Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es Ende 2017 etwa 4,5 Millionen eigenständige Verträge in Deutschland, um die finanziellen Folgen für den Fall aufzufangen, dass jemand nicht mehr arbeiten kann. Das sind rund 5 Prozent mehr als 2016. Allen Produkten voran steht dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch insbesondere aufgrund von Risiken oder Vorerkrankungen und damit verbundenen Ausschlüssen oder hohen Prämien, bleibt vielen der Zugang zu dieser Absicherung verwehrt.

Diese Interessenten können stattdessen auf Ausweichprodukte zurückgreifen, zu denen auch eine Invaliditätsversicherung gehört. Sie gilt als bezahlbarer Basisschutz und greift dann, wenn Kinder oder Erwachsene nach einem Unfall und einer Erkrankung beeinträchtigt sind. In der Regel gibt es dann eine Einmalzahlung, wenn ein Behinderungsgrad in der Regel von mindestens 50 Prozent festgestellt wird.

Manche Tarife, sogenannte funktionelle Invaliditätsversicherungen, sehen aber auch eine Rente oder eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung vor, wenn etwa die Funktion wesentlicher Organe eingeschränkt ist, Grundfähigkeiten verloren gehen, eine schwere Krankheit festgestellt wird oder der Betroffene pflegebedürftig wird.

Gerade eine Invaliditätsversicherung für Kinder kann dabei äußert sinnvoll sein. Denn ein Unfall oder eine Krankheit im Kindesalter können lebenslange Folgen mit sich bringen. Bleibt etwa nach einem Unfall eine Behinderung zurück, müssen sie vielleicht lebenslang gepflegt werden, können eventuell keine Ausbildung absolvieren oder vielleicht auch gar nicht am Erwerbsleben teilnehmen.

Die finanziellen Folgen sind dann enorm. Und das gesetzliche Auffangnetz allenfalls löchrig. Die gesetzliche Unfallversicherung greift beispielsweise nur, wenn Kindern in der Kindertagesstätte, in der Schule und der Hochschule oder auf dem Weg dorthin etwas passiert. Die meisten Unfälle ereignen sich aber in der Freizeit oder Zuhause. Auch bei Erwachsenen gibt es dieses Problem. Private Versicherungen können das lösen.

Einen kritischen Blick sollten Interessenten bei der Produktauswahl darauf legen, wann die Versicherung zahlt. In der Regel ist das bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent der Fall, manche Tarife leisten aber auch schon früher. Auch die Gliedertaxe spielt hier eine entscheidende Rolle. Denn sie bestimmt, welche Verletzung zu welchem Invaliditätsgrad führt. Beim Verlust eines Auges liegt zum Beispiel meist eine Invalidität von 50 Prozent vor, das heißt, es gibt 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Bei besseren Gliedertaxen kann der Verlust eines Auges aber auch zu 70 Prozent Invalidität führen – der Auszahlbetrag ist dann deutlich höher.

Tipp:

Gut ist es, wenn der Unfallbegriff möglichst weit gefasst ist und zum Beispiel auch Vorfälle wie Vergiftungen, Verätzungen, allergische Reaktionen auf Insektenstiche, Gesundheitsschäden infolge von Schutzimpfungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen mit einschließt.

Manche Tarife schließen außerdem sogenannte Assistance-Leistungen in ihr Angebot mit ein. Vor allem ältere oder allein stehende Menschen können nach einem Unfall Schwierigkeiten dabei haben, den Alltag alleine zu bewältigen. Da kann es eine große Hilfe sein, wenn der Versicherer Hilfsleistungen von Diensten wie den Malteser oder dem Roten Kreuz vermittelt. Dazu gehören etwa Fahrdienste, Wäscheservice oder eine Unterstützung im Haushalt.

Gerät der Versicherte, aus welchem Grund auch immer, vorübergehend in einen finanziellen Engpass, steht oftmals der Gedanke im Raum, die eine oder andere Versicherung zu kündigen. Auch eine Invaliditätsversicherung wird dabei schnell mal auf den Prüfstand gestellt. Eine Beitragsfreistellung ist jedoch in den meisten Fällen die bessere Wahl. Daher ist es auch hier ein Qualitätskriterium, wenn ein Tarif eine solche Möglichkeit mit einschließt. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Versicherungsvertreter, Ihrem Versicherungsmakler oder einem unabhängigen Versicherungsberater bzw. Ihrem Ansprechpartner des Versicherers im angestellten Außendienst beraten.

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