Über 1,13 Millionen Menschen haben Deutschland im Jahr 2017 den Rücken gekehrt und sind ausgewandert, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Die Schweiz gilt dabei als beliebtes Ziel. Die beruflichen Perspektiven mit hohen Löhnen und niedrigen Steuern sind die Hauptgründe für den Weg der Deutschen zu den Eidgenossen.

Doch insbesondere im Gebiet des Bodensees wählt nicht jeder Bundesbürger den Weg der richtigen Auswanderung. Aus familiären Gründen leben viele zwar weiterhin in der Heimat, arbeiten jedoch im Nachbarland. Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, sind einige Besonderheiten bei diesem Modell zu beachten. Das gilt unter anderem für die Krankenversicherung dieser Grenzgänger.

Krankenversicherungspflicht:

Grundsätzlich gibt es auch in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht für alle dort Beschäftigten. Für den Angestellten in der Schweiz mit Wohnort in Deutschland gelten aber besondere Bedingungen und somit auch für eine Grenzgänger-Versicherung. Er kann sich in dem Alpenstaat versichern lassen, in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert werden oder sich einen privaten Anbieter suchen. Allerdings ist diese Entscheidung innerhalb einer dreimonatigen Wahlfrist (Optionsrecht) zu treffen. Doch welche Grenzgänger-Versicherung ist sinnvoll?

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Freiwillig gesetzlich krankenversichern

Sich freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zu begeben, kann sinnvoll sein, wenn das in der Schweiz erzielte Einkommen nicht so hoch ist und Angehörige kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden sollen. In dem Versicherungssystem in der Schweiz ist das nämlich nicht möglich. Dort gilt das Pro-Kopf-Prinzip. So müssen beispielsweise Kinder selbst versichert werden und einen Beitrag bezahlen. Als Single oder bei einem hohen Verdienst lohnt sich die Absicherung in der GKV meist nicht. Dem dann hohen Beitrag steht lediglich die Grundversorgung des gesetzlichen Systems gegenüber.

Private Krankenversicherung für Grenzgänger

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung kann sich insofern eher lohnen, als dass der Arbeitnehmer selbst über die Leistungen und die damit verbundene Höhe der Prämie bestimmen kann. Allerdings gilt hier ebenfalls, dass eine kostenfreie Absicherung von Familienmitgliedern nicht möglich ist. Dies sollte vor Abschluss bedacht werden – und für die Zukunft, also die Familienplanung – nicht außen vorgelassen werden.

Die Prämien steigen aufgrund beispielsweise des medizinischen Fortschritts regelmäßig an – jedoch gilt das gleichermaßen für die gesetzliche Versicherung, in der es oft eine Leistungsbegrenzung gibt.

Langlebende Entscheidung:

Die Wahl des privaten Krankenversicherers ist dabei meist eine lebenslange Entscheidung, da bei einem Wechsel von einem Unternehmen zum anderen die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen nur zu einem Teil mitgenommen werden können. Und nicht in jedem Fall kann der privat Versicherte später in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Versicherung in der Schweiz

Die dritte Möglichkeit, für eine Grenzgänger-Versicherung ist, einen Anbieter in der Schweiz zu finden. Rund 60 anerkannte, nicht gewinnorientierte Versicherer führen diese sogenannten obligatorischen Krankenpflegeversicherungen (Grundversicherung) durch. Außerdem gibt es freiwillige Tagegeldversicherung nach den gesetzlichen Grundsätzen und Vorgaben der Aufsichtsbehörde.

Sondervereinbarung:

Grundlage dafür ist eine Sondervereinbarung, die die Schweiz unter anderem mit Deutschland getroffen hat. Wer die Versicherung nicht beanspruchen will, muss bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons innerhalb der dreimonatigen Optionszeit, eine Befreiung beantragen.

Die Beiträge der Schweizer Krankenkassen sind nicht einkommensabhängig und meist deutlich günstiger als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Familienangehörige müssen sich jedoch extra versichern und im Alter steigen die Beiträge. Zudem empfiehlt es sich, für Pflege, Zahnbehandlungen und Zahnersatz eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Rückkehr nach Deutschland

Kehrt der Grenzgänger wegen einer Arbeitslosigkeit zurück nach Deutschland, kann er, ebenfalls aufgrund eines Abkommens beider Länder, Leistungen von der Arbeitsagentur in Deutschland erhalten. Für die Krankenversicherung bedeutet die Rückkehr, dass die Versicherung genutzt werden muss, die vor dem beruflichen Wechsel in die Schweiz die Wahl des Versicherten war.

War der Arbeitnehmer also gesetzlich versichert, kann er sich bei seiner vorherigen Krankenkasse melden. Bestand eine private Krankenversicherung, muss der Grenzgänger nach seiner Rückkehr in das System zurück.

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