Ambulante Zusatzversicherungen werden für einzelne Bereiche angeboten oder sie bestehen als Kombinationspaket aus mehreren Bausteinen. Typische Angebote umfassen meist die anteilige Kostenübernahme von Seh- und Hörhilfen wie Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten. Zusätzliche Leistungen für die Zahngesundheit und -versorgung, Impfungen über das Leistungsangebot der gesetzlichen Kassen hinaus oder ambulante Operationen können ebenfalls eingeschlossen sein.

Was übernimmt eine ambulante Zusatzversicherung?

Anders als gesetzliche Kassen übernehmen ambulante Zusatzversicherungen je nach Ausgestaltung auch Leistungen von Heilpraktikern wie zum Beispiel Akupunktur, Osteopathie oder Feldenkrais. Auch ambulante Heilmittel können durch eine derartige Police abgedeckt werden. Rechnungen für Massagen oder Fango-Packungen sind damit erstattungsfähig.

Für wen lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung?

Das hängt davon ab, ob und wie häufig man die versicherten Leistungen in Anspruch nimmt. Interessenten sollten sich also stets genau anschauen, was das Leistungspaket des Versicherers umfasst und ob sie all das wirklich benötigen. Meist sind die Komponenten eines Kombinationstarifs nicht sonderlich leistungsstark. Eigenständige Zusatzversicherungen sind vor allem im Falle einer Auslandsreisekrankenversicherung und einer Zahnzusatzversicherung regelmäßig hochwertiger und günstiger.

Kosten & Erstattungshöhe: wie viel erstattet die ambulante Zusatzversicherung?

Die Beiträge für ambulante Zusatzversicherungen richten sich neben dem Umfang der Leistungen auch nach dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Manche Tarife verlangen eine Selbstbeteiligung oder erhöhen die Erstattungssummen erst schrittweise mit der Laufzeit des Vertrags.

Generell gilt:

Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen in den ersten drei Monaten nach Vertragsabschluss keinerlei Kosten. Bei Zahnbehandlungen im ambulanten Bereich gilt meist eine Wartezeit von acht Monaten.

Kostenerstattungsverfahren ist Pflicht

Prinzipiell kann jeder eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, sie zielt aber speziell auf Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Diese müssen vor Abschluss in der Regel bei ihrer gesetzlichen Kasse auf das Kostenerstattungsverfahren umstellen. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten zunächst vom Versicherten gezahlt werden müssen.

Die Krankenkasse erstattet den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung. Dabei übernimmt sie jedoch nur die Höhe der kassenüblichen Leistungen und Sätze. Den darüber hinausgehenden Betrag bezahlt dann die ambulante Zusatzversicherung je nach tariflicher Vereinbarung.

Die Erstattungshöhen ambulanter Zusatztarife können begrenzt sein.

Beispiel Heilpraktiker:

In der Regel zahlen die Anbieter nur einen bestimmten Anteil, zwischen 60 bis 100 Prozent der Leistungen, die nach der Heilpraktiker-Gebührenverordnung oder dem Hufelandverzeichnis abgerechnet wurden.
Zusätzlich deckeln die Versicherungen die Beträge, die sie pro Jahr übernehmen, zum Beispiel auf 1.000 oder 2.000 Euro.
Sollte der Heilpraktiker neben den Kostensätzen der Gebührenverordnung weitere Gebühren erheben, muss der Patient oder die Patientin diese selbst zahlen.

Klar ist: Wer sich ambulant behandeln lassen möchte, erhält mit einer solchen Absicherung meist schneller einen Termin. Und wer häufig Heilpraktiker aufsucht, sollte sich eine Heilpraktiker-Versicherung anschauen. Hier werden jedoch Gesundheitsfragen gestellt, die zu Ausschlüssen oder Ablehnungen führen können. Kosten und Nutzen sollten vor Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung jeweils individuell abgewogen werden.

Private Krankenversicherungen im Vergleich

Kostenloser Vergleichsrechner mit Sofortergebnisse

Anonyme Nutzung ohne Eingabe persönlicher Daten

Unverbindliche Beratung für 0,00 EUR (optional)