Osteopathie in der Privaten Krankenversicherung

Eine alternative Heilmethode wie die Osteopathie sind längst in unserem medizinischen Alltag angekommen und werden auch von der klassischen Schulmedizin zunehmend akzeptiert. Die private Krankenversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten für osteopathische Behandlungen – sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das genau sind, können Sie in folgendem Artikel nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sind alternative Heilmethoden im Leistungskatalog des Tarifs enthalten, kommt die Krankenversicherung für die Behandlungskosten beim Osteopathen auf.
  • Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung können Krankheitsbilder wie Rückenschmerzen, Tinnitus, Migräne oder Knieschmerzen oder Schlafstörungen behandelt werden.
  • Osteopathen betrachten den Körper ganzheitlich und streben mit gezielten Handgriffen die Aktivierung die Selbstheilung an.

Osteopathie: Was ist das eigentlich?

Der Begriff Osteopathie leitet sich aus dem Griechischen ab: ostéon bedeutet „Knochen“, páthos „Leiden“. Sie zählt zu den manuellen Behandlungsmethoden und ist in Deutschland als Therapieform anerkannt. Zur Linderung der Beschwerden kommen hier weder Medikamente noch medizinische Geräte zum Einsatz. Stattdessen nutzt der Therapeut oder die Therapeutin ausschließlich die Hände, um Störungen – etwa im Bereich des Bewegungsapparates – zu diagnostizieren und zu behandeln.

Die Hauptannahme der Osteopathie ist dabei, dass sämtliche Körperstrukturen über die Faszien miteinander verbunden sind. Faszien sind Bindegewebsschichten aus Kollagen und Elastin, die einzelne Muskeln, Muskelgruppen oder ganze Körperbereiche einhüllen und eine wichtige Rolle für die Formgebung und Stabilität der Muskeln spielen. Der Osteopath oder die Osteopathin folgt mit den Händen den Faszien, um positive Veränderungen auf andere Körperareale zu übertragen. Krankheitsbilder werden also nicht lokal, sondern mitunter in ganz anderen Körperbereichen behandelt. Der osteopathischen Lehre zufolge werden auf diese Weise Verspannungen gelöst, Selbstheilungskräfte aktiviert und Beschwerden gelindert.

Bei welchen Beschwerden kann eine osteopathische Behandlung helfen?

Osteopathie kann bei vielen Beschwerdebildern zum Einsatz kommen. Die Liste der möglichen Anwendungsgebiete ist lang und reicht von Bewegungseinschränkungen und Verspannungen im Bereich des Nackens und der Wirbelsäule über Knie- und Hüftschmerzen bis hin zu Migräne.

Auch bei folgenden Krankheiten können osteopathische Behandlungen helfen:

  • bei Tinnitus
  • bei Schwindel
  • bei Verdauungsbeschwerden
  • bei Schlafstörungen
  • bei Asthma

Bei akuten Leiden kann eine osteopathische Behandlung schnell für Abhilfe sorgen, während es bei chronischen Erkrankungen meist länger dauert, bis sich erste Erfolge einstellen. Daher sind für gewöhnlich mehrere Behandlungseinheiten erforderlich, wobei eine Sitzung im Schnitt 30 bis 60 Minuten in Anspruch nimmt. Nach der Diagnose erstellt der Therapeut oder die Therapeutin gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin einen individuellen Behandlungsplan. Dazu führt er/sie eine Anamnese durch – bestehend aus konkreten Fragen zum Beschwerdebild und einer körperlichen Untersuchung.

Anamnese: So stellt der Osteopath die Diagnose

  • In welchen Körperbereichen treten die Beschwerden auf?
  • Seit wann treten die Symptome auf?
  • Verschlechtern oder verbessern sich die Symptome in bestimmten Situationen?
  • Gibt es Vorerkrankungen?
  • Werden regelmäßig Medikamente eingenommen?

Wird Osteopathie von privaten Krankenversicherungen bezahlt?

Private Krankenversicherungen sind in der Regel bereit, die Kosten für osteopathische Behandlungen zu übernehmen – dies gilt jedoch nur dann, wenn die Kostenübernahme für Alternativmedizin oder Naturheilverfahren im Vertrag mit der Krankenversicherung explizit zugesagt wird. Hier gilt es, die Police genau zu studieren und im Zweifel bei der Krankenversicherung nachzufragen, welche Behandlung in welcher Höhe bezahlt wird.

So gibt es manchmal eine Beschränkung auf bestimmte Krankheitsbilder, etwa auf Verletzungen oder Einschränkungen des Bewegungsapparates. Die osteopathische Behandlung von Rückenschmerzen wird in diesem Fall von der Krankenversicherung übernommen, die von Kopfschmerzen oder Tinnitus hingegen nicht – selbst dann nicht, wenn der Therapeut oder die Therapeutin die Vermutung hegt, dass die Beschwerden ihren Ursprung im Bewegungsapparat haben.

Deckt der Vertrag Alternativmedizin und Naturheilverfahren nicht ab, lohnt sich gegebenenfalls der Wechsel des Tarifs bei der privaten Krankenversicherung oder der Abschluss einer Zusatz-Police mit Osteopathie als Leistung. Diese Vorgehensweise ist bei regelmäßiger Inanspruchnahme von alternative Heilmethoden wie Osteopathie günstiger als das Begleichen der Rechnung als Selbstzahler.

