Das Wichtigste in Kürze
- Die Kostenerstattung für Medikamente ist in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung geregelt.
- Die Kosten für Arzneimittel werden in den meisten Tarifen vollständig übernommen. Eine Zuzahlung wie in der GKV gibt es in der Regel nicht.
- Die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind eine Verschreibung durch Ärztinnen oder Ärzte, der Bezug der Medikamente aus der Apotheke sowie die Anerkennung der Arzneimittel durch die Schulmedizin.
- Ob das Medikament verschreibungspflichtig ist, spielt in der PKV anders als in der GKV keine Rolle für die Kostenerstattung.
Welche Medikamente werden von der privaten Krankenversicherung bezahlt?
In den Tarifen der privaten Krankenversicherungen ist die Erstattung von Medikamenten in der Regel enthalten. Die Voraussetzung für die Erstattung ist einerseits, dass die Arzneimittel von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden und andererseits, dass die Medikamente von der Schulmedizin weitgehend anerkannt sind. Zudem müssen die Arzneimittel aus der Apotheke bezogen werden.
Können Medikamente auch im Internet gekauft werden und werden dann von der PKV erstattet?
Auch Online-Apotheken sind zugelassene Händler für Medikamente, weshalb eine Bestellung über Versandapotheken im Internet von der Versicherung akzeptiert werden. Mit dem Rezept muss man also nicht von der Praxis in die Apotheke um die Ecke gehen, sondern kann auch den Service von Online-Apotheken in Anspruch nehmen.
Erstattet die private Krankenversicherung selbst gekaufte Medikamente?
Wurde die Arznei nicht von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben, kann die Krankenversicherung nicht nachvollziehen, ob die Einnahme medizinisch notwendig ist. Deshalb werden auch Mittel nicht erstattet, die von Versicherten ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden.
Können nicht verschreibungspflichtige Medikamente von der PKV erstattet werden?
Prinzipiell erstattet die private Krankenversicherung alle von der Schulmedizin anerkannte Arzneimittel, die von einem approbierten Arzt oder Ärztin beziehungsweise einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin verschrieben wurden.
Erstattet werden nicht nur verschreibungspflichtige Arzneimittel: Auch frei verkäufliche Medikamente werden bezahlt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Anders als in der GKV spielt die Verschreibungspflicht keine Rolle.
Hinweis: Medikamente, die von Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern verordnet werden, können ebenfalls erstattet werden, wenn entsprechende Leistungen im Tarif enthalten sind.
Können Zuzahlungen für Arzneimittel anfallen?
In den meisten PKV-Tarifen sind die Kosten für Arzneimittel in vollem Umfang gedeckt. Zuzahlungen wie in der gesetzlichen Krankenkasse fallen dann nicht an.
Allerdings gibt es wahlweise auch Tarife, in welchen die Arzneimittel nicht vollständig bezahlt werden. Privatversicherte können also selbst wählen, in welchem Rahmen und nach welchen Regelungen die Kostenerstattung von Medikamenten erfolgen soll.
Bei der Erstattung von Medikamenten gibt es mehrere Optionen, die Tarifbedingungen zu gestalten:
- Alle von der Ärztin oder dem Arzt verschriebenen Medikamente werden vom Versicherer vollständig erstattet.
- Es werden nur verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet.
- Generika werden erstattet, Originalpräparate allerdings nur zu einem gewissen Prozentsatz. Bei Generika handelt es sich nicht um das originale Medikament, sondern um ein ähnliches oder gar gleichartiges und meist günstigeres Arzneimittel.
- Es kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, der auch für Medikamente gilt. Bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag müssen diese dann in der Apotheke selbst bezahlt werden. Dadurch sinken die monatlichen Beiträge.
Gewusst? Privatversicherte bekommen mehr Originalpräparate verschrieben:
An Mitglieder der privaten Krankenversicherung werden deutlich mehr Originalpräparate verschrieben als an Kassenpatientinnen und -patienten. Laut einer Studie betrug der Anteil an verschriebenen Originalpräparaten 2018 bei Privatversicherten 57,9 Prozent, bei gesetzlich Versicherten 12,6 Prozent.
Wie schnell erstattet die private Krankenversicherung neue Medikamente?
Nachdem die Rechnungen aus der Apotheke bei dem Versicherer eingegangen sind, werden diese geprüft und der für das Medikament gezahlte Betrag erstattet. Dazu hat die Krankenversicherung einen Monat Zeit, in der Regel erfolgt die Erstattung aber deutlich schneller – innerhalb von zehn Werktagen oder gar noch schneller ist das Geld vom Versicherer im tariflichen Umfang meist überwiesen.
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Wie funktioniert die Abrechnung & Erstattung von Medikamenten in der PKV?
Für eine Erstattung der Kosten von Medikamenten müssen diese von der Ärztin oder dem Arzt verschrieben und anschließend in der Apotheke abgeholt werden. Die Privatversicherten bezahlen die Arzneimittel direkt vor Ort und reichen das Rezept anschließend beim Versicherer ein.
Die private Krankenversicherung überweist nach Einreichen der Rechnung dann den Betrag an die Versicherte oder den Versicherten zurück.
Müssen Privatversicherte bei Medikamenten in Vorleistung gehen?
Als Versicherte oder Versicherter in der privaten Krankenversicherung muss man in Vorkasse gehen, wenn man ein verschriebenes Medikament auf Rezept in der Apotheke abholt.
Nachdem die Rechnung eingereicht wurde, werden die gezahlten Kosten für die Arzneimittel und die Rezeptgebühr dann zeitnah von der privaten Krankenversicherung zurückerstattet.
Eine Ausnahme zur Vorkasse gilt bei der stationären Behandlung. In diesem Fall wird meist eine Abtretungserklärung unterschrieben, die Einrichtung rechnet die Arzneimittel also direkt mit der privaten Krankenversicherung ab.
Welche Vorteile bietet die PKV bei Medikamenten gegenüber der GKV?
Wer als Privatversicherer bei der Ärztin oder dem Arzt beziehungsweise bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt Arzneimittel verschrieben bekommt, kann sowohl aus finanzieller als auch aus qualitativer Sicht profitieren.
Dies sind einige der Vorteile der PKV bei der Erstattung von Medikamenten:
- Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt es für die private Krankenversicherung keine Rolle, ob es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Alles, was von der Ärztin oder dem Arzt verschrieben und von der Schulmedizin anerkannt ist, kann vom Versicherer erstattet werden.
- In der GKV müssen Kundinnen und Kunden in der Apotheke 10 % (mindestens 5 und maximal 10 Euro) für verschriebene Mittel bezahlen. Diese Zuzahlung zum Rezept gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht.
- Wer über die private Krankenversicherung abgesichert ist, erhält deutlich öfters ein Rezept für originale Mittel anstatt für Generika.
- Je nach PKV-Tarif ist auch eine Erstattung von alternativen Arzneimitteln möglich, wenn kein anderes, von der Schulmedizin anerkanntes Mittel zur Verfügung steht oder das Arzneimittel in der Anwendung vielversprechend ist.
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