Stationäre Behandlung: Was zahlt die Private Krankenversicherung?

Versicherte einer privaten Krankenversicherung haben oft die Möglichkeit, das behandelnde Krankenhaus frei zu wählen, in einem Einbett- oder Zweibettzimmer untergebracht zu werden und von einer Behandlung durch den Chefarzt zu profitieren. Auf welche Leistungen Sie sich als Privatpatient bei der stationären Behandlung einstellen können und wie die Abrechnung erfolgt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Private Krankenversicherung stationäre Behandlung in Kürze

  • Für Privatpatienten gelten die tariflich vereinbarten allgemeinen Krankenhausleistungen sowie die vereinbarten Wahlleistungen.
  • Als gesetzlich Versicherter können Sie durch die Krankenhauszusatzversicherung zum Privatpatienten bei einer stationären Behandlung werden.
  • Sie bekommen die Rechnungen des Krankenhauses und müssen sie selbstständig bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Bei größeren Eingriffen sollten Sie jedoch eine direkte Kostenübernahme mit Ihrer PKV vereinbaren.

Welche Leistungen bietet die PKV im Krankenhaus?

Die private Krankenversicherung übernimmt im Krankenhaus zunächst einmal sämtliche Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse übernehmen würde, die sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu gehört auch die medizinisch notwendige Versorgung in einem Krankenhaus – als ambulante sowie stationäre Behandlungen. Diese Leistungen sind notwendig für den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit (im Falle einer bestehenden Krankheit) und werden daher vollständig übernommen.

Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören beispielsweise:

  • die medizinische Versorgung durch Ärzte/Ärztinnen
  • die Pflege während des Krankenhausaufenthalts
  • die Unterkunft und Verpflegung in einem Standardzimmer
  • notwendige Früherkennungsmaßnahmen
  • Leistungen Dritter (bspw. Früh-Rehabilitation)

Möchten Sie mehr als die allgemeinen Krankenhausleistungen, können Sie auch einen Tarif mit zusätzlichen Wahlleistungen abschließen. Diese können beispielsweise die Behandlung durch einen Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer beinhalten.

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Werden Privatpatienten im Krankenhaus besser behandelt?

Generell haben alle Patienten und Patientinnen das Recht auf eine Behandlung im Krankenhaus, also auf alle medizinischen notwendigen Leistungen im Krankenhaus. Die Unterschiede ergeben sich durch die möglichen stationären Zusatzleistungen.

Lassen Sie uns dies an einem Beispiel verdeutlichen: Frau Bauer und Herr Müller haben beide seit langem mit Hüftproblemen zu kämpfen. Aufgrund der gleichen Diagnose sind beide auf eine entsprechende Prothese durch eine Operation angewiesen. Während Frau Bauer gesetzlich versichert ist, hat Herr Müller eine private Krankenversicherung. Nun kommen beide in dieselbe Klinik – der Krankenhausaufenthalt gestaltet sich jedoch unterschiedlich.

  • Frau Bauer wird in einem standardisierten Mehrbettzimmer untergebracht. Dort bekommt sie selbstverständlich die nötigen Untersuchungen und anschließend die passende Operation. Extras wie WLAN, Fernsehen oder zusätzliche Diagnostiken muss Frau Bauer aus der eigenen Tasche bezahlen. Ebenso kann sie sich nicht den behandelnden Arzt aussuchen – derjenige, der Schicht hat, operiert auch. In der Regel ist das nicht der Gleiche, mit dem das Aufklärungsgespräch stattgefunden hat. Außerdem muss Frau Bauer eine gesetzliche Pauschale in Höhe von 10 Euro täglich aus eigener Tasche zahlen.

Die „gesetzliche Zuzahlung“ im Krankenhaus beträgt 10 Euro pro stationärem Aufenthaltstag bis max. 28 Tage pro Kalenderjahr und ist von über 18-Jährigen direkt an das Krankenhaus zu bezahlen.

