Private Krankenversicherung im öffentlichen Dienst

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamt:innen im öffentlichen Dienst profitieren langfristig besonders vom Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung in Kombination mit ihrem Anspruch auf Beihilfe.
  • Angestellte im öffentlichen Dienst haben bei einem regelmäßigen Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze die Möglichkeit sich privat statt gesetzlich zu versichern.
  • Die private Krankenversicherung (PKV) bietet einen äußerst individuellen Versicherungsschutz mit anhaltender Leistungsstabilität der Tarife. 

Kann man sich im öffentlichen Dienst privat versichern?

Ein Beitritt in die private Krankenversicherung ist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich an gewisse Bedingungen gebunden. Ob eine Absicherung in der privaten Versicherung für Staatsdiener im öffentlichen Dienst möglich ist, lässt sich erst einmal nicht pauschal beantworten. Dazu ist zu klären, ob eine angestellte Tarifbeschäftigung oder eine Verbeamtung vorliegt.

Wichtig zu wissen: Bei einer Angestelltenstelle im öffentlichen Dienst hat auch das Einkommen einen Einfluss auf die Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung.

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Welche Voraussetzungen gibt es für die PKV?

Für die Möglichkeit der privaten Absicherung in sind diese Faktoren von Bedeutung:

  1. Berufsgruppe
  2. ggf. Einkommen
  3. Gesundheitszustand

Privat versichern können sich grundsätzlich folgende Berufsgruppen:

  • Beamte / Beamtinnen und Beamtenanwärter
  • Selbstständige
  • Studierende
  • Angestellte in Abhängigkeit von ihrem Einkommen

Für Angestellte ist dabei anders als für andere Berufsgruppen das Einkommen die entscheidende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung. Um sich privat versichern zu können, müssen Angestellte ein regelmäßiges Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG) erhalten. Erst oberhalb dieser Grenze besteht für sie freie Wahl zwischen der GKV und PKV. Die konkrete Höhe legt der Staat jedes Jahr erneut fest (Stand 2022: 64.350 Euro brutto Jahreseinkommen).

Neben der Berufsgruppe und ggf. dem Einkommen ist auch der Gesundheitszustand des/der Versicherten bei Vertragsabschluss von Bedeutung. Im Rahmen einer Gesundheitsprüfung (Beantwortung einiger Fragen zum Gesundheitsstatus) erstellt die Versicherungsgesellschaft ein Risikoprofil des Mitglieds. Oft ist die Prüfung rein formal.

Bestehen hingegen bereits Vorerkrankungen, kann von der Versicherungsgesellschaft zum Beispiel ein Risikozuschlag erhoben werden. Oder aber es können bestimmte Behandlungen vom Leistungsumfang ausgenommen werden. Bei starker gesundheitlicher Vorbelastung ist prinzipiell auch eine Ablehnung der Mitgliedschaft durch den Versicherer möglich.

PKV für Beamte im öffentlichen Dienst

Eine private Krankenversicherung ist für verbeamtete Personen im öffentlichen Dienst grundsätzlich möglich. Durch ihren Anspruch auf Beihilfe stellt die PKV für sie sogar die sinnvollste Versicherungswahl dar. Das hat folgenden Grund: Die Beihilfe kommt bei einer Privatversicherung für einen bedeutenden Anteil der Gesundheitskosten von Beamten und Beamtinnen auf.

Über ihren Privattarif müssen sie so lediglich die verbleibenden Restkosten absichern. Je nach persönlicher Lebenssituation belaufen sich diese nur noch auf 20-50% der gesamten Behandlungskosten.

Die verschiedenen Versicherer bieten hier für verbeamtete Staatsdienern und Staatsdienerinnen im öffentlichen Dienst besonders attraktive Tarife (sogenannte Restkostenversicherungen) zu günstigen Konditionen an.

Ein weiterer Pluspunkt: Eventuelle Beitragssteigerungen im Alter lassen sich für Beamte und Beamtinnen leicht ausgleichen, da Pensionäre in aller Regel einen höheren Beihilfezuschuss erhalten.

Die Höhe der Beihilfeleistungen unterscheidet sich je nach Bundesland. In der Regel berechnen sich für verbeamtete Personen im öffentlichen Dienst in Bund und Ländern folgende Beihilfesätze:

Persönliche LebenssituationBeihilfesatz
Aktive Staatsdiener (bis zu ein Kind)50 %
Aktive Staatsdiener (ab zwei Kindern)  70 %
Ehepartner (ohne eigenes Einkommen) 70 %
Kinder80 %
in Ruhestand70 %

Wichtiger Hinweis zu den Beihilfeleistungen für verbeamtete Personen:

  • Eine Absicherung der Restkosten ist in Deutschland obligatorisch, da seit dem 01.01.2009 eine Versicherungspflicht jedes Bürgers von 100% besteht.
  • Nachwuchs von Beamten und Beamtinnen hat einen Beihilfeanspruch solange Kindergeld bezogen wird.
  • Bei Ehepartnern dürfen die monatlichen Einnahmen für eine Privatversicherung mit Beihilfeberechtigung nicht über 20.000 Euro pro Jahr liegen (Achtung: Grenze variiert je nach Bundesland!). Außerdem darf keine Pflichtversicherung in der GKV bestehen.

PKV für Angestellte im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst arbeiten nicht nur verbeamtete Personen für Bund und Länder, sondern auch tariflich Angestellte. Für sie gilt der jeweils aktuelle Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD).  Die Richtlinien zur Krankenversicherung richten sich für Angestellte im öffentlichen Dienst laut Tarifvertrag regulär nach der geltenden Versicherungspflicht für Arbeitnehmer: innen.

