Psychotherapie und private Krankenversicherung

Was immer auch der Grund für die Inanspruchnahme einer Therapie sein mag – allgemein hat sich die Einschätzung verbreitet, den Abschluss einer privaten Krankenversicherung wäre nach der Psychotherapie grundsätzlich nicht mehr möglich. Doch das ist falsch – Private Krankenversicherung trotz Psychotherapie ist möglich. Wie zeigen Ihnen wann und wie.

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Laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) leidet knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung zumindest einmal im Jahr an einer psychischen Erkrankung, wie beispielsweise einer Angststörung, Anpassungsstörung oder einer Depression.

Noch nie gab es wegen psychischer Erkrankungen so viele Fehltage am Arbeitsplatz wie im Corona-Jahr 2021. Mit rund 276 Fehltagen je 100 Versicherte erreichten diese einen neuen Höchststand und haben damit – im Vergleich zu 2011 – um 41 Prozent zugenommen. Dagegen blieben Arbeitsausfälle aufgrund anderer Erkrankungen in den vergangenen zehn Jahren fast konstant (plus zwei Prozent).

Auf der anderen Seite weist nicht jede therapeutische Behandlung automatisch auf eine grundlegende seelische Störung hin. Häufig sind einfach akute Situationen zu bewältigen – zum Beispiel eine starke Prüfungsangst, ein Jobverlust, eine Trennung oder der Verlust naher Angehöriger.

Private Krankenversicherung trotz Psychotherapie: Der entscheidende Faktor ist die Zeit

Ob der Abschluss einer privaten Krankenversicherung überhaupt oder mit Risikozuschlag möglich ist, hängt davon ab, ob Sie sich gerade in Therapie befinden pder wie lange Ihre Psychotherapie bereits her ist. Hat die Psychotherapie außerhalb des vom zukünftigen PKV-Versicherer abgefragten Zeitraumes stattgefunden, steht einer Antragsannahme (ohne Risikozuschlag) nichts im Weg, andernfalls ist eine Ablehnung wahrscheinlich.

Es ist wichtig unbedingt wahrheitsgemäß auf die Gesundheitsfragen in der Gesundheitsprüfung zu antworten. Wann, aus welchem Grund und über wie viele Sitzungen fand die Therapie statt? Welche Diagnose wurde gestellt? Falls Medikamente verordnet wurden – hat man sie tatsächlich in vollem Umfang eingenommen oder möglicherweise zumindest einen Teil davon an den Therapeuten zurückgegeben? Stimmte die spätere Abrechnung tatsächlich mit dem ursprünglichen Kostenübernahmeantrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überein? All diese Fragen sollten gewissenhaft beantwortet werden.

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Anonymisierte Risikovoranfragen an favorisierte Versicherer stellen und vergleichen, welche PKV dann ohne und welche PKV nur mit Erschwernissen (z.B. Risikozuschlag) versicherbar wäre. Wird nämlich ein KV-Antrag – mit Vor- und Nachname des Interessenten – eingereicht und abgelehnt, muss die Ablehnung bei allen weiteren, angefragten Gesellschaften angegeben werden. Und ein „(mehrfach) abgelehnt“-Vermerk erschwert da den Weg zur Traum-PKV unnötig.

Jörg Werner

KV-Fux Marktanalyst

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Wie unterscheiden sich die Gesundheitsfragen der PKV-Versicherer?

Bei den Gesundheitsfragen legen die Privaten Krankenversicherungen im Hinblick auf Psychotherapie äußerst unterschiedliche zeitliche Maßstäbe an. Während die einen nur Angaben bis zu drei Jahren vor Antragstellung haben wollen, wünschen andere Aufklärung bis zu fünf oder gar zehn Jahren. Umso mehr ist es deshalb ratsam, schon vor der Antragstellung bzw. bei einer Risikovoranfrage auf die kompetente Beratung und Betreuung durch einen Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater zu vertrauen.

PKV-Anträge 2023 – Abgefragter Psychotherapie-Zeitraum in den Gesundheitsfragen der Krankheitskostenvollversicherung:

Allianzletzte 5 Jahre
Alte Oldenburgerletzte 10 Jahre
ARAGletzte 10 Jahre
AXAletzte 3 Jahre ambulant /
letzte 5 Jahre (stationär)
Barmenialetzte 10 Jahre
BBKKletzte 10 Jahre
GENERALIletzte 5 Jahre
Concordialetzte 10 Jahre
Continentaleletzte 5 Jahre
DBVletzte 3 Jahre ambulant /
letzte 5 Jahre (stationär)
Debekaunbegrenzt
Deutscher Ringletzte 10 Jahre
DEVKkeine Auskunft
DKVletzte 5 Jahre
Gothaerletzte 5 Jahre
Hallescheletzte 3 Jahre (psychische Erkrankung) /
letzte 10 Jahre (psychische Behandlung)
Hanse-Merkurletzte 5 Jahre
HUKletzte 10 Jahre
Interletzte 10 Jahre
LKHletzte 5 Jahre
LVMletzte 5 Jahre
Mecklenburgischeletzte 10 Jahre
Münchener-Vereinletzte 5 Jahre
Nürnbergerletzte 10 Jahre
ottonovaletzte 10 Jahre
Pronvinzalletzte 10 Jahre
R+Vletzte 10 Jahre
SDKletzte 10 Jahre
Signal-Idunaletzte 10 Jahre
UKVletzte 10 Jahre
uniVersaletzte 10 Jahre
VRK+letzte 10 Jahre
Württembergischeletzte 10 Jahre
Zeitraum für Psychotherapie in den Gesundheitsfragen der privaten Krankenversicherungen

Tipp: Etliche Arbeitgeber, (Berufs-)Verbände, Vereine und Versorgungswerke bieten ihren Beschäftigten oder Mitgliedern Gruppenverträge der Privaten Krankenversicherung nicht nur zu besonders günstigen Prämien an. Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung kann hier auch zu einer PKV – trotz Psychotherapie – ohne Erschwernisse, einem geringeren Risikozuschlag oder nur einem partiellen Leistungsausschluss bei seelischer Vorerkrankung führen.