  • Herr Müller kommt zwar in das gleiche Krankenhaus, hat aber viel mehr Freiheiten als Frau Bauer – Er kann vieles mitentscheiden. So bekommt Herr Müller automatisch ein Komfortzimmer (oftmals inklusive WLAN) und kann sich vom Chefarzt persönlich behandeln lassen. Er kann ebenso auf zusätzliche Maßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind (bspw. eine Lymphdrainage) zurückgreifen. Herr Müller kann sich sein Essen aussuchen und auch die tägliche Gebühr wird übernommen. Anschließend bekommt auch er seine Operation, allerdings vom zuvor gewählten Arzt, und kann sich über seine neue Prothese freuen.

Fazit: Frau Bauer und Herr Müller bekommen beide die medizinisch notwendige Behandlung und eine gleichwertige Prothese – in dieser Hinsicht gibt es keinerlei Unterschiede. Allerdings ist der Aufenthalt von Herr Müller deutlich angenehmer, da er auf Wahlleistungen zurückgreifen kann, für die Frau Bauer vollumfänglich selbst zahlen müsste.

Vorteile der PKV gegenüber der GKV im Krankenhaus:

Kurz zusammengefasst haben Kassenpatienten einen Anspruch auf dieselbe Qualität der Behandlung wie Privatpatienten, hier ergeben sich also keine Nachteile. Die Qualität des Aufenthalts im Krankenhaus ist bei Privatpatienten jedoch deutlich höher. Diese profitieren beispielsweise von:

  • freier Arztwahl
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Privatkliniken können aufgesucht werden
  • Unterbringung im Komfort- oder gar Einzelzimmer
  • Übernahme zusätzlicher Leistungen

Experten-Tipp: All diese Vorteile können Sie als Kassenpatient übrigens auch genießen, indem Sie zusätzlich eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Welche Wahlleistungen stehen Privatpatienten zur Verfügung?

Zu den Krankenhauswahlleistungen gehören sämtliche Leistungen, die nicht durch die allgemeinen Krankenhausleistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abgedeckt sind. Sollte ein Kassenpatient/eine Kassenpatientin von diesen zusätzlichen diagnostischen, pflegerischen und ärztlichen Leistungen Gebrauch machen wollen, muss er/sie einen entsprechenden Vertrag mit dem Krankenhaus unterzeichnen und diese zusätzlichen Kosten vollumfänglich selbst übernehmen. Bei einem Privatpatienten/einer Privatpatientin wird die Art und Höhe der Wahlleistungen im gewählten PKV-Tarif festgeschrieben.

Im Allgemeinen wird zwischen drei unterschiedlichen Kategorien bei Wahlleistungen im Krankenhaus unterschieden:

1. Wahlleistungen der Unterkunft

Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise:

  • Unterbringung im Zweibettzimmer oder Einbettzimmer
  • WLAN, Telefon, Fernsehanschluss
  • Essensauswahl
  • freie Krankenhauswahl

2. Medizinische Wahlleistungen

Zu diesen Leistungen gehören sämtliche medizinischen Maßnahmen, die als nicht notwendig erachtet werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Experimentelle Operationsmethoden
  • Zusätzliche Diagnostiken und Laboruntersuchungen

3. Ärztliche Wahlleistungen

Hierzu gehört vor allem die freie Arztwahl. Als Privatpatient können Sie sich von den besten Experten behandeln lassen. Die Chefarztbehandlung darf außerdem in der Klinik Ihrer Wahl, auch in Privatkliniken, erfolgen.

Kann ich mir als Privatpatient das Krankenhaus selbst aussuchen?

Als Privatversicherte können Sie sich aussuchen, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten. Dazu gehören auch Privatkliniken. Da sich die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften stark unterscheiden, sollten Sie sich im Vorfeld hinsichtlich der Übernahme von Wahlleistungen im Krankenhaus informieren.

