Steht beim Zahnarztbesuch mehr als die Kontrolluntersuchung an, nutzen viele Patienten gern die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie). Vor allem der Schmerz beim Bohren wird oft als so unerträglich empfunden, dass diese Patienten lieber eine Spritze in Kauf nehmen. Die Wirkung ist zeitlich begrenzt, und die unangenehme Seite einer zahnärztlichen Behandlung leichter zu ertragen.
Doch manchmal reicht eine einfache Spritze nicht aus. Manche Menschen haben so große Angst vor dem Zahnarzt, dass für sie eine Behandlung nur unter Vollnarkose möglich ist. Das gilt auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die es ihnen unmöglich machen, lange still zu sitzen. Manchmal ist die Behandlung auch so schwierig und langwierig, dass nur eine Allgemeinanästhesie in Betracht kommt.
In der Vollnarkose befindet sich der Patient oder die Patientin in einer Art Tiefschlaf. Während dieser Zeit sind das Bewusstsein, das Schmerzempfinden, das Gedächtnis und die vegetativen Funktionen abgeschaltet sowie die Muskeln entspannt.
Intravenöses Narkosemittel oder Lachgas: Welche Art der Narkose gibt es?
Um den Tiefschlaf zu erreichen, kann sowohl auf ein intravenöses Narkosemittel als auch auf Lachgas zurückgegriffen werden. Bei der intravenösen Behandlung wird das Narkosemittel über eine Vene injiziert. Das Mittel selbst setzt sich zusammen aus Schlaf-, Schmerz- und muskelentspannenden Mitteln. Die Vitalfunktionen werden dabei von einem Anästhesisten überwacht.
Bei Lachgas als einem der ältesten Narkosemittel in der Zahnheilkunde handelt es sich um eine Inhalation, die der Patient über die Atemluft aufnimmt. Der Vorteil gegenüber der Vollnarkose ist, dass der Patient bei Bewusstsein bleibt und daher während der Behandlung ansprechbar ist. Ein Anästhesist ist daher nicht notwendig.
Ebenfalls ohne weiteren Mediziner kommt der sogenannte Dämmerschlaf, die Sedierung, aus. Es ist eine Alternative zur Narkose, bei der die Ruhigstellung nicht so tief ausfällt. Diese Form der Beruhigung kennen viele beispielsweise von einer Magenspiegelung oder ähnlichen Untersuchungen. Auch hier sind, wie bei der Zahnbehandlung unter Vollnarkose, Ängste ebenso ausgeschaltet wie das Erinnerungsvermögen oder Schmerzempfinden.
Risiken und Nebenwirkungen einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose
Neben den Vorteilen einer Narkose gibt es Nachteile sowie Risiken und Nebenwirkungen, die in jedem individuellen Fall erwogen werden sollten. Denn jede Narkose stellt für den Körper eine Belastung dar. Vor allem Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen können vorkommen. Den individuellen Gesundheitszustand muss man daher berücksichtigen.
Dazu zählen Vorerkrankungen, mögliche Allergien und eine eventuell bestehende Schwangerschaft. In manchen Fällen, wenn zum Beispiel chronische oder aktuelle Erkrankungen des Herzens, der Lunge, der Schilddrüse oder des Gehirns vorliegen oder Unverträglichkeiten gegen die anästhetischen Mittel oder andere Risiken bestehen, kommt eine Narkose nicht infrage. Von Nachteil ist es auch, dass der Patient nicht den Kopf drehen und somit aktiv helfen kann. Zudem können sich Behandler/in und Patient/in nicht austauschen.
Wichtig: Im Vorgespräch mit dem Narkosearzt alles besprechen
Zusätzlich müssen das Alter des Patienten, seine Lebensumstände, der Konsum von Genussmitteln wie Nikotin oder Alkohol, aber auch die Einnahme von Medikamenten bedacht werden. All das wird in einem Vorgespräch mit dem Narkosearzt besprochen. Dieser begleitet dann anschließend die Behandlung und überwacht alle Werte des Patienten oder der Patientin.
Wie viel kostet eine Narkose beim Zahnarzt?
Ist der zu behandelnde Zahnpatient oder -patientin gesund, steht einer Narkose in der Regel nichts im Wege. Höchstens noch die Frage der Kostenübernahme. Nicht in jedem Fall übernimmt die Krankenkasse diese Ausgaben, die üblicherweise für eine Stunde zwischen 250 und 300 Euro liegen. Deshalb kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen.
Wenn ein Versicherter sich lediglich eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose wünscht, sie aber nicht zwingend notwendig ist, muss er sie selbst bezahlen. Anders sieht es bei den eingangs erwähnten Angstpatienten aus oder bei Patienten, die eine so umfangreiche Behandlung vor sich haben, dass die Narkose sowohl für den Patienten als auch für den Behandler die bessere Alternative darstellt. Einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen mit festgelegten Beträgen pro Jahr eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose.