Private Krankenversicherung: Kur-Leistungen

Kuren und Reha-Anwendungen sind oft zur Vorsorge oder weiteren Heilung erforderlich. Je nach Grund der Kur ist die Private Krankenversicherung oder eine andere Versicherung zuständig: entweder die Unfall-, die Renten- oder die Krankenversicherung. Aber wann haben Privatversicherte Anspruch auf eine Kostenerstattung? Und wie viel kostet ein Kuraufenthalt? Diese Themen erläutert der Artikel im Folgenden.

Das Wichtigste zuerst:

  • In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es zwar keine Leistungspflicht für Kuren und Reha, jedoch sind in den meisten Tarifen Rehabilitationsmaßnahmen und Kuraufenthalte enthalten.
  • Ob die private Krankenversicherung die Reha- oder Kurkosten für Versicherte nur teilweise oder in voller Höhe, das hängt von der Tarifoption und der individuellen Gestaltung ab.
  • Ein Kurtag kostet je nach gewählter Einrichtung in etwa 100-500 €. Ein guter Tarif der privaten Krankenversicherung sollte mindestens 300 € pro Tag übernehmen.
  • Kuraufenthalte sind eine Vorsorgemaßnahme, wohingegen Rehabilitation der Wiederherstellung der Gesundheit dient.

Wer zahlt wann für Ihre Kur?

Im Allgemeinen zählen Kuren und Reha-Maßnahmen in Deutschland zum Aufgabenbereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, also der Sozialversicherungsträger. Welcher dieser Kostenträger für einen Kuraufenthalt bzw. für die Rehabilitation übernimmt, hängt von der jeweiligen Fallsituation ab.

Geht es dabei um den Erhalt der eigenen Arbeitskraft, zahlt die Rentenversicherung Ihren Kuraufenthalt. Müssen Sie einen Kuraufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls antreten, übernimmt die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) die anfallenden Kurkosten. Vorsorgeleistungen erbringt nur die Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenkasse etwa ist nach § 11 Abs. 2 SGB V für die Kostenübernahme zuständig, wenn durch die Reha- und Kurmaßnahmen eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, Pflegebedürftigkeit oder Behinderungen abgewendet werden sollen.

Tipp: Die Option eine Zusatzversicherung für Kurmaßnahmen abzuschließen, ist dabei auch immer für gesetzlich Versicherte interessant. Denn dank der vertraglich vereinbarten Extra-Leistung sparen Sie sich den Eigenanteil pro Reha- bzw. Kurtag, den sie in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen müssten.

In welchen Fällen übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten?

Kuren und Aufenthalte in Reha-Kliniken zählen zwar nicht immer zu den Standardleistungen einer privaten Krankenversicherung. Allerdings ist in vielen PKV-Tarifen eine Kostenübernahme für Reha-Leistungen und Kuren wie etwa auch Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren enthalten. Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall, respektive den gewählten Tarif an, ob die Reha-Kosten übernommen werden.

Ob eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung zu Ihren Tarif-Leistungen zählt, können Sie ganz einfach anhand Ihrer Versicherungsunterlagen prüfen.

Was tun, wenn Kuraufenthalte nicht im PKV-Tarif enthalten sind?

Falls eine entsprechende Kostenübernahme nicht Bestandteil Ihres Versicherungstarifs ist, müssen Sie entsprechende Zusatzleistungen in Ihren Versicherungsvertrag aufnehmen lassen. Betroffene haben hier die Möglichkeit, die Kostenübernahme von Kuren und Reha-Anwendungen als zusätzliche Option vertraglich zu vereinbaren. Als gängigste Varianten gelten hierbei die Kurkostenversicherung und die Kurtagegeldversicherung.

Ob Versicherung mit direkt integrierter Übernahme für Kur- und Reha-Kosten oder in Form einer optional vereinbarten Zusatzversicherung – Privatversicherte egal ob angestellt, selbstständig oder verbeamtet können auf diese Weise die Kosten für einen Kuraufenthalt und Reha sehr gut decken.

Die private Krankenversicherung bietet häufig spezielle Kur-Tarife und Tagegeld

Im Normalfall zahlt die private Krankenversicherung für Reha- oder Kurmaßnahmen, die auch von den Leistungen der GKV gedeckt sind. Auch hier gilt: Fallen die Gründe für eine Kur oder Reha-Maßnahmen in den Bereich der Renten- und Unfallversicherung, sind private Krankenversicherungen nicht für die Kostenübernahme zuständig. Einige private Krankenkassen haben dabei spezielle Kur-Tarife in ihr Leistungsportfolio integriert. Je nach PKV und Tarif erhalten Sie zudem bei einem Kuraufenthalt einen bestimmten Tagesgeldsatz.

Vorteile für Selbstständige und Freiberufler in der privaten Krankenversicherung

Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig und sind nicht über die gesetzliche Rentenversicherung geschützt? Dann stellen die Kurleistungen der privaten Krankenversicherung für Sie eine erstklassige Lösung dar, um einen Kuraufenthalt bzw. Reha- und Kurleistungen finanziell zu stemmen. Leistungsumfang und Beitragshöhe lassen sich dabei individuell anpassen. Weiterer Vorteil: Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie die Kosten für einen Kurzusatztarif steuerlich geltend machen.

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Welche Leistungen sind im Rahmen des Kurtarifs in der PKV möglich?

Schließen Sie zusätzlichen Kurtarif in der PKV ab, erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt den Status eines Privatpatienten. Das bedeutet: Sie können Sanatorium oder Kurklinik frei wählen, sofern die medizinische Notwendigkeit von dem behandelnden Arzt bestätigt wird. Neben der Übernahme der Kosten für Kurbehandlungen, die jeweilige Unterkunft und die entsprechende Verpflegung erfolgt bei der privaten Kurkostenversicherung auch die Kostenerstattung für ärztliche Leistungen sowie die Reisekosten und die anfallende Kurtaxe.

In der Regel legen die Privatversicherer dabei einen Tageshöchstsatz fest, wobei die Zahlung bzw. die Kostenübernahme auf eine bestimmte Tagesanzahl pro Jahr begrenzt wird. Es erfolgt aber immer nur dann eine volle Kostenübernahme seitens der privaten Krankenversicherung, wenn Sie nachweislich keine Leistung der gesetzlichen Träger oder anderweitige Zuschüsse erhalten. Beamte bekommen zum Beispiel Zuschüsse von ihrem Dienstherren für Reha- und Kuraufenthalte. Ansonsten wird Ihnen ein Tagegeld ausgezahlt.

Kurtagegeldversicherung – Sie müssen der PKV keine Leistungsnachweise erbringen

Haben Sie sich für eine Kurtagegeldversicherung entschieden, bekommen Sie für jeden Kurtag den vertraglich vereinbarten Tagessatz ausgezahlt. Der ausgezahlte Betrag ist dabei nicht explizit an bestimmte Therapien, Behandlungen oder Anwendungen gebunden. Sie müssen der Versicherung also keinen Nachweis über die im Rahmen Ihres Kuraufenthalts tatsächlich erbrachten Leistungen erbringen. Somit steht den Versicherten der Geldbetrag zur freien Verfügung und Verwendung. Im Idealfall reicht das Tagegeld, um die Kosten für den gesamten Kuraufenthalt zu decken. Bei Abschluss einer solchen Kurtagegeldversicherung sollten Sie daher immer die anfallenden Kosten für einen Kuraufenthalt im Auge haben und die Höhe der Summen entsprechend anpassen.

Welche Kuren sind in der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig?

Im Allgemeinen erstatten die Kurkostenversicherungen der privaten Krankenversicherer die Kosten für Genesungskuren und für medizinisch notwendige Kurbehandlungen. Die so bezeichnete Genesungskur schließt sich dabei immer an einen Krankenhausaufenthalt an. Damit eine solche Genesungskur von der PKV anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen Sie sich mindestens zehn Tage lang stationär in der jeweiligen Kureinrichtung aufhalten.

