Private Krankenversicherung für Familie

Kündigt sich Nachwuchs an oder steht eine Hochzeit ins Haus, stellt sich die Frage, ob man die Kinder oder den Ehepartner in der privaten Krankenversicherung (PKV) als Familie versichern kann. Obwohl es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung ähnlich der GKV gibt, bietet die PKV dennoch Vorteile für Familien. Welche Leistungen Familien bekommen, wann sich die PKV für die Familie lohnt und wie viel die PKV für die ganze Familie kostet, erklärt der Artikel.

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Das Wichtigste zur PKV für die Familie in Kürze:

  • In der privaten Kranken­versicherung gibt es keine Familien­versicherung.
  • Wenn mindestens ein Elternteil in der PKV versichert ist, können auch die Kinder in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
  • Ob sich auch Ehepartnern in der PKV versichern können, ist von deren Berufsstatus und Einkommen abhängig.
  • Kinder müssen zwei Monate nach der Geburt in der PKV versichert werden.

Wann lohnt sich die PKV für Familien?

Natürlich lohnt sich die private Krankenversicherung vor allem wegen des umfangreicheren Leistungsspektrum für Eltern und Kindern. Doch vor allem für Familien mit zwei gutverdienenden Elternteilen und in deren Familienplanung weniger als vier Kinder vorkommen, lohnt sich die PKV allein schon wegen der deutlich besseren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch finanziell kann die private Krankenversicherung in dieser Konstellation trotz kostenloser Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besser sein. Bei einem hohen Gehalt zahlen privatversicherte Familien weniger als sie es in der gesetzlichen Krankenversicherung müssten.

Es gibt in der PKV eine ganze Reihe sehr attraktiver Tarife für Familien, über die man sich unbedingt einen Überblick verschaffen sollte. Der Versicherungsschutz in Bezug auf die speziellen Leistungen ist im Vergleich zur gesetzlichen Kasse oft deutlich besser. Jede Versicherung ist am Ende jedoch auch immer ein wenig anders und ein Vergleich lohnt sich daher immer.

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Gibt es eine Familienversicherung in der PKV?

Immer wieder fragen sich Versicherte in der PKV, ob es nicht ähnlich dem System der GKV auch in der privaten Krankenversicherung eine Familienversicherung gibt. Eine solche Option gibt es nicht. Für Kinder und den Partner oder die Partnerin ist kostenlose Mitversicherung, wie in der Gesetzlichen nicht möglich.

Dennoch ergeben sich einige Vorteile:

  • bessere allgemeine Leistungen als in der GKV (wie etwa mehr Schwangerschaftsvorsorge oder Rooming-In, wenn das Kind ins Krankenhaus muss)
  • finanzielle Vorteile für Gutverdienende trotz eigener Verträge
  • vertraglich zugesicherte Leistungen
  • kürzere Wartezeiten in Bezug auf Facharzttermine
  • die gezahlten Beiträge können bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend gemacht werden

Privat versichert sein bedeutet grundsätzlich eine bessere Versorgung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse. Gerade in den höheren Tarifen sind die Leistungen zumeist um ein Vielfaches besser. Kinder und Partner versichern sich mit eigenen Verträgen und Prämien.

Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Familien?

Welche Kosten am Ende durch eine private Krankenversicherung für die Familie entstehen, lässt sich nicht pauschal sagen, jedoch auf jeden Fall grob abschätzen. Folgende Faktoren sind hier als wesentlich zu erachten:

  • Art des jeweils gewünschten Tarifs
  • Anzahl und Alter der Kinder
  • spezielle Konditionen des Versicherers

Bei der Überlegung welchen Tarif Sie als Familie wählen sollten, sollten aber nicht nur die Kosten im Vordergrund stehen. Vor allem auch die Leistungen, die eine Versicherung bietet, sollten bei der Wahl der PKV in den Blick genommen werden. Denn es geht schließlich um die eigene Gesundheit sowie die der Kinder.

Wie hoch ist der Beitrag für Kinder in der privaten Krankenversicherung?

Je nach gewünschten Anbieter können die monatlichen Kosten für Kinder stark variieren. Allerdings ist die Prämie im Vergleich zur normalen privaten Krankenversicherung für Erwachsene deutlich geringer. Einige Krankenversicherungen bieten hier Tarife für unter 100 € im Monat an.