Wahrscheinlich wird man mit der Angabe einer psychischen Vorerkrankung innerhalb des von privaten Krankenversicherern abgefragten Zeitraumes um einen Risikozuschlag (RZ) nicht herumkommen. Jedoch lässt sich dabei – für einen späteren Zeitpunkt – eine erneute Gesundheitsprüfung mit der Möglichkeit eines Wegfalls des bei Vertragsbeginn vereinbarten Risikozuschlages vereinbaren.

Wenn dem PKV-Unternehmen aufgrund der beantworteten Gesundheitsfragen und weiterer Angaben (z.B. dem Therapiebericht) weitere psychotherapeutische Behandlungen sehr wahrscheinlich erscheinen, wird der private Krankenversicherer sich nicht mit einem Risiko-Zuschlag (RZ) zufriedengeben, sondern u.U. auch auf einen partiellen Leistungsausschluss (LA) für bestimmte psychische Erkrankungen bestehen oder den PKV-Versicherungsantrag gleich komplett ablehnen.

Was steht im Therapiebericht?

Manche Versicherungsgesellschaften fordern den Abschlussbericht des behandelnden Psychotherapeuten auch extra an, um auf Grundlage dessen den Gesundheitszustand und damit das für sie zu versichernde Risiko besser einschätzen zu können. Darin müssen die Diagnose, Beschwerden, Behandlung(sdauer), Folgen und der Verlauf bis heute angegeben sein. Denn das Risiko für den Krankenversicherer ist ein anderes, wenn jemand nur punktuell eine schwere Zeit hatte und kurzzeitig Hilfe brauchte, als wenn jemand dauerhaft labil ist und/oder z.B. ein Kindheitstrauma seit Jahrzehnten zu bewältigen versucht.

  • den Grund für die Therapie
  • die Anzahl der Sitzungen
  • die persönlichen Therapiefortschritte
  • den Abschlussbericht (inklusive Diagnose und Prognose)

Definition Psychotherapie in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Es gilt, die feinen Unterschiede zu berücksichtigen. Wer seelische Probleme hat, wird vermutlich zunächst das Gespräch mit seinem Hausarzt oder Internisten suchen. Dieser erkennt zumeist schnell, ob eine Weiterleitung zum Therapeuten angebracht ist. Ein solches Gespräch an sich fällt bei den Gesundheitsfragen der PKV aber noch nicht unter Psychotherapie. Laut Psychotherapeutengesetz (PsychThG) handelt es sich bei Psychotherapie um „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.

Das heißt, es muss erst eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegen, damit eine Psychotherapie durchgeführt werden kann. Und nicht zur Psychotherapie gehören psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben (PsychThG §1 Abs.3, beratende Psychologie).

Die Bezeichnung Psychotherapeut darf nur von Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geführt werden. Als Voraussetzung für die Berufsausübung wird im PsychThG der Erwerb der Approbation (staatliche Zulassung) festgelegt, welche ein abgeschlossenes Universitätsstudium und eine erfolgreiche Weiterbildung zum Psychotherapeuten voraussetzt.

Seit 1. April 2018 muss allen Probesitzungen zwingend ein Erstgespräch im Rahmen der Therapeuten-Sprechstunde vorgeschoben werden.

Mit der Probatorik (Probesitzungen/probatorische Sitzungen) – von lateinisch probare = (aus)probieren – sind die anfänglichen Sitzungen vor dem eigentlichen Beginn einer Psychotherapie gemeint. Hierbei wird der Patient nach seinen Beschwerden befragt. Aufgabe des Psychotherapeuten ist es, zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, gegebenenfalls welche, wie diese verursacht und aufrechterhalten wird, ob diese erfolgreich innerhalb eines bestimmten Stundenkontigents mit Psychotherapie behandelt werden kann und wie die Therapieinhalte gestaltet werden sollen. Manche PKV-Unternehmen sehen pro Jahr nur eine Höchstzahl an Therapiesitzungen vor als erstattungsfähig an und berechnen dabei auch die Probesitzungen.

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Psychotherapie: Erstattung in GKV und PKV

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) regelt die Erstattungsfähigkeit der heilkundlichen Psychotherapie im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) und der gemeinsame Bundesausschuss hat zusätzlich Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten bei Psychotherapie beschlossen.

Darin geregelt sind:

  • Behandlungsbedürftige Krankheiten
  • Zur Psychotherapeutischen-Behandlung geeignete Verfahren
  • Antrags- und Gutachterverfahren
  • Probatorische Sitzungen
  • Art, Umfang und Durchführung der Behandlung
  • Der ärztliche Konsiliarbericht

Dabei können Leistungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, „wenn nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind“.

In den Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherungen ist die Erstattungsfähigkeit der Psychotherapie oft sehr unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich orientieren sie sich an den gesetzlichen Verfahrensweisen, haben aber im Einzelnen großzügigere (Erstattungs-)Regelungen, sowohl bei Behandlern als auch bei Therapieverfahren und Behandlungsdauer.

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