Wie müssen osteopathische Leistungen abgerechnet werden?

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten zu 100 Prozent. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Osteopath oder die Osteopathin die Behandlung exakt nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung abrechnet. Verlangt er oder sie ein höheres Entgelt als hier vermerkt, zahlt die Krankenversicherung den zusätzlichen Betrag in der Regel nicht. Die Differenz muss dann selbst übernommen werden.

Es gilt: Vor Behandlungsbeginn am besten immer zunächst den Behandlungsplan bei der Krankenversicherung einreichen und sich die Kostenübernahme bestätigen lassen.

Bei Tarifen mit weniger Leistungen kann es beispielsweise sein, dass die Krankenversicherung nur 80 oder 50 Prozent der Kosten übernimmt. Bei der Bezahlung osteopathischer Leitungen greift – wie sonst in der PKV auch – das Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, dass der oder die Versicherte in Vorleistung tritt, Rechnungen bei der Krankenversicherung anschließend einreicht und diese dann erstattet bekommt.

Wann bezahlt die PKV die osteopathische Behandlung?

Damit die private Krankenkasse die Kosten für eine osteopathische Behandlung übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Osteopathie gilt zwar als anerkannte Therapieform – eine Übernahme der Kosten erfolgt jedoch nur dann, wenn die Behandlung von einem Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Die behandelnde Person muss also eine spezielle Qualifikation als Osteopath oder Osteopathin nachweisen können – andernfalls erfolgt keine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung.

Hier noch einmal alle Voraussetzungen für die Übernahme der Leistungen durch die PKV im Überblick:

  • Alternativmedizin ist Teil des Leistungskatalogs der PKV
  • die Behandlung wird durch einen qualifizierten Therapeuten durchgeführt
  • die Abrechnung erfolgt exakt nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Osteopathie und PKV

Ist ein Osteopath das gleiche wie ein Heilpraktiker?

Nein, denn ein Heilpraktiker beziehungsweise eine Heilpraktikerin ist nicht automatisch für die Durchführung von osteopathischer Therapie qualifiziert. Stattdessen muss er/sie zunächst eine Zusatzausbildung absolvieren. „Heilpraktiker“ ist also ein Oberbegriff, während „Osteopath“ eine weitere Spezialisierung bezeichnet. Nur dann, wenn die behandelnde Person über die notwendige Zusatzausbildung verfügt, kommt eine Kostenübernahme durch die private Krankenkasse infrage.

Was ist parietale Osteopathie?

Die parietale Osteopathie setzt den Fokus auf die Strukturen des Bewegungsapparats – also beispielsweise auf die Gelenke, Muskeln, Sehnen, Bänder und Knorpel. Sie kommt unter anderem bei Gelenk- und Rückenschmerzen, Verspannungen und Fehlhaltungen zum Einsatz. Das Ziel besteht darin, Blockaden zu beseitigen, Selbstheilungskräfte zu aktivieren und wieder einen schmerzfreien Bewegungsablauf zu ermöglichen. Zahlreiche Studien sprechen für die Wirksamkeit dieses Teilgebiets der Osteopathie, während viele andere Anwendungsgebiete noch weiter erforscht werden müssen. Einige private Krankenversicherungen übernehmen daher ausschließlich parietale Osteopathie.

Werden osteopathische Behandlungen von der privaten Krankenversicherung bezahlt?

Osteopathie wird von der privaten Krankenversicherung bezahlt, wenn im Vertrag die Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren genannt wird. Je nach Krankenversicherung und Tarif erfolgt eine volle oder anteilige Kostenübernahme. Versicherte sollten sich daher unbedingt vor Behandlungsbeginn informieren. Eine Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist außerdem, dass die Behandlung durch einen qualifizierten Therapeuten erfolgt.

Wie viele osteopathische Behandlungen sind notwendig?

Dies ist abhängig von der Problematik, vom allgemeinen Gesundheitszustand und auch davon, wie lange die Symptome bereits bestehen. Für die Therapie eines klassischen Hexenschusses genügen oftmals ein bis zwei Sitzungen, während komplexere Beschwerdebilder gegebenenfalls über mehrere Monate behandelt werden müssen.

Kann Osteopathie auch bei Babys und Kindern zum Einsatz kommen?

Osteopathie ist eine sehr sanfte Behandlungsform, die auch bei Babys und Kleinkindern zum Einsatz kommen kann – zum Beispiel bei Verdauungsbeschwerden. Kinder reagieren oftmals sehr schnell auf die Therapie, sodass hier kürzere Behandlungszeiträume üblich sind.

Wo liegen die Grenzen der Osteopathie?

Bei akuten Verletzungen, Infektionen und schwerwiegenden Erkrankungen reichen die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht aus, sodass die Osteopathie hier an ihre Grenzen stößt. In all diesen Fällen sollte also ein Facharzt aufgesucht werden – dennoch kann die Osteopathie auch hier therapiebegleitend zum Einsatz kommen.

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