Anschlussheilbehandlung Private Krankenversicherung

Eine Behandlung im Krankenhaus oder auch eine größere ambulante Operation machen bis zur kompletten Genesung in der Regel eine weitere Rehabilitationsmaßnahme notwendig. Die Frage nach der Kostenübernahme für eine solche Anschlussheilbehandlung ist legitim, denn es kommen verschiedene Leistungsträger in Frage. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu, wann die private Krankenversicherung zur Leistung verpflichtet ist.

Was genau ist eine Anschlussheilbehandlung?

  • Die Anschlussheilbehandlung wird mit einer Dauer von drei Wochen eingeplant und bei Bedarf auch verlängert.
  • Nach Beantragung durch Arzt/Ärztin oder Sozialdienst wird die Leistung bei Zuständigkeit von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen.
  • Die Abrechnung erfolgt zwischen Klinik und Patienten/Patientinnen.

Als AHB wird eine sich an eine ambulante OP oder einen Krankenhausaufenthalt anschließende medizinische Behandlung bezeichnet, die auf die vollständige Genesung des zu Behandelnden abzielt. Ob diese stationär oder teilstationär oder komplett ambulant erfolgt, hängt nicht zuletzt von der konkreten Situation und der Entscheidung des Arztes ab. Er greift dabei auf Indikationsgruppen für die verschiedenen Krankheitsbilder zurück. Um einen reibungslosen Ablauf und die Finanzierung zu gewährleisten, beantragt der zuständige Arzt oder der jeweilige Sozialdienst die Kostenübernahme beim relevanten Leistungsträger – und zwar vor Beginn der Reha.

Zusammengefasst lässt sich festhalten:

  • Als Anschlussheilbehandlungen werden medizinische Behandlungen mit dem Ziel der vollständigen Rehabilitation bezeichnet, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach ambulanter oder stationärer Behandlung beginnen – mit Ausnahmen.
  • Sie kann sowohl ambulant als auch teilstationär oder stationär durchgeführt werden.

Was kostet eine Anschlussheilbehandlung?

Die tatsächlich für eine derartige Rehabilitationsmaßnahme anfallenden Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab: Bei einer stationären Anschlussheilbehandlung, wie beispielsweise nach einem Herzinfarkt, bewegen sich die Tagessätze zwischen 130 und 500 Euro und darüber hinaus. So kostet ein dreiwöchiger Aufenthalt, der einen guten Heilungsfortschritt voraussetzen würde, rund 2.700 bis 10.000 Euro. Verlängert sich der Aufenthalt, steigen auch die Kosten.

Wie groß die preisliche Spanne ist, zeigt eine Auswertung medizinischer Rehabilitationsleistungen 2018:

  • Stationäre Reha bei psychischen und Abhängigkeitserkrankungen – 7.139 Euro
  • Stationäre Reha bei körperlichen Erkrankungen – 3.112 Euro
  • Ambulante Reha bei körperlichen Erkrankungen – 1.828 Euro

Was zahlt die private Krankenversicherung für Reha-Maßnahmen?

Sobald der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin den Antrag auf Kostenübernahme gestellt hat, prüft die private Krankenversicherung ihre Zuständigkeit. Alternativ können nämlich auch andere Kostenträger zuständig sein. Zum Beispiel

  • Berufsgenossenschaft,
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten immer dann, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gefährdet ist. Sollte die ambulante OP oder der Krankenhausaufenthalt arbeitsbedingt notwendig geworden sein, springt die Berufsgenossenschaft für die Anschlussheilbehandlung ein. Das ist nicht nur bei einem Arbeits- oder Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg möglich, sondern auch bei einer vorliegenden Berufskrankheit. Die Unfallversicherung greift wiederum bei jeglichen Unfällen.

Sind diese Leistungsträger nicht zuständig, steht die PKV für die anfallenden Kosten der Reha-Maßnahme ein – und das auch, wenn nacheinander mehrere Therapien angeraten sind.

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Wie funktioniert die Abrechnung einer Anschlussheilbehandlung für Privatversicherte?

Grundsätzlich können Privatversicherte frei darüber entscheiden, in welcher Klinik sie ihre Anschlussheilbehandlung absolvieren möchten – der behandelnde Arzt und der Sozialdienst werden mit Sicherheit dazu Empfehlungen abgeben. Ist der Antrag auf Kostenübernahme gestellt und von der PKV geprüft worden, sollten Sie sich vor Antritt der Rehabilitations-Maßnahme eine Bestätigung Ihres Versicherers zur Kostenübernahme aushändigen lassen.

Dieser können Sie entnehmen, ob die anfallenden Kosten komplett bezahlt werden oder von Ihnen ein Eigenanteil zu leisten ist. Die Klinik wird Ihnen dann eine Rechnung stellen, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Vertragspartner sind nämlich Sie. In der Regel erfolgt die Erstattung aber so schnell, dass Sie nicht erst in Vorleistung gehen müssen.

Was muss bei der Antragstellung einer Anschlussheilbehandlung bei der PKV beachtet werden?

Für die Beantragung der Kostenübernahmen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen ist das Krankenhaus oder der Arzt/die Ärztin zuständig, die Sie medizinisch versorgt haben. Bereits während dieser Versorgung wird die Reha-Maßnahme vorbereitet und beantragt. Eine AHB muss innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung oder stationären Operation beginnen und wird mit einer Dauer von drei Wochen eingeplant.

Wie immer gibt es auch Ausnahmen, die müssen jedoch begründet werden. Haben Sie beispielsweise eine Strahlentherapie nach einer Krebsbehandlung durchlaufen, kann eine Anschluss-Behandlung erst nach sechs Wochen starten. Sollten die drei Wochen nicht ausreichen, um die Genesung zu erreichen, kann die Dauer der Anschlussheilbehandlung auf Antrag verlängert werden.

Wie geht es nach der Genehmigung einer Anschlussheilbehandlung weiter?

Da Sie vom Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin in der weiterführenden Klinik angemeldet werden, erhalten Sie von dort alle notwendigen Informationen für den Behandlungsantritt.

Als privat versicherte Person ist es kein Problem, wenn Ihre Wunschklinik eine Privatklinik ist, denn als Privatpatient/Privatpatientin haben Sie Wahlfreiheit bei der Klinik. Mitglieder der Krankenkassen können nur als Selbstzahlende die Leistungen einer Privatklinik in Anspruch nehmen.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die PKV die Anschlussheilbehandlung ablehnt?

Sollte die PKV die Kostenübernahme für eine Anschlussheilbehandlung ablehnen, können Sie Widerspruch einlegen – die Frist dafür beträgt einen Monat. Wurde Ihnen die Ablehnung am Telefon mitgeteilt, verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid. Eventuell kann der Arzt / die Ärztin nachhaken und ausführen, dass die Ablehnung einer Anschlussheilbehandlung im Ernstfall die stationäre Einweisung zur Folge haben kann – schließlich sind Sie noch nicht vollständig genesen.

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