Theoretisch könnten Sie auch als Kassenpatient in einer Privatklinik behandelt werden. Allerdings würde dies in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sodass Sie sämtliche Behandlungen selbst bezahlen müssten.

Wie läuft der Krankenhausaufenthalt für Privatversicherte ab?

Als Privatversicherter brauchen Sie meist keine Überweisung ins Krankenhaus, die Ihnen ein Arzt/eine Ärztin ausstellen muss. Sie können bei Beschwerden einfach ein passendes Krankenhaus auswählen und sich dorthin begeben. Bei dem Aufnahmeformalitäten können Sie außerdem zahlreiche Extra-Leistungen hinzubuchen, wobei Sie sich zuvor Ihren Tarif anschauen sollten.

Sie können bei der Wahl Ihres PKV-Tarifs selbst entscheiden, wie viel Privatsphäre sie haben möchten, was genau Sie zum Essen serviert bekommen und wer Ihr behandelnder Arzt werden soll. Dabei können Sie selbstverständlich auf eine Behandlung durch den Spezialisten/einer Koriphäe, einem Fach- oder Chefarzt bestehen. Ihr Komfortzimmer birgt in der Regel zahlreiche Annehmlichkeiten wie kostenfreies WLAN oder ein umfassendes Fernsehprogramm.

Durch die Versicherung in einer PKV können Sie außerdem aus einer Vielzahl zusätzlicher Leistungen wählen. Dazu gehören unter anderem Lymphdrainagen, Massagen, Diagnostiken oder gar alternative Heilverfahren.

Im Anschluss an die gewünschte stationäre Behandlung erhalten Sie die Abrechnung der Klinik und müssen diese bei Ihrem Versicherer vorlegen. Da die Erstattung der Kosten in der Regel zeitnah erfolgt, ist es meist nicht notwendig, selbst in Vorleistung zu gehen.

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Manche privaten Krankenversicherer stellen ihren Versicherten auch sogenannte „Clinic-Cards“ zur Verfügung. Zum einen hat das beim Einchecken im Krankenhaus den Vorteil, dass dort der Umfang der versicherten Wahlleistungen (z.B. gesonderte Unterbringung, Wahlarzt, etc.) verzeichnet ist. Zum Anderen erlaubt diese Karte Krankenhäusern meist auch direkt mit der PKV abzurechnen.  

Jörg Werner

KV-Fux Marktanalyst

Was kostet ein Krankenhausaufenthalt für Privatversicherte?

Die anfallenden Kosten für einen Krankenhausaufenthalt für Privatversicherte richten sich nach den vertraglich vereinbarten Leistungen mit der PKV. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, wenn Wahlleistungen neben den allgemeinen Krankenhausleistungen gewünscht sind, einen Tarif abzuschließen, der diese enthält.

Die Zuzahlung in Höhe von 10 Euro täglich wie sie alle gesetzlich Versicherten entrichten müssen, entfällt selbstverständlich. Die einzigen Kosten, die Ihnen als Privatversicherten entstehen, sind der ein eventuell zuvor vereinbarter Selbstbehalt und eventuelle Kosten für Wahlleistungen, die nicht durch Ihren Tarif abgedeckt werden.

Wichtig: Um eine Übersicht über die Kosten zu behalten, ist es wichtig, sich vor der Einweisung in eine Klinik mit der Versicherung zu beraten. Lassen Sie sich in jedem Fall eine Kosten-Übernahmebestätigung aushändigen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn kein vorheriger Arztbesuch stattfand und es entsprechend auch keine Überweisung gibt. Kontaktieren Sie hierfür Ihre private Krankenversicherung und schildern Sie Ihr Anliegen. Beraten Sie sich mit den Ansprechpartnern der PKV über Ihren Anspruch im Rahmen der Krankenhausbehandlung und hinsichtlich der im Tarif enthaltenen Wahlleistungen oder lassen Sie fragen nach einer Clinic Card.

Wie lange übernimmt die private Krankenversicherung die Krankheitskosten?

