Private Krankenversicherung für Ehepartner

Ehepartner und Ehepartnerinnen von Privatversicherten können bei einem Eintritt in die private Krankenversicherung von einigen Vorteilen profitieren. Unter welchen Bedingungen für Eheleute die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung besteht und was es bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung für Ehepartner :innen und eingetragene Lebenspartner :innen zu beachten gibt, klärt folgender Artikel im Detail.

Das Wichtigste über Ehepartner in der PKV:

  • Ehepartner :innen von Privatversicherten können unter gewissen Umständen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dort profitieren sie von einem umfassenden und individuellen Versicherungsschutz.
  • In der privaten Krankenversicherung gibt es im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung. Jede/r Versicherte schließt stattdessen einen eigenen Versicherungsvertrag ab – Kinder sowie Lebenspartner.
  • Ehepartner und Ehepartnerinnen von privatversicherten Beamten haben in Abhängigkeit von ihrem Einkommen durch ihre Ehe eventuell einen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Für Familienangehörige liegt der Beihilfesatz bei bis zu 70 % der Gesundheitskosten.
  • Ehepartnern und Ehepartnerinnen von Privatversicherten, die über kein Einkommen verfügen oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, steht ein Beitritt in die private Krankenversicherung grundsätzlich offen. Tarife beginnen bereits ab 185 Euro im Monat.

Kann man sich beim Ehepartner/bei der Ehepartnerin in der PKV mitversichern?

Eine beitragsfreie Mitversicherung Familienangehöriger wie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich. Stattdessen schließt jede versicherte Person in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag mit individuellen Leistungen ab. Das gilt für Ehepartner: innen und eingetragene Lebenspartner/Lebenspartnerinnen genauso wie für Kinder.

Ehepartner/Ehepartnerinnen von Privatversicherten haben dabei im Vergleich einen Vorteil: Unter gewissen Voraussetzungen können sie einen PKV-Tarif mit starken Leistungen für vergleichsweise geringe Krankenversicherungsbeiträge abschließen. Entscheidend für die verschiedenen Optionen der Privatversicherung beim Ehepartner/bei der Ehepartnerin ist sein/ihr jeweiliger Status. Ist ein Beitritt in die PKV möglich, spricht man in der privaten Krankenversicherung von einer sogenannten Ehegattennachversicherung.

Wann können Ehepartner oder Ehepartnerinnen in die PKV wechseln?

Wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, entscheidet der Status und Beruf des Ehepartners/der Ehepartnerin.

Für folgende Personen ist die private Krankenversicherung für Ehepartner möglich:

  • Ehepartner/Ehepartnerinnen ohne/mit geringem Einkommen: Ist der Ehepartner/die Ehepartnerin des Privatversicherten erwerbslos oder lediglich geringfügig beschäftigt (maximale Einnahmen von 485,85 Euro im Monat – Stand 2022) ist ein Übergang in die private Krankenversicherung problemlos möglich. Diese Option bietet sich vor allem für Hausfrauen oder Hausmänner an. Mit Eintritt in die Krankenversicherung erhalten sie einen separaten Versicherungsvertrag. Alternativ können sich erwerbslose Ehepartner:innen auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern.
  • Ehepartner/Ehepartnerinnen von privatversicherten Beamten: Liegt keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor und beläuft sich das eigene Einkommen auf nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr (Achtung: Betragsdifferenzen in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland!), können Angehörige von Beamten in die private Krankenversicherung wechseln. Sie profitieren hier von der Beihilfe durch den Dienstherrn. Der Beihilfezuschuss liegt im Regelfall bei 70%-80% der Krankheitskosten für Ehepartner :innen und Kinder von Beamten. Wichtiger Hinweis: Der Anspruch auf Beihilfe gilt auch im Pensionsalter – für den/die Beamten/Beamtin selbst als auch für den/die Ehepartner/Ehepartnerin oder eingetragene:n Lebenspartner:in.

Selbstständigen, Verbeamteten oder Angestellten mit höherem Einkommen (mehr als 64.350 Euro oder 5.263,50 Euro im Monat – Stand 2022) steht eine eigenständige Absicherung in der privaten Krankenversicherung frei – unabhängig vom Versichertenstatus ihrer Ehepartnerin oder ihres Ehepartners.

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Keine Wahl einer Ehegattennachversicherung in der privaten Krankenversicherung besteht für:

  • Angestellte Ehepartner unterhalb der JAEG: Ist der Partner/die Partnerin berufstätig und in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, ist eine Versicherung in der PKV nicht möglich. Eine Privatversicherung ist hier grundsätzlich nur möglich, wenn das monatliche Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Sie wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet.

Wie wechselt der Ehepartner/die Ehepartner in die PKV?

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In aller Regel kann der/die Ehepartner/Ehepartnerin mit den nötigen Voraussetzungen unproblematisch in die PKV wechseln. Oftmals ist ein Vertragsabschluss sogar online möglich. Lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Expertenteam beraten.

Gerd Güssler

Gründer KV-Fux & Versicherungsexperte

Folgende Punkte sind beim Übergang in die private Krankenversicherung zu beachten:

  • Beachten Sie die Kündigungsfrist Ihrer vorherigen privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Warten Sie die Annahmebestätigung der privaten Krankenversicherung ab. So vermeiden Sie Lücken in der Absicherung.
  • Innerhalb von zwei Monaten nach Schließung einer Ehe können sich Partner:innen im Rahmen der Ehegattennachversicherung in einem gleichartigen Tarif wie ihr/e Ehepartner:in versichern. Der Vorteil: Die Wartezeit für den/die Ehepartner:in entfällt unter diesen Umständen.

Was sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Ehepartner/Ehepartnerinnen?

Privat versicherte Ehepartner/Ehepartnerinnen profitieren von einigen Vorteilen:

  • In der privaten Krankenversicherung muss jedes Versicherungsmitglied einen eigenen Vertrag abschließen. Dadurch können der Versicherungsschutz und die Leistung unabhängig vom Ehepartner oder der Ehepartnerin sehr individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtet werden. In der GKV-Familienversicherung ist eine solch individuelle Absicherung nicht möglich.
  • Die Beitragsberechnung erfolgt in der privaten anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen. Stattdessen werden die Beiträge auf Grundlage des Alters, des Gesundheitszustandes sowie des gewählten Leistungsumfangs der