Leistungsausschluss in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung darf nach Prüfung eines Antrages einen Leistungsausschluss (LA) wegen zu erwartenden erhöhten Gesundheitskosten für einen Versicherten festlegen. Dabei wird mit Vertragsabschluss festgelegt, dass einzelne gesundheitliche Risiken nicht in der Versicherung abgesichert werden.

Bei Antragstellung prüft der Krankenversicherer zunächst, ob anhand des angegebenen Gesundheitszustandes und der gesundheitlichen Vorgeschichte eine private Krankenversicherung im gewünschten Tarif möglich ist (Gesundheitsprüfung).

Sollten beim Versicherten bereits gesundheitliche Risiken wie eine chronische Erkrankung oder bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, dann gibt es die Möglichkeit, diese entweder durch einen Risikozuschlag mitzuversichern oder aber durch einen individuellen Leistungsausschluss (LA) auszuschließen.

Der Leistungsausschluss kommt dann in Betracht, wenn es sich um eine Vorerkrankung handelt, deren (Hoch-)Risiko nicht mit einer zusätzlichen Beitragszahlung (Risikozuschlag) abgedeckt werden kann. Leistungen in Bezug zu dieser Vorerkrankung werden dann vertraglich ausgeschlossen.

Dadurch ist es für viele Menschen trotz Vorerkrankungen bzw. hohem Gesundheitskostenrisiko noch möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Und jeder Privatversicherte hat das Recht, nach einer behandlungs- und beschwerdefreien Zeit, den bestehenden Leistungsausschluss prüfen zu lassen, so dass – bei einem positiven Attest – der Ausschluss entfallen kann.

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