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Gut zu wissen – keine Altersrückstellungen und Beiträge für die Pflegepflichtversicherung in der PKV für das Kind!

Die vergleichsweise recht niedrigen Beiträge für Kinder und Jugendliche in der PKV ergeben sich unter anderem auch aus der kostenfreien Pflegepflichtversicherung. Allerdings bleibt dieses Angebot nur so lange erhalten, bis das Kind selbst eine Arbeitsstelle aufnimmt. Auch muss die PKV keine Altersrückstellungen bilden solange das Kind noch keine 21 Jahre alt ist, was den Beitrag zudem senkt.

Was kostet eine private Krankenversicherung mit 1-3 Kindern?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt nicht in erster Linie das Gehalt eine wichtige Rolle für die Höhe der Beiträge. Viel mehr wird ein individueller Tarif vereinbart, den der jeweilige Versicherer insbesondere aufgrund eines bestimmten Risikos bemisst. Je mehr Kinder man versichern möchte, desto höher sind am Ende auch die zu entrichtenden Prämien. Folgendes Beispiel kann hier einen guten Überblick geben:

Beide Elternteile sind Anfang 30, verheiratet und beide in der PKV versichert. Sie haben sich ebenfalls beide für denselben Anbieter entschieden. Der monatliche Beitrag bemisst sich auf jeweils 250 €. Insgesamt sind somit 500 € zu entrichten. Jedes Kind kann für je etwa 100 € mitversichert werden.

Elternteil 1: 250 €

Elternteil 2: 250 €

Kind: 100 € (x 3)

Bei einem Kind ergibt sich so ein Beitrag von 600 €, für zwei Kinder 700 € und für drei Kinder 800 € im Monat für die ganze Familie.

Beide Ehepartner und auch die kleinsten Familienmitglieder sind damit zu insgesamt sehr fairen Kosten in der PKV versichert und können von ihrer Krankenversicherung alle vertraglich zugesicherten Leistungen ein Leben lang erhalten.

Wie würde sich die Situation bei vergleichbaren Verhältnissen in der GKV darstellen?

Wären die beiden Elternteile freiwillig in der GKV versichert, wie würde der Beitrag dann ausfallen? Nehmen wir an, dass der Hauptverdiener bzw. die Hauptverdienerin als Arzt bzw. Ärztin tätig ist und 8000 € im Monat verdient. Der andere Elternteil ist selbstständig tätig und verdient 4000 € monatlich. Folgende Kosten würden entstehen:

Hauptverdiener: ca. 900 € für GKV

zweites Elternteil: rund 750 € Beiträge für GKV

Beide Elternteile zahlen somit insgesamt rund 1650 € monatlich, um in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Versicherungsschutz zu genießen. Auch wenn die Kinder kostenlos in der GKV mitversichert werden könnten, sind dies mehr als 800 € mehr im Monat als im Beispiel oben.

Es lohnt sich also finanziell für Gutverdienende mit Kindern nicht gesetzlich versichert zu sein, und zwar auch dann nicht, wenn man ein Kind oder den Partner kostenlos mitversichern kann.

Bis zu wie viel Kindern lohnt sich die PKV?

Möchte man mehre Kinder bzw. mehrere Familienmitglieder über die PKV versichern, muss man genau nachrechnen, ob sich dies dann auch tatsächlich lohnt. Privat Versicherte profitieren jedoch oft, wie im bereits dargelegten Beispiel von besonders guten Konditionen in Bezug auf die Versicherung des Nachwuchses.

Die PKV kann sich auch bei 2 oder mehr Kindern gegenüber einer kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Versicherung lohnen. Gerade bei Familien mit einem besonders hohen Einkommen ist die PKV fast immer die beste Wahl, weil ein steigendes Gehalt hier nicht zu einer Explosion der zu zahlenden Beiträge führt.

Wann können Kinder in der PKV versichert werden?

Unter welchen Umständen können Kinder über die private Krankenversicherung abgesichert werden können, ist einfach zu beantworten: Sind beide Eltern oder der/die Hauptverdienende eines Haushalts in der privaten Krankenversicherung versichert, so kann das Kind nicht die Leistungen einer gesetzlichen Familienversicherung beanspruchen.

