Wer unter 25 Jahre alt ist und ein Studium beginnt, kann kostenfrei als Familienmitglied bei den Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein. Arbeitet der Student während seines Studiums beispielsweise, liegt die Einkommensgrenze bei 455 Euro, um weiterhin familienversichert zu sein. Ist er als Mini-Jobber tätig, kann er maximal 470 Euro dazu verdienen. Eine Ausnahme hinsichtlich der Stundenanzahl und des Verdienstes gibt es während der Semesterferien.
Sind die Studenten älter als 25 Jahre, greift die Versicherungspflicht, nämlich in Form einer eigenen studentischen Krankenversicherung. Eine weitere Familienversicherung ist dann nur möglich, wenn der Student verheiratet und der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. Dann kann sich der Student über den Partner versichern. Darüber hinaus bestehen noch ein paar weitere Ausnahmen. Beispielsweise werden die Zeiten des Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder auch die Geburt mit anschließender Betreuung eines Kindes angerechnet. Dementsprechend verlängert sich der Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung. Bis zum 30. Lebensjahr, jedoch längstens bis zum 14. Semester, kann ein Student diese studentische Krankenversicherung nutzen. Auch dort gelten ein paar Ausnahmen, wie das Erlangen der Hochschulreife über den zweiten Bildungsweg, eine eigene Krankheit oder die Pflege eines erkrankten Angehörigen.
Verfügt der Versicherte über kein eigenes Einkommen aus einem Nebenjob, gilt der Betrag aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder auch der Unterhalt von den Eltern als Einnahme. Daraus muss dann der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bestritten werden. Die Kosten liegen zwischen 70 und 80 Euro beziehungsweise rund 17 bis 19 Euro. In der Unterstützung vom BAföG-Amt ist ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 71 beziehungsweise 15 Euro monatlich vorgesehen, der an den Studenten ausgezahlt wird – unabhängig davon, ob eine PKV oder GKV besteht.
Private Krankenversicherung für Studenten
Will sich der Erstsemester privat krankenversichern, lohnt es sich meist nur, wenn er beispielsweise eine Beihilfe aufgrund eines Beamtentums seiner Eltern beanspruchen kann. Die beträgt meist 80 Prozent. Somit muss der Student eine PKV für die verbleibenden 20 Prozent abschließen. Jedoch gilt hier zu bedenken, dass der Student, sobald er 25 Jahre alt wird, keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat – und damit auch nicht auf die Beihilfe. Sein PKV-Tarif ist dann teurer als es eine gesetzliche Krankenversicherung wäre. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach Ende des Studiums wieder möglich, wenn er versicherungspflichtig beschäftigt ist.
Ist der Student dagegen gesetzlich krankenversichert, möchte aber nach dem Studium vielleicht mit einer Selbstständigkeit in sein Erwerbsleben starten, oder geht er davon aus, dass sein künftiges Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten wird, kann er mit einer Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung bereits vorsorgen. In diesen jungen Jahren ist der Gesundheitszustand meist sehr gut und der Beitrag daher vergleichsweise gering.
Die privaten Krankenversicherer werben um die künftigen Akademiker mit günstigeren Tarifen und gute Leistungen, wie eine freie Arztwahl, die Übernahme der Kosten von Medikamenten und Hilfsmittel oder auch die für Zahnersatz oder die Behandlung beim Heilpraktiker. Auch eine Beitragsrückerstattung ist möglich, wenn der Student in einem Jahr keine Kosten verursacht hat. Wie hoch hier ein Beitrag ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Es empfiehlt sich daher, konkrete Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Krankenversicherung für Studenten im Auslandssemester
Verbringt der Student einige Zeit im Ausland, empfiehlt es sich immer, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Zwar sind der Schengen-Raum und damit die meisten europäischen Länder über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, dennoch können viele weitere Kosten auf den Patienten zukommen. Zudem sind Studenten während einer Sprachreise oder eine Auslandssemesters – beispielsweise in den USA, Kanada oder Australien – gar nicht abgesichert. Auch um die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufzustocken, kann über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachgedacht werden. Auch hier wirken sich das junge Alter und damit der Vorteil, keine Vorerkrankungen zu haben, positiv auf die Höhe des Beitrags aus.
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