Stationäre Heilbehandlung

Von einer stationären Behandlung wird gesprochen, wenn diese mit mindestens einer Übernachtung in einem Krankenhaus oder Sanatorium erfolgt. Weitere Merkmale einer stationären Heilbehandlung sind die Überwachung von Patienten durch ärztliche Aufsicht, eine regelmäßige Untersuchung und die Beobachtung des Genesungsfortschritts.

Auch in einem Krankenhaus sind verschiedene Fachrichtungen der Medizin zu finden. Dazu zählt u. a.

  • Anästhesiologie
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie
  • Dermatologie und Venerologie
  • Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Innere Medizin
  • Intensivmedizin
  • Kardiologie und Gefäßmedizin
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Neurochirurgie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Onkologie
  • Ophthalmologie
  • Orthopädie
  • Psychiatrie
  • Psychologie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Radiologie und Neuroradiologie
  • Strahlentherapie
  • Unfallchirurgie
  • Urologie

Nicht in jedem Krankenhaus sind alle diese Fachrichtungen zu finden. Manche Kliniken haben sich auch auf bestimmte einzelne Fachrichtungen beschränkt und spezialisiert.

Im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen sind alle anfallenden Kosten einer stationären Heilbehandlung abgedeckt. Sie umfassen alle medizinischen und pflegerischen Leistungen während des gesamten Aufenthaltes. Darüber hinaus sind auch die anfallenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung enthalten.

Lediglich die so genannten Wahlleistungen (umgangssprachlich auch Chefarztbehandlung genannt) müssen gesondert beauftragt werden und sind privat zu bezahlen. Dazu zählt die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung. In der Regel werden diese Kosten von einer privaten Krankenversicherung erstattet. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können dazu eine stationäre Zusatzversicherung abschließen. PKV-Kunden können von vorneherein bei Abschluss die stationären Wahlleistungen vereinbaren.

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