Folgende Kriterien führen zur Versicherung von Kindern in der PKV:

  • der/die Hauptverdienende des Haushaltes ist Mitglied der PKV
  • oder beide Eltern sind Mitglied in der privaten Krankenversicherung

Sind beide Elternteile in der PKV versichert ist der Fall immer eindeutig, denn es besteht dann keine Möglichkeit einer kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung für Kinder.

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und im Gegensatz dazu der Partner oder die Partnerin privat versichert entscheidet das Einkommen des/der Hauptverdienenden über die Versicherung der Kinder.

Ist der Partner/die Partnerin mit dem höheren Einkommen in der privaten Krankenversicherung, so wird das Kind ebenfalls in privaten Krankenversicherung abgesichert.

Wenn sich das Einkommen des/der Hauptverdienenden verringert und somit die Pflicht zur Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse bestünde und damit beide Partner:innen in der GKV versichert wären, können auch die Kinder gesetzlich versichert werden und die Leistungen einer kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung beanspruchen.

Wie lange können Kinder maximal in der PKV mitversichert bleiben?

Ein Kind ist immer dann in der PKV mitversichert, wenn beide Eltern Mitglied in der privaten Krankenversicherung sind oder das besserverdienende Elternteil ein Mitglied in der PKV ist. Eine feste Altersgrenze für das Ende dieses Versicherungsschutzes gibt es nicht. Kinder können auf Wunsch auch dauerhaft über die private Krankenversicherung versichert sein, solange sie die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung auch nach Aufnahme einer Arbeit erfüllen.

Ab wann gilt der Erwachsenentarif in der PKV?

Wird das Kind 18 Jahre alt, so ändert sich an diesem Zustand zunächst einmal nichts. Allerdings wäre hier ein freiwilliger Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Dies gilt insbesondere auch mit dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums. Im Alter von 19 oder 20 gehen Kinder in den Erwachsenentarif der PKV über. Dies führt dazu, dass die Beiträge steigen, da sie nun auch Altersrückstellungen bilden.

Beamtenkinder: Anspruch auf Beihilfe entfällt mit 25

Besonderheiten ergeben sich hierbei für die Kinder von Beamten. Mit 25 entfällt dann in aller Regel der Anspruch auf Beihilfe für die Kinder, auch wenn sich diese noch in Ausbildung befinden, da auch der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Auch dies führt dann zu steigenden Beiträgen.

PKV in Ausbildung & Studium – wie ist das Kind abgesichert?

Studierende erhalten in der PKV dann in aller Regel einen Studententarif, der sich durch vergleichsweise geringe Beiträge auszeichnet. Es gibt allerdings wichtige Voraussetzungen für den Erhalt solcher Konditionen. Die Kinder müssen zunächst an einer Hochschule eingeschrieben sein und die damit verbundenen Informationen an die jeweiligen Versicherungen übermitteln.

Innerhalb von 3 Monaten muss zudem eine Befreiung von der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Zudem ist die Übermittlung einer Immatrikulationsbescheinigung an die PKV nötig. Mitunter genügt hier die digitale Übersendung mittels App oder per Mail.

Beginnt das Kind zu arbeiten, so spielt das erzielte Einkommen eine wichtige Rolle. Der komplette Versicherungsstatus des Kindes kann sich dann sofort ändern. Mit dem Eintritt in das Arbeitsleben beginnt nämlich oftmals die Pflicht zur Absicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse, da das Gehalt zum Berufseinstieg noch unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Ausnahmen gelten nur dann, wenn es sich um eine selbstständige Tätigkeit, einen Dienst als Beamter bzw. Beamtin oder ein Angestelltenverhältnis mit einem besonders hohen Einkommen handelt. In allen genannten Fällen kann sich das Kind dann von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung befreien lassen und selbst einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen. Hier lohnt es sich, verschiedene Empfehlungen einzuholen.

Gute Konditionen über eine Anwartschaft absichern

Muss sich das Kind nach Aufnahme einer Arbeit vorübergehend gesetzlich versichern, ist eine Rückkehr in die PKV zu einem späteren Zeitpunkt aber absehbar, kann sich das Kind allerdings die guten Konditionen über eine Anwartschaftsversicherung absichern. Eine Anwartschaft führt dazu, dass der Vertrag mit der PKV lediglich ruht und nicht gekündigt wird. So können zu einem geringen monatlichen Beitrag zum Beispiel der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter eingefroren werden. Ist das Kind dann in Zukunft wieder privat versichert, werden die Beiträge anhand der eingefrorenen Konditionen berechnet.

