In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden im Wesentlichen zwei Formen der Tarifgestaltung praktiziert und zum Vertrieb angeboten. Die klassische, ältere Form der Bausteintarife und die neuere Form der Kompakttarife.
Vorteile der Kompakttarife:
- Tarifwerke und Bedingungen sind weniger umfangreich, meistens leichter verständlich und einfacher zu prüfen.
- Meist handelt es sich um neuere und billigere Tarife. Das Risiko einer „Vergreisung“ durch zu wenige Neuzugänge in den Tarifen ist zunächst geringer.
- Beitragsrückerstattungen werden auf den gesamten Beitrag und nicht nur für einzelne Bausteine gewährt.
Nachteile der Kompakttarife:
- Risikozuschläge können nicht zielgenau definiert und festgelegt werden. Sie werden in finanzieller Hinsicht auf den Gesamttarif erhoben.
- PKV-versicherte Menschen müssen das „Gesamtpaket“ kaufen oder es sein lassen. Eine Menüauswahl wie bei Bausteintarifen ist nicht möglich.
- Es fehlt insgesamt an Flexibilität. So ist es nicht einfach möglich im stationären Bereich anstatt eines Mehrbettzimmers eine Zweibettzimmer zu versichern.
- Auch der Selbstbehalt erstreckt sich oft über alle drei Leistungsbereiche, d.h. auf die ambulanten Leistungen, stationären Leistungen und die Zahnleistungen. Er ist in aller Regel nicht veränderbar.
Auch wenn diese Tarifgestaltungsform als relativ starr wahrgenommen wird, so bieten wenige Versicherer ergänzende Zusatzbausteine für Kompakttarife, wie beispielsweise für Kurleistungen, Psychotherapie u.a. an.