Heilmittel: Erstattung durch die PKV

Heilmittel sind therapeutische Maßnahmen, die von außen wirken, z.B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Massagen. Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Kosten für Heilmittel je Versicherer und nach ausgewähltem Tarif.

Was zählt als Heilmittel?

Heilmittel ist eine Bezeichnung für eine Vielzahl therapeutischer Maßnahmen, die in der Regel nicht vom Arzt selbst erbracht, sondern von ihm verordnet und von anderen, meist Heilhilfsberufen, ausgeführt werden.

Im Gegensatz zu Arzneimitteln handelt es sich um Mittel zur Beseitigung und Milderung von Krankheitserscheinungen, die von außen wirken. Unter die Bezeichnung Heilmittel fallen z.B. Physiotherapie, Massagen, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie und Inhalationen.

Erstattet die Private Krankenversicherung Heilmittel?

Unabhängig von den spezifischen Bedingungen Ihres Krankenversicherungstarifs, sind bestimmte Kriterien entscheidend, damit die Private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für Heilmittel wie Physiotherapie, Logopädie oder andere übernimmt. Hierzu zählt, dass das Heilmittel dazu beitragen muss, eine bestehende Krankheit oder krankhafte körperliche Beeinträchtigung zu heilen oder zu lindern. Zusätzlich benötigen Sie eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung für die gewünschte Therapie, sei es Physiotherapie, Logopädie, medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Ernährungstherapie. Falls Sie einen Tarif mit Heilpraktiker-Leistungen haben, ist auch eine Verordnung durch den Heilpraktiker möglich.

Es ist wichtig, dass Sie von einem staatlich geprüften Angehörigen von Heilberufen behandelt werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass für eine Physiotherapie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin/Physiotherapeut oder Masseurin/Masseur vorliegen muss. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Behandlung von Privatversicherten keine speziellen Vorgaben hinsichtlich Zulassung, Verordnungsformular, Praxissitz, Behandlungsfristen oder -dauer. Die Privatversicherung ermöglicht Ihnen flexiblere Optionen, damit Sie eine geeignete Heilmittel-Behandlung durch qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten erfahren können.

GKV-Versicherte müssen 10% der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Anwendung – selbst tragen. Zusätzlich sind 10 Euro pro Verordnungsgebühr zu bezahlen, wobei eine Verordnung durchaus mehrere Anwendungen beinhalten kann.

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In welchem Umfang werden die Kosten für Heilmittel von der PKV übernommen?

Die Kostenübernahme für Heilmittel in der privaten Krankenversicherung (PKV) gestaltet sich individuell, da es kein einheitliches Gebührenverzeichnis gibt. Daher kann Ihre Physiotherapeutin, Ergotherapeutin oder Ihr Ernährungsberater nicht vorab feststellen, welche Kosten von Ihrer PKV erstattet werden. Die Heilmittelerbringerinnen und -erbringer können ihre Preise weitgehend frei festlegen, müssen jedoch gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch die „übliche Vergütung“ berücksichtigen. Als Orientierung dienen dabei die beihilfefähigen Höchstsätze, die in der Bundesbeihilfeverordnung festgehalten sind.

Die PKV kann die Kostenerstattung von Heilmitteln auf unterschiedliche Weisen regeln. Eine Möglichkeit besteht darin, sich auf die Bundesbeihilfeverordnung zu beziehen und identische Beträge oder eine prozentuale Erstattung bzw. ein Mehrfaches der beihilfefähigen Höchstsätze vorzusehen. Alternativ kann die PKV ein eigenes Heilmittelverzeichnis mit Preisliste in den Tarifbedingungen integrieren, wobei festgelegte Leistungen im Versicherungsvertrag nicht einseitig geändert werden dürfen. Eine weitere Option besteht darin, allgemein zu erklären, dass Heilmittel erstattet werden, wobei mindestens die Kosten im Rahmen der „üblichen Vergütung“ übernommen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass innerhalb einer privaten Krankenversicherung die Kostenübernahme je nach Tarif variieren kann. Beispielsweise könnte Ihr Tarif vorsehen, 80 Prozent des Preises nach dem unternehmenseigenen Verzeichnis zu zahlen. Bei Bedarf an unterschiedlichem Versicherungsschutz können Sie Ihren Versicherer nach alternativen Tarifoptionen erkundigen.

Gibt es Möglichkeiten zur Verbesserung der Heilmittelversorgung in der PKV?

Wenn Sie bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, aber mit den Leistungen für Heilmittel nicht zufrieden sind, gibt es Handlungsoptionen, die Sie prüfen können. Insbesondere wenn Sie jung und gesund sind, lohnt es sich, die verschiedenen Tarife Ihres Versicherers zu überprüfen und einen möglichen internen Tarifwechsel zu erwägen. Beachten Sie dabei jedoch, dass bei einer Leistungsverbesserung in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Wenn ein Wechsel zu einem anderen Versicherer in Betracht kommt, müssen Sie ebenfalls Gesundheitsfragen beantworten. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Versichererwechsel in der Regel nur sinnvoll ist, wenn Sie noch nicht lange privat versichert sind, da Sie andernfalls einen erheblichen Teil Ihrer Altersrückstellungen verlieren könnten. Daher empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt, die Optionen innerhalb Ihres aktuellen Anbieters zu prüfen, um eine für Sie passende Lösung zu finden.

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