Erfolgt eine Gesundheitsprüfung bei Kindern?

Ähnlich, wie bei einer erwachsenen Person in der privaten Krankenversicherung erfolgt auch bei jedem Kind in vielen privaten Krankenversicherungen eine Gesundheitsprüfung. Bei Säuglingen hat diese für die PKV sehr wichtige Überprüfung grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes zu erfolgen. Abweichende Regelungen für Kinder & Babys sind unter Umständen möglich. Denn manche private Krankenversicherungen bieten eine Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung nach der Geburt eines Kindes an.

Folgende weitere Faktoren beeinflussen neben dem Gesundheitszustand den Beitrag für den Nachwuchs:

  • das Alter des Kindes bzw. der Kinder
  • der gewählte Tarif
  • ein eventuell vorhandenes Einkommen des Kindes bzw. der Kinder

Kann der Ehe- oder Lebenspartner privat mitversichert sein?

Auch der Ehepartner kann unter bestimmten Bedingungen privat versichert werden. Privat versicherte Ehepartner profitieren dann ebenfalls von sehr guten Leistungen und werden von den Versicherungen in einem Tarif mit vergünstigten Konditionen eingestuft. Der Versicherungsschutz ist gerade in Premiumtarifen nicht selten auf einem besonders hohen Niveau.

Unter welchen Umständen können Ehepartner und Ehepartnerinnen in der PKV versichert werden?

Eine Privatversicherung des Ehepartners/der Ehepartnerin ist immer dann möglich, wenn dieser/diese kein Einkommen oder nur ein geringfügiges Einkommen (maximal 450 Euro im Monat) erzielt und der zweite Partner/die Partnerin in der PKV versichert ist.

Außerdem kann der Ehepartner/die Ehepartnerin privat versichert sein, wenn:

  • bei Angestellten die Verdienstgrenze überschritten wird (64.350 € Jahreseinkommen in 2022)
  • sie/er selbstständig tätig ist
  • er/sie verbeamtet ist
  • er/sie studiert

Wann müssen Ehepartner privat versichert werden?

Ehepartner/Ehepartnerinnen müssen sich immer dann privat versichern, wenn kein Anspruch auf eine Versicherung in einer gesetzlichen Versicherung besteht. Etwa wenn ein Ehepartner selbstständig tätig ist und sich bereits vor der Eheschließung gegen die gesetzliche Versicherung entschieden hat oder sich für die Dauer seines/ihres Studium von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen hat befreien lassen.

FAQ private Krankenversicherung für Familien

Sind Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert?

Kinder sind wie bereits beschrieben nicht einfach kostenlos mitversichert, sondern bekommen einen eigenen individuellen Beitrag berechnet. Die Tarife sind dabei oft fair gestaltet und enthalten auf Wunsch auch verbesserte Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung.

Werden Altersrückstellungen auch bei Kindern gebildet?

Möchte man ein Kind über die private Krankenversicherung mitversichern, so werden keine Altersrückstellungen gebildet. Eltern profitieren in dieser Zeit von besonders günstigen Beiträgen und müssen dennoch hinsichtlich der Leistungen keine Abstriche befürchten.

Kann der Ehepartner privat versichert werden?

Ob ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin privat versichert werden kann, hängt von dessen/deren Einkommen und beruflichen Status ab. Dies gilt für Beamte/Beamtinnen, Studierende, Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie Selbstständige. Auch Personen mit einem geringen oder keinem Einkommen können sich über den Partner/die Partnerin in der PKV versichern.

Ist ein nachträglicher Wechsel in die GKV möglich?

Für einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse muss sich der Versicherungsstatus des/der Hauptverdienenden eines Haushaltes ändern. Dies meint, dass man beispielsweise seinen Status als Beamter aufgibt oder von einer Selbstständigkeit in eine feste Anstellung wechselt. Auch bei Angestellten mit einem sinkenden Gehalt können sich die Voraussetzungen ändern, wird pflichtversichert und man erhält plötzlich einen hiermit den Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung.

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