als Angestellter oder Angestellte besteht eine Pflichtversicherung in der GKV. Diese Pflicht gilt aber nur bis zu einem gewissen Gehalt – beim Überschreiten dieser Höchstgrenze haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wahl zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Über diese Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu entschieden.

Im Kalenderjahr 2022 liegt die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) bei 64.350 Euro brutto, das entspricht 5.362,50 Euro pro Monat. Im Jahr 2023 liegt sie schon bei 66.600 Euro brutto im Jahr, also 5.550 Euro pro Monat.

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Achtung: Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) ist nicht dasselbe wie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)! Letztere ist niedriger angesetzt als die Versicherungspflichtgrenze. Auch wer Höchstbeiträge bezahlen muss, kann also nicht automatisch zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Jörg Werner

KV-Fux Marktanalyst

Gibt es auch in der privaten Krankenversicherung einen Höchstbeitrag?

Die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung funktioniert anders als in der GKV. Für private Versicherer ist das Einkommen nicht relevant. Stattdessen hängt die Höhe des Beitrags von den gewählten Leistungen ab. Dazu kommen Faktoren wie das Alter, der Gesundheitszustand oder der Beruf.

Einen fest definierten Höchstbeitrag gibt es deshalb in der PKV nicht. Lediglich der Beitrag zum privaten Basistarif, dessen Leistungen vergleichbar sind mit der gesetzlichen Krankenkasse sind, darf höchstens soviel kosten wie der Maximalbeitrag zur GKV.

Viele Gutverdienerinnen und Gutverdiener entscheiden sich aus diesem Grund – wenn sie die Möglichkeit haben – für eine private Krankenversicherung. Das ist für sie oftmals deutlich günstiger als den Höchstbeitrag in der GKV zu bezahlen. Zudem erhalten sie dort bessere und umfangreichere Leistungen. Ist eine private Krankenversicherung nicht möglich, können sie sich alternativ Mithilfe von GKV-Zusatzversicherungen bessere Leistungen im Krankheitsfall sichern.

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