Genesungskuren folgen auf vorherige Klinikaufenthalte

Zudem dürfen bei Kurantritt nicht mehr als sechs Wochen seit Klinikaufenthalt verstrichen sein. Beantragen Sie die Genesungskur erst nach diesem Stichtag, erkennt die private Krankenversicherung die Kur nicht an und kann dementsprechend die Kostenerstattung verweigern. Hinzu kommt, dass eine Kur dieser Art den medizinischen Erfolg sicherstellen sollen. Daher benötigen Sie auch in diesem Fall ein schriftliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Kurmaßnahmen belegt.

Sonstige Kuren: Die medizinische Notwendigkeit steht im Fokus

Liegen die Voraussetzungen für eine Genesungskur nicht vor, aber es besteht trotzdem eine vom Arzt belegte medizinische Notwendigkeit für einen Kuraufenthalt, ist auch ohne vorherigen Klinikaufenthalt eine Kur möglich. Hierbei gibt es allerdings die Einschränkung, dass eine Kostenerstattung maximal alle zwei Jahre erfolgt.

Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen dabei zum einen die Behandlungskosten und zum anderen die Kosten für Unterkunft und Kurtaxe. Auch in diesem Fall müssen Sie bei Kurbeantragung ein Attest von Ihrem Arzt vorlegen. Ansonsten wird die private Krankenversicherung Ihren Antrag auf einen Kurantritt in der Regel ablehnen.

Vater- oder Mutter-Kind-Kuren können sowohl eine Reha- als auch eine Vorsorgemaßnahme sein.

Kur und Reha – wo liegen die Unterschiede?

Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme.

  • Eine Kur stellen immer präventive Maßnahmen dar, wobei die Festigung der Gesundheit im Fokus steht. Diese nehmen mehr oder weniger gesunde Menschen in Anspruch, die allerdings erste Symptome einer Erkrankung aufweisen, und bereits leicht erkrankte Personen, bei denen ein Verschlimmern der Krankheit verhindert werden soll.
  • Demgegenüber dient eine Reha immer der Wiederherstellung der Gesundheit im Anschluss an eine Erkrankung. Soll beispielsweise die Beweglichkeit nach einer Rücken- oder Knieoperation verbessert bzw. wiederhergestellt werden, ist eine Reha die richtige Wahl.

Auch hinsichtlich der Kostenübernahme gibt es Unterschiede zwischen Reha-Anwendungen und Kuraufenthalten. Während eine Rehabilitation bzw. Reha von sämtlichen Kostenträgern bewilligt werden darf, müssen Leistungen zur Vorsorge nur die Krankenkassen erbringen. Alternativ können Sie als Selbstzahler auftreten.

Darauf sollten Sie bei Kurtarifen in der privaten Krankenversicherung besonders achten

Die private Krankenversicherung nutzt drei verschiedene Formulierungen für unterschiedliche Kosten- und Behandlungsarten bei einer Kur. Sie sollten daher vor Vertragsunterzeichnung immer genau prüfen, ob im Vertrag mit der privaten Krankenversicherung auch wirklich die von Ihnen gewünschten Leistungen integriert sind. Folgende Möglichkeiten stehen dabei zur Auswahl:

Stationäre und ambulante Vorsorgekur

Um eine Kur dieser Art von der privaten Krankenversicherung bewilligt zu bekommen und damit eine Zusage zur Kostenerstattung zu erhalten, müssen die Antragsstellerinnen und Antragssteller kein konkretes Krankheitsbild aufweisen. Hier steht nicht die medizinische Rehabilitation und entsprechende Reha-Maßnahmen oder eine Anschluss-Heilbehandlung im Vordergrund, sondern die Prävention. Stationäre oder ambulante Vorsorgekuren sollen Erkrankungen vorbeugen oder eine Verschlimmerung von Anzeichen für eine Erkrankung verhindern.

Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung wird in der Regel in Form der zuvor skizzierten Genesungskur durchgeführt. Im Rahmen solcher Kuren wird die Behandlung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer OP weitergeführt. Typische Beispiele für eine Anschluss-Heilbehandlung ist eine Rehabilitationsmaßnahme nach einer Krebserkrankung, einem Herzinfarkt oder Operationen am Bewegungsapparat.

