Die private Krankheitskostenvollversicherung ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bietet umfassenden individuellen Versicherungsschutz durch Deckung der medizinischen Behandlungskosten, u.a. auch zur Ergänzung der Leistungen aus Beihilfen (Restkostentarife).

Die Krankheitskostenvollversicherung wird anders als die gesetzliche Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben. Das heißt, dass in der privaten Krankenversicherung verwendete Kapitaldeckungsverfahren sicher stellt, dass die Beiträge durch die Bildung von Alterungsrückstellungen unter ansonsten gleichen Voraussetzungen grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben.

Grundsätzlich kann eine Krankheitskostenvollversicherung den Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung umfassen. Zusätzlich aber auch private Krankentagegeld- und Pflegepflichtversicherung enthalten.

Privatversicherte können dabei frei über Art und Umfang des Versicherungsschutzes (Einfache Tarifleistung bis Hochleistungstarife) sowie über das Risiko, das sie selbst tragen können (Selbstbehalt) entscheiden.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie hier:

Einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier.

Einen Überblick über die Leistungen der privaten Krankenversicherung finden Sie hier.

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