Prothetische Zahnbehandlung – Wie Zähne richtig ersetzt werden

Die zahnärztliche Prothetik oder Zahnersatzkunde stellt die Funktion nicht mehr vorhandener Zähne sowie des zugehörigen Knochengewebes über Prothesen wieder her. Eine Prothese ist somit ein künstlicher Ersatz aus körperfremdem Material. Das kann neben dem eigentlichen Zahnersatz auch Zahnfleisch- und Zahnwurzelersatz umfassen. Die Zahnersatzkunde umfasst Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Prävention. Sie steht daher in einer engen Beziehung zur Zahnerhaltung, Parodontologie, Implantologie, Kieferorthopädie, der zahnärztlichen Chirurgie und weiteren zahnmedizinischen Fachgebieten.

Planung und Gebisssanierung sind Voraussetzung

Vor einer prothetischen Zahnmedizinischen Versorgung muss zunächst eine sorgfältige systematische Behandlungsplanung erfolgen. Hier werden unter anderem der aktuelle Gebisszustand und die Funktion der Zähne im Gebiss erfasst. Vor der Anfertigung von Zahnersatz ist in der Regel eine Gebisssanierung erforderlich. Dazu gehören zum Beispiel die Entfernung von Karies, Wurzelbehandlungen, eine Parodontalbehandlung sowie das Ziehen von Zähnen, die nicht erhalten werden können.

Verfügt der Patient noch über einzelne Zähne, so kommen meist Teilprothesen zur Anwendung. Dann ist es möglich, herausnehmbare Metallgussprothesen anzupassen. Der Zahnersatz kann über Klammerprothesen an vorhandenen Zähnen befestigt werden.

Prothetische Zahnmedizin: Voll- oder Teilprothese?

Sind keine Zähne mehr vorhanden, kommt entweder eine festsitzende Vollprothese oder eine Versorgung mit Implantaten in Frage. Festsitzende Vollprothesen liegen auf der Schleimhaut oder dem darunterliegenden Knochen des Kiefers auf. Als Materialien kommen diverse Metalle und Legierungen, Keramik oder Kombinationen daraus infrage.

Eine prothetische Versorgung mittels Zahnimplantaten ist langwierig, zunächst müssen die Implantate erfolgreich im Kieferknochen eingeheilt sein. Das dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Erst danach kann eine Restaurierung etwa mit Kronen, einer Zahnbrücke oder einer Zahnprothese erfolgen. Zur Prothetik gehören ferner auch kleinere Teilrestaurierungen. Diese ersetzen keinen ganzen Zahn, sondern lediglich den Teil eines Zahnes. Hierzu zählen Inlays, Veneers, Teilkronen und Kronen.

Patienten und Patientinnen profitieren von der zahnmedizinischen Prothetik, da sie über ihren Zahnersatz die volle Funktionsfähigkeit ihres zuvor schadhaften Gebisses zurückerhalten. Kauen und deutliches Sprechen sind wieder gewährleistet und sie können wieder unbeschwert und ästhetisch ansprechend lächeln.

Mehr Qualität über Zahnzusatzversicherungen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen lediglich die Regelversorgung bei der zahnmedizinischen Prothetik. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt einen Festkostenzuschuss, der nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Dieser Zuschuss fällt etwas höher aus, wenn der Patient regelmäßige Checks beim Zahnarzt und ein entsprechend lückenloses Bonusheft nachweisen kann. Den Zuschuss erhalten Patienten auch, wenn sie sich für eine gleichartige oder andersartige Versorgung entscheiden. Alles, was darüber hinausgeht, muss aus eigener Tasche bezahlt werden.

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Wer über eine private Zahnzusatzversicherung verfügt, kann einen deutlich besseren Qualitätsstandard bei Zahnersatz absichern. Die Bandbreite der Policen ist groß. Manche Tarife bieten eine vollumfängliche Erstattung im Falle einer Regelversorgung und hochwertige Leistungen bei Zahnersatz an. Ein Vergleich mit Blick aufs Kleingedruckte lohnt sich in jedem Fall vor Abschluss. Empfehlenswert ist etwa eine unbegrenzte Leistungshöhe für die Versorgung mit Implantaten.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

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