Was ist eine private Krankenzusatzversicherung?

Private Krankenzusatzversicherung sind Zusatzversicherungen, die teilweise oder ganz die Kosten für Behandlungen oder Services erstatten, die nicht im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. So wird von der Krankenkasse beispielsweise beim Zahnersatz eine gewisse Grundbehandlung abgedeckt, doch alles darüber Hinausgehende – wie hochwertige Keramik-Füllungen zum Beispiel – muss der Patient selbst zahlen.

Auch Naturheilverfahren, wie der Besuch beim Heilpraktiker, übernimmt nicht jede Krankenkasse. Im (außereuropäischen) Ausland ist der Reisende mit seiner deutschen Krankenversicherung meist kaum geschützt und müsste im Krankheitsfall teure Arzt- oder auch Rücktransportkosten selbst schultern.

Für all diese Fälle gibt es die Produkte der privaten Krankenversicherungen. Sie decken in der Regel folgende Bereiche ab: Versorgung im Krankenhaus, Krankentagegeld, Zahnersatz und Zahnbehandlungen, den ambulanten Bereich (Sehhilfen, Hörgeräte, Zuzahlungen zu ärztlich verordneten Medikamenten und Hilfsmittel), Heilpraktikerbesuche, Auslandsreisen und Pflege.

Je nach ganz persönlichem Bedarf kann und muss hier der passende Tarif gewählt werden. Manche privaten Krankenzusatzversicherungen sind dabei sinnvoller als andere.

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll und welche nicht?

Zu den wichtigsten gehören die Zahnzusatzversicherung, die Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhauszusatzversicherung sowie die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und privat Versicherte.

Vor allem, wenn die Reise den Versicherten außerhalb Europas Grenzen führt, ist eine zusätzliche Absicherung wichtig. In den USA zum Beispiel können Rechnungen beim Arzt für eine Notfallbehandlung schnell in die Tausende gehen. Rücktransporte nach Hause belasten das Portemonnaie ebenfalls erheblich. Wer sich vor diesen Kosten schützen will, sollte nicht ohne eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck ins Ausland starten.

Ob professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Krone, Brücke, Implantat oder die herausnehmbare Prothese – auch beim Zahnarzt kann eine Rechnung schnell sehr hoch ausfallen. Daher lohnt sich eine private Krankenzusatzversicherung für beinahe jeden gesetzlich Krankenversicherten.

Die Krankentagegeldversicherung ist für diejenigen alternativlos, die kein Krankengeld von der Krankenkasse beziehen. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall das Gehalt sechs Wochen lang weiter. Danach erhalten Mitarbeiter einen prozentualen Anteil von der Krankenkasse.

Selbstständige und privat Krankenversicherte kommen nicht in den Genuss dieser Einkommenssicherung. Daher ist die Krankentagegeldversicherung existenziell wichtig für diese Zielgruppe.

Eine Krankenhauszusatzversicherung ist für alle jene die richtige Wahl, die Wert auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer in der Klinik, sowie auf eine Chefarztbehandlung legen. Mit dieser Absicherung erhalten gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatversicherten.

Weniger sinnvoll können Verträge zur Heilpraktikerbehandlung sein. Denn manche Krankenkasse bietet hier bereits eine Kostenübernahme an. Daher empfiehlt sich vor einem Abschluss die Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse.

Krankenhaustagegeldpolicen sind eher unwichtig. Hierbei vereinbart der Kunde eine feste Summe, die der Versicherer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes erstattet. Einen Einkommensverlust sichert diese Versicherung nicht ab.

Kritisch zu prüfen sind auch Angebote zur Absicherung von individuellen Gesundheitsleistungen (iGeL). Ärzte bieten Leistungen wie Ultraschalluntersuchungen, die Glaukom-Früherkennung oder Blutuntersuchungen und Laborleistungen an, die der Patient selbst bezahlen muss. Da viele Patienten schon nicht alle Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, die von den Krankenkassen übernommen werden, lohnt eine Krankenzusatzversicherung für diese Versicherten wohl eher vermutlich nicht.

Wer kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann eine Zusatzversicherung abschließen. Das gilt auch für diejenigen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

Einige private Krankenzusatzversicherungen können sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte nutzen. Zum Beispiel die Krankentagegeldversicherung. Auch bei der Reisekrankenversicherung kann sich für privat Versicherte ein zusätzlicher Schutz lohnen. Allerdings ist in den privaten Vollversicherungen meist die Reisezeit abgesichert. Ein Blick in die Bedingungen oder eine Nachfrage beim Versicherer lohnen daher allemal.

Für alle Steuerpflichtigen gilt, dass Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden sollten. Zwar ist der Höchstbetrag durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung meist bereits erreicht, aber bei dem einen oder anderen kann das die Steuerlast eventuell doch noch senken.

Welche Krankenzusatzversicherungen sind sinnvoll für Kinder?

Nicht nur bei Erwachsenen kann ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz vor hohen Ausgaben schützen. Bei Kindern gehören beispielsweise ebenfalls die Zahnzusatzversicherung, die Krankenzusatzversicherung für das Krankenhaus oder die Reiseversicherung zu den sinnvollen Produkten. Allerdings sollte bei der Zahnzusatzversicherung der Schwerpunkt weniger auf dem Zahnersatz als vielmehr bei kieferorthopädischen Behandlungen liegen.

Eine Krankenzusatzversicherung für stationären Aufenthalt übernimmt neben der Chefarztbehandlung oder der freien Wahl eines Spezialisten auch die Kosten für den Aufenthalt der Eltern im Krankenzimmer, das sogenannte Rooming-In. Denn das wird nicht in jedem Fall und von jeder Krankenkasse unterstützt.

Was ist beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung zu beachten?

Vor einem Abschluss zahlt sich ein Vergleich verschiedener Versicherungsangebote schnell aus. Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Antrag immer Gesundheitsfragen gestellt werden. Dabei ist es besonders wichtig, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Anderenfalls kann der Versicherer im Ernstfall die komplette Zahlung verweigern oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, unsere Checkliste für Gesundheitsfragen genauer anzuschauen.
Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen beispielsweise darf eine Behandlung noch nicht begonnen haben. Allerdings haben manche Anbieter hier einen Bedarf erkannt und entsprechend reagiert: Sie ermöglichen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch dann, wenn die Behandlung bereits läuft.

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