Im Vergleich zu Beamten, Selbstständigen und anderen Berufsgruppen ist für sie die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung abhängig von ihrem Einkommen. Das bedeutet: Erst ab einem regelmäßigen Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze können sie sich privat versichern lassen.

Liegt ihr Bruttogehalt jährlich über 64.350 Euro bzw. monatlich über 5.362,50 Euro (Stand 2022), können Angestellte somit von ihrer Versicherungspflicht entlassen werden und haben die freie Wahl zwischen GKV und PKV.

Ohne Beihilfeanspruch gelten für Tarifbeschäftigte die gleichen Bedingungen wie regulär für Angestellte:

  • Für Angestellte im öffentlichen Dienst besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die Kosten teilen sich Angestellte und Arbeitgeber zu gleichen Teilen auf. Der Arbeitgeber übernimmt etwa die Hälfte des Beitrags seines Angestellten. Der Krankenkassenbeitrag (14.6 Prozent des Bruttoeinkommens plus Zusatzbeitrag) berechnet sich dabei nach der jeweiligen Entgeltstufe.
  • Liegt die Entgeltgruppe oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht freie Versicherungswahl zwischen GKV und PKV.
  • In der PKV hängt der Beitrag für Angestellte im öffentlichen Dienst vom gewählten Leistungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Mitglieds ab. Auch hier zahlt der Arbeitgeber 50% des monatlichen Versicherungsbeitrags der privaten Kranken- und Pflegeversicherung als sogenannten Arbeitgeberzuschuss bis zum festgelegten Höchstsatz (Beitragsbemessungsgrenze Stand 2022: 384,58 Euro pro Monat).

Sind Angestellte im öffentlichen Dienst beihilfeberechtigt?

Anders als bei verbeamteten Personen in Bund und Ländern unterliegt ihr Beihilfeanspruch einigen Einschränkungen. Sie erhalten ausschließlich Beihilfe, wenn sie bereits vor dem 31.07.1998 in den öffentlichen Dienst eingestellt wurden. Gleichzeitig dürfen sie sich noch nicht in Rente befinden.

Kurzum: Tarifbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jüngeren Alters oder solche, die erst eine Laufbahn im öffentlichen Dienst anstreben, dürfen nicht mit Beihilfeleistungen rechnen.

Für wen ist die PKV sinnvoll?

Beamte und Beamtinnen

Gerade für Beamte und Beamtinnen im öffentlichen Dienst sind die Tarife der PKV sinnvoll. Sie profitieren nicht nur von einem besonders umfangreichen und individuellen Leistungsspektrum, sondern ihnen ist auch die volle Inanspruchnahme der Beihilfeleistungen des Dienstherrn möglich.

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Verbeamtete PKV-Mitglieder im öffentlichen Dienst müssen lediglich eine Restkostenversicherung abschließen, die die Kosten deckt, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden. Das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Privatversicherung ist für sie optimal.

Thomas Vitallowitz

KV-Fux Marktanalyst

Angestellte über Versicherungspflichtgrenze

Für Angestellte im öffentlichen Dienst (nach TVöD), die dauerhaft oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen, besteht die freie Wahl zwischen der GKV und der PKV. Tarifbeschäftigte sollten zur Wahl der richtigen Krankenversicherung ihre persönliche Situation zunächst genau prüfen.

Welches System besser geeignet ist, steht in engem Zusammenhang mit der persönlichen Lebensplanung, dem Gesundheitszustand und den Bedürfnissen des oder der Versicherten. Ein Wechsel kann sich durchaus lohnen. Im Vergleich zeigt sich die PKV oft günstiger und zudem deutlich leistungsstärker.

Was kostet die private Krankenversicherung im Monat?

Der Beitrag in der PKV richtet sich nach diesen individuellen Kriterien:

  • gewünschter Leistungsumfang
  • Eintrittsalter des Mitglieds (in der Regel gilt: je früher, desto günstiger)
  • Gesundheitszustand
  • Anzahl der Kinder (eigener Vertrag für jedes Familienmitglied)
  • evtl. Mitversicherung des/der Ehepartner:in
  • Voll-Tarif oder Restkostentarif bei Beihilfezuschuss

Während Beamte und Beamtinnen in der PKV von besonders günstigen Versicherungsprämien profitieren, lohnt sich häufig auch für Angestellte im öffentlichen Dienst ein Wechsel in die PKV. Ein genauer Vergleich, sobald sich die monatlichen Einnahmen dauerhaft oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bewegen, lohnt.

Welche Leistungen bietet die PKV für Beamte und tarifbeschäftigte Angestellte im ÖD?

Die PKV bietet folgende Leistungen für Beschäftigte im ÖD:

  • Individueller Leistungsumfang (z.B. hochwertiger Zahnersatz, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung bei stationärem Aufenthalt, etc.).
  • Umfassendes Leistungsspektrum:
    • kann deutlich über die Regelversorgung der GKV hinaus gehen
    • umfassendere Leistungsbausteine
    • modernste medizinische Versorgung.
  • Freie Arzt- und Klinikwahl (u.a. Privatpraxenzugang, keine Medikamentenzuzahlungen und schnellere Terminvergabe beim Facharzt)
  • Beitragsrückerstattungen möglich
  • Stabilerer Beitrag unabhängig vom demografischen Wandel
  • Leistungsstabilität: Vertraglich vereinbarte Leistungen bleiben ein Leben lang erhalten.
  • Individuelle Tarifwahl für jede Lebenssituation und anpassbarer Beitrag
  • weltweiter Schutz auf Reisen

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