Zahnzusatzversicherung für Kinder

Etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland wird kieferorthopädisch behandelt, zeigt eine Auswertung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat 2016 für diese Behandlungen laut Jahresbericht 2017 des Bundesrechnungshofs rund 1,1 Milliarden Euro ausgegeben. Pro Behandlungsfall haben sich die Kosten in den Jahren 2008 bis 2016 danach verdoppelt.

Das Problem:

Die Krankenkassen übernehmen bei kieferorthopädischen Behandlungen im Rahmen der medizinischen Grundversorgung nur einen Teil der Kosten, nämlich 80 Prozent – und das auch nur, wenn es sich um schwerere Fehlstellungen handelt.

Kieferorthopädie für Kinder

Bei „sehr leichten“ und „leichten“ Fehlstellungen – Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 1 und 2 – ist eine Korrektur aus medizinischer Sicht nicht notwendig und wird in der GKV damit als nicht behandlungsbedürftig eingeschätzt.

In den schwereren Fällen KIG 3 bis 5 trägt die Krankenkasse zwar Beträge, jedoch nur für die Grundversorgung. Für modernere Standards, wie innenliegende Zahnspangen, farblose Bögen oder Kunststoff-Brackets, kommt sie nicht auf. Daher müssten die Eltern diese Ausgaben selbst schultern.

Eine Lösung kann hier eine private Zahnzusatzversicherung sein, die solche höherwertigen Behandlungen erstattet und auch schon bei leichten Fehlstellungen einspringt. Eltern sollten bei der Auswahl des Tarifs aber genau prüfen, welche kieferorthopädischen Leistungen der Versicherer erbringt. Zwischen 50 Prozent und 100 Prozent liegen die meisten Angebote. Unterschieden wird dabei unter anderem auch zwischen leichten und schweren Fehlstellungen. So kann es vorkommen, dass bei KIG 1 und 2 andere Beträge erstattet werden als bei KIG 3 bis 5. Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren sind ebenfalls üblich.

Zahnprophylaxe für Kinder

Auch auf die Übernahme sonstiger zahnärztlicher Behandlungen und die Kosten der Zahnprophylaxe sollten Eltern beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder achten. Die professionelle Zahnreinigung ist beim Tragen einer Zahnspange zum Beispiel besonders empfehlenswert, am besten zweimal jährlich. Denn die eigene Reinigung der Zähne ist durch die Brackets und Bögen deutlich erschwert. Und darunter kann die Zahngesundheit leiden.

Manche Versicherer bieten ihre Tarife für Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit an. Daher kann auch dieser Punkt ein Kriterium für oder gegen einen Anbieter sein. Außerdem gibt es viele Versicherer, die anfangs geringere Beiträge kalkulieren. Im Alter, meist alle fünf bis zehn Jahre, steigen diese dann an. Grund dafür: Diese Verträge sind ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Durch diese Beträge wird ein Polster für die steigenden Kosten im Alter aufgebaut.

Wann sollte die Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

Experten empfehlen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder mit etwa drei Jahren. Das Milchzahngebiss ist dann meist vollständig und kieferorthopädische Behandlungen noch in weiter Ferne. Grundsätzlich gilt jedoch, wie bei allen Krankenzusatzversicherungen, eine Police nicht erst ins Auge zu fassen, wenn bereits eine Behandlung notwendig oder gar begonnen wurde.

Mit Anfang 20 lohnt es sich dann, den Tarif des Kindes auf den Prüfstand zu stellen. Der Bestandteil „kieferorthopädische Behandlung“ (KFO) könnte nicht mehr notwendig sein. Dafür könnten andere Leistungen, wie Zahnersatz, wichtiger werden.

Wird eine kieferorthopädische Behandlung für das Kind ausgeschlossen, weil es zu den glücklichen Jugendlichen gehört, die diese Leistung nicht brauchen, kann ein Tarif ohne Kieferorthopädie gewählt werden. Diese gibt bereits ab unter 1,50 Euro im Monat. Zwar steigen die Beiträge für junge Erwachsene an. Doch danach bleiben sie bei manchem Anbieter bis ins Alter von Anfang 60 stabil, und liegt deutlich unter dem Beitrag, den ein 60-Jähriger bei einem Neuabschluss bezahlen müsste.

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