Mit einer Grundfähigkeitsrente Ihre Grundfähigkeiten versichern

Unter Grundfähigkeiten, die mit Grundfähigkeitsversicherung versichert werden können, versteht man:

  • Sehen
  • Hören
  • Sprechen
  • Hände gebrauchen
  • Arme bewegen
  • Greifen
  • Heben und Tragen
  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Bücken oder Knien
  • Stehen
  • Sitzen
  • Auto fahren
  • Orientierung
  • Psychische Faktoren wie
    • Auffassung
    • Konzentration / Aufmerksamkeit
    • Gedächtnis
    • Handlungsplanung
    • Anordnung gesetzlicher Betreuung

Grundfähigkeiten werden in Kataloge A/B oder A/B/C oder PUNKTE definiert

Viele Anbieter unterscheiden die Grundfähigkeiten nach Katalogen. Bei einigen Grundfähigkeiten in den Katalogen B oder C müssen mehrere Grundfähigkeiten in der definierten Ausprägung verloren gegangen sein damit Sie eine Rente erhalten.

In einigen Katalogen werden auch Punkte für einzelne Grundfähigkeiten vergeben und sie müssen als versicherter Kunde eine Mindestpunktzahl erreichen, um die Leistung zu erhalten.

Formen der Kalkulation einer Grundfähigkeitsversicherung

  • Klassische LV Kalkulation mit Brutto- und NettobeitragIn der Regel gibt es einen Brutto- und einen Nettobeitrag. Der Bruttobeitrag ist der kalkulierte Tarif-Beitrag und wenn der Versicherer auf die Anwendung des § 163 VVG verzichtet, auch ein garantierter Tarif-Beitrag. Die Ausnahme wäre, wenn dem Versicherer Insolvenz bzw. Zahlungs- und damit Leistungsunfähigkeit drohen würde. Dann kann die Versicherungsaufsicht über den Weg des § 314 VAG den Versicherer sanieren.Der Unterscheid zwischen dem Nettobeitrag (Zahlbeitrag) und dem Bruttobeitrag ergibt sich aus Überschüssen („Gewinnen“), die sich sowohl durch einen guten Schadenverlauf, als auch aus Anlageergebnissen („Zinsen Erträge“) ergeben können.Sinken diese Überschüsse, so senkt sich die Überschussbeteiligung und der Nettobeitrag nähert sich dem Bruttobeitrag an. Das ist aber keine Beitragsanpassung.
  • FondsmotorDer eigentliche Tarif ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert und der Beitrag steigt mit dem zunehmenden Alter (Jahr für Jahr), wenn die versicherte Person Älter wird.Dieses Risiko wird über einen Sparanteil ausgeglichen, der in Investmentanteilen (Fonds) angelegt wird. Dabei wird ein jährlicher Wertzuwachs kalkuliert, der sich so auch verwirklichen muss.Das Risiko ist, dass am Ende des Geldes der Vertrag noch einige Jahre laufen müsste. Man muss dann als Kunde nachzahlen, die Versicherungssumme wird gesenkt oder der Vertrag endet vorzeitig.
  • Irisches AufsichtsrechtEinige Policen werden von Anbietern aus anderen EU- oder EWR statten (u.a. Irland oder auch Liechtenstein) angeboten. Die versicherungsmathematische Kalkulation funktioniert in diesen Ländern anders. Dort ist die Thematik Brutto- und Nettobeitrag unbekannt. Ausländische Anbieter haben Chancen und Risiken, aber auch ein anderes Aufsichtsrecht.

Steuerliche Behandlung

Die Versicherungsleistung ist eine Zeitrente und wird analog der Zeitrente besteuert.
Abgekürzte Leibrenten, also mit einer vertraglich vereinbarten Höchstlaufzeit, und wiederkehrende Bezüge, die für eine festgelegte Dauer, also als Zeitrente, gezahlt werden, sind gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern.

Alternative zur Arbeitskraft- oder Einkommenssicherung

Wenn man die anderen Formen der Arbeitskraft- und Einkommenssicherung geprüft hat. Es gibt bestimmte Berufe und Situationen, in denen die Gestaltung oder die Ergänzung über Grundfähigkeitsrente sinnvoll sein kann.

Für einen LKW Fahrer oder Handwerker ist die Absicherung einer Grundfähigkeit in der Regel eher zu finanzieren und sichert, wenn man von Krankheiten der inneren Organen, Herz-, Kreislauf- und Gefäßsystems und psychischen Erkrankungen absieht, ggf. sinnvoll ab.

Bei erheblichen Vorerkrankungen wäre bei handwerklich und körperlich tätigen Menschen, diese Absicherung aber sinnvoller, als gar keine Absicherung.

Versicherungsidee der Grundfähigkeitsrente

Bezahlbare Arbeitskraft- oder Einkommenssicherung für körperlich und handwerklich tätige Arbeitnehmer.

Wichtige Kriterien für die Auswahl einer Grundfähigkeitsrente

Die Anzahl der genannten Grundfähigkeiten ist nicht wirklich entscheidend. Wichtig ist, dass die versicherten Grundfähigkeiten einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben.

  • Konkrete Definition des Zustandes der jeweiligen Grundfähigkeiten
  • bitte beachten Sie
    • die Wirkung des Auslösers
    • Ausprägung der Erkrankung
    • Dauer die man überleben muss
  • Wartezeiten
  • Karenzzeiten

Formen der Arbeitskraft- oder Einkommenssicherung

  • Berufsunfähigkeits-Rentenversicherung
  • Erwerbsunfähigkeits-Rentenversicherung
  • Funktionsrente
  • Sonderformen, wie Dread Disease
  • Sonderformen, wie die Unfallversicherung auf Schadenersatzbasis

Risiko- und Leistungsdauer

Die Risikodauer ist die Zeitspanne, in der der Versicherungsfall eintreten muss, damit die Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt.

Die Leistungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, in der die Leistung maximal erbracht wird.

Risiko- und Leistungsdauer sollte idealerweise mit dem alter 67 kompatibel sein, wenn das Produkt zur Arbeitskraft- oder Einkommenssicherung genutzt wird.

Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen sollten vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Was wesentlich oder relevant ist, entscheidet der Versicherer und nicht Sie als Antragsteller oder der Versicherungsvermittler.

Bitte beachten Sie unbedingt:

Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Gesundheitsfinanzierung. Denn im Normalfall ist Ihre Lebensfinanzierung durch Einkommensverlust nicht mehr haltbar, wenn Sie bei einer Krankheit kein ausreichendes Einkommen erzielen. Neben den möglichen Strapazen einer Erkrankung als solches, käme dann ggf. Stress und Existenzangst hinzu, was eine Genesung und die Gewinnung einer neuen Lebensqualität deutlich verzögern kann.

Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsvertreter, Ihrem Versicherungsmakler oder einem unabhängigen Versicherungsberater bzw. Ihrem Ansprechpartner des Versicherers im angestellten Außendienst neben der Gesundheitsfinanzierung zur Absicherung der Arbeitskraft beraten.

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