Medizinische Rehabilitation

Die häufigste Form der medizinischen Rehabilitation stellt die Reha dar. Entsprechende Reha-Maßnahmen können dabei sowohl stationär als auch ambulant erfolgen. Für diese medizinische Rehabilitation besteht allerdings keine Leistungspflicht seitens der privaten Krankenversicherungen. Sie müssen in diesem Fall die Leistungspflicht für Reha-Maßnahmen als Zusatzversicherung in Ihren Versicherungsschutz integrieren. Es stehen diesbezüglich verschiedene Tarifoptionen zur Verfügung, die Sie via Leistungsbausteinen individuell ausgestalten können.

Sie haben hier die Möglichkeit einen vollumfänglichen Schutz, also eine komplette Kostenübernahme, zu vereinbaren. Ist Ihnen der Beitrag zu hoch, können Sie auch ein Modell mit geringeren Beitragszahlungen abschließen. In diesem Fall müssen Sie sich als Privatversicherte und Privatversicherter mit einem bestimmten Anteil an den Reha-Kosten selbst beteiligen. Der jeweils gewählte Tarif ist also maßgeblicher Taktgeber für den Umfang der Kostenerstattung und der daraus resultierenden Selbstbeteiligung.

Welche Kosten fallen bei einer dreiwöchigen Kur an?

Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz im Hinblick auf die Kostenübernahme eines Kuraufenthalts bedürfnisgerecht an Ihre Lebenssituation anpassen, sollten Sie die Kurtarife individualisieren. Wichtig ist es dabei, dass Sie einen Überblick über die möglichen Kosten für einen Kuraufenthalt haben. Dann können Sie abschätzen, mit welchem Tarif Sie sich eine komplette Kostenerstattung für den Kuraufenthalt sichern.

Die konkreten Kosten lassen sich dabei zwar nicht exakt bestimmen, da die verschiedenen Kurkliniken unterschiedliche Kosten generieren. Wie zuvor erläutert, müssen Sie im Rahmen von mehrwöchigen Kuren für medizinische Behandlungen, die Unterbringung sowie die tägliche Verpflegung zahlen.

Die Kosten können mitunter stark variieren

Bei der Kostenaufstellung ist immer der Einzelfall entscheidend. Je nach den jeweiligen medizinischen Erfordernissen können die Kosten für einen Kuraufenthalt und die angeordneten Rehabilitationsmaßnahme zwischen 100 und 400 Euro pro Tag liegen.

Bei einem Aufenthalt in besonders gut ausgestatteten Einrichtungen sind sogar pro Tag 500 Euro und mehr möglich. Im Normalfall sind Sie dabei mit einer Kurversicherung gut beraten, die tägliche Kosten von 300 Euro übernimmt.

  • Bei einer Kurdauer von 21 Tagen und Kosten von 300 € pro Tag belaufen sich die Kosten auf insgesamt 6.300 Euro.
  • Reduzieren Sie die Kosten für Ihren Kuraufenthalt auf 250 Euro pro Tag, fallen für die drei Wochen insgesamt 5.250 Euro an.

Dabei ist zu beachten, dass gerade die Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung sehr unterschiedlich ausfallen. Kosten von etwa 100 bis weit über 250 Euro pro Tag fallen hier je nach Qualität der Unterkunft und Verpflegung an. Demgegenüber können Sie unabhängig von Unterbringungsmöglichkeit und Verpflegung rund 100 bis 150 Euro an täglichen Kosten für medizinische Behandlungen einkalkulieren.

Private Krankenversicherung – so gehen Sie bei den Reha- und Kurkosten auf Nummer sicher

Wenn Sie sich nicht gerade für eine Reha- und Kurunterkunft im absoluten Premium-Segment entscheiden, bleiben die Kosten überschaubar. Das versetzt Sie in die Lage, einen PKV-Tarif zu wählen, der die Rehabilitation- und Kurkosten komplett oder zumindest zum größten Teil abdeckt.

Zusatztarife wie beispielsweise eine Kurtagegeldversicherung erhöhen zudem zusätzlich die Flexibilität, da Sie die Deckung individuell gestalten können. Bevor Sie sich diesbezüglich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie immer sorgfältig die vorliegenden Angebote miteinander vergleichen. Auf diese Weise identifizieren Sie bereits im Vorfeld eine individuell passende Versicherungslösung.

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