Bei Abschluss Ihres Vertrags werden alle Kosten und Extra-Leistungen, die unter den Versicherungsschutz fallen, benannt. In der Regel übernimmt die PKV sämtliche Behandlungskosten bis zum Höchstsatz. Dieser beträgt den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welcher unter anderem von der Dauer und Komplexität der Behandlung abhängt. Einige PKV-Tarife übernehmen Behandlungen über den Höchstsatz hinaus.

Expertentipp: Auch wenn die PKV in der Regel die Kosten bis zum oder über den Höchstsatz hinaus übernimmt, sollten Sie die Behandlung im Voraus absegnen lassen.

Mit welchen Kosten muss ich nach dem Krankenhausaufenthalt selbst rechnen?

Zum einen kommt ein eventuell vertraglich vereinbarter Selbstbehalt auf Sie zu. Diesen müssen Sie in jedem Fall übernehmen. Sollten Sie außerdem Wahlleistungen, die nicht von Ihrem Versicherungstarif abgedeckt werden, beanspruchen, müssen Sie für diese selbst aufkommen.

Achten Sie deshalb vor der Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, ob diese unter den Versicherungsschutz fallen. Außerdem ist es empfehlenswert, den Vertrag an die aktuelle Lebenssituation anzupassen, wenn Ihnen Leistungen fehlen. Mit den Jahren rücken andere Leistungen vielleicht in den Fokus. Eine Anpassung kann dann mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einhergehen.

Wer trägt Kosten für meine Begleitperson?

Ob die Kosten für eine Begleitperson von der PKV übernommen werden, hängt vom Tarif und Einzelfall ab. Zum einen ist es relevant, ob es eine medizinische Indikation für den Verbleib der Begleitperson gibt. In diesem Fall übernimmt sogar die GKV die Kosten. Des Weiteren ist entscheidend, welche Wahlleistungen Ihr Tarif beinhaltet. Generell sollten Sie sich, bevor sie sich in stationäre Behandlung begeben, Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und Ihre Absichten schildern.

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Wie funktioniert die Kostenerstattung der Krankenhausrechnung?

Gesetzlich Versicherte bekommen nach dem Krankenhausaufenthalt eine Rechnung über die gesetzliche Zuzahlung. Privatpatienten hingegen bekommen eine Direktabrechnung zu sämtlichen Kosten, die während Ihres stationären Aufenthalts angefallen sind, ausgehändigt und müssen diese selbstständig bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

In der Regel ist die Zahlungsfrist lang genug, dass Sie als Privatpatient/Privatpatientin nicht in Vorleistung gehen müssen. Sie reichen die Rechnungen einfach bei Ihrer Versicherung ein, lassen sich die Kosten erstatten und überweisen dann erst die Summe ans Krankenhaus.

Bei größeren Eingriffen mit höheren Kosten empfiehlt es sich eine direkte Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung mit dem Krankenhaus zu vereinbaren.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Rechnung?

Während die Kosten für stationäre Behandlungen durch das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie aktuell gültige Fallpauschalen geregelt sind, werden ambulante Rechnungen durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Wir empfehlen in jedem Fall eine Übernahmeerklärung einzuholen, um sicher zu gehen, dass ambulante sowie stationäre Rechnungen übernommen werden bzw. nach einer Clinic Card zu fragen.

Welche Leistungen im Krankenhaus sind erstattungsfähig?

Zunächst sind alle Leistungen, die zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören, voll erstattungsfähig. Dabei handelt es sich um Behandlungen, die medizinisch notwendig sind und sowohl von der GKV als auch von der PKV vollumfänglich übernommen werden.

Als Privatpatient/Privatpatientin haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich die Kosten für Zusatzleistungen erstatten zu lassen. Inklusive sind hier sämtliche Wahlleistungen, die durch Ihren Tarif abgedeckt werden. Sollten Sie Extra-Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht Ihrem Versicherungsschutz unterliegen, müssen Sie diese Kosten selbst übernehmen.

Wie rechnet das Krankenhaus ab?

Nach welchem Satz das Krankenhaus abrechnet, hängt von der individuellen Behandlung ab. Sollte diese dem „normalen Rahmen“ wie etwa bei Routine-Operationen, entsprechen, wird der einfache Satz berechnet. Bei einer Behandlung durch den Chefarzt beispielsweise erhöht sich der Satz, ebenso wie bei Komplikationen.

Private Krankenversicherungen decken in der Regel die Gebühren bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Einige Tarife gehen in der Kostenübernahme aber sogar über den Höchstsatz hinaus.

Welche Rechnungen erhalte ich nach dem Aufenthalt im Krankenhaus?

Nach einem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie sämtliche angefallenen Rechnungen und müssen diese an Ihre Krankenversicherung weiterleiten. Dabei können Sie entweder in Vorleistung gehen und sich die Kosten dann von der PKV erstatten lassen oder warten, bis das Geld der PKV auf Ihrem Konto eingeht.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie zuvor eine Übernahmebestätigung eingeholt haben, erfolgt die Erstattung der Rechnungen sehr zeitnah, sodass sich keine Zahlungsverzögerungen ergeben.

Welche Unterlagen benötigen Krankenhäuser?

Bevor Sie in die Klinik fahren, sollten Sie sämtliche Dokumente, die mit Ihren Beschwerden zusammenhängen, sammeln. Neben den Diagnosen und Behandlungsberichten, sollten Sie Ihre Ausweisdokumente und idealerweise die Kostenübernahme-Erklärung und den Vertrag mitnehmen. So können Sie bereits beim Vorgespräch die im Tarif enthaltenen Wahlleistungen bei Bedarf und Interesse mit den Krankenhäusern vereinbaren.

Eine Versichertenkarte müssen Privatversicherte nicht mitbringen, außer Sie haben eine Clinic Card.

Was tun, wenn die PKV nicht gesamte Rechnung übernimmt?

Sollte Ihre Versicherung die Rechnung der Klinik nicht oder nicht vollumfänglich übernehmen, sollten Sie zunächst die Abrechnung auf Formfehler prüfen. Je besser die einzelnen Maßnahmen begründet werden und je übersichtlicher die Dokumente sind, desto eher wird die Krankenversicherung die Rechnung erstatten.

Sollte sich die Krankenversicherung dennoch weigern, die Kosten des Krankenhauses zu übernehmen, können Sie einen Widerspruch einlegen und Kontakt zu Ihrer PKV suchen. Begründen Sie die gewählten Maßnahmen möglichst konkret und logisch.

Um solchen und ähnlichen Problemen vorzubeugen, lohnt es sich, die Behandlung im Krankenhaus bereits im Voraus mit dem Versicherer zu besprechen und eine Kosten-Übernahmebestätigung einzuholen. So erfahren Sie, ob Ihre gewünschten Zusatzleistungen im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes liegen und haben von Anfang an einen Überblick über eventuell noch selbst zu tragende Kosten.

Suchen Sie hierfür frühzeitig Kontakt mit Ihrer PKV und informieren Sie diese über den gewünschten Eingriff. Der erste Ansprechpartner sollte in diesem Fall Ihr Versicherungsberater sein, gefolgt von der Krankenhausverwaltung.

Wie können gesetzlich versicherte Patienten Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Um Wahlleistungen in Krankenhäusern in Anspruch zu nehmen, müssen Sie kein Privatpatient/keine Privatpatientin sein. Ebenso gut können Sie als gesetzlich Versicherter/Versicherte eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Diese Krankenhauszusatzversicherung wird von zahlreichen Anbietern angeboten und kann je nach Bedarf mit unterschiedlichen Wahlleistungen individualisiert werden. Die Beiträge für die Krankenhauszusatzversicherung beginnen dabei bei wenigen Euro monatlich und sind damit sehr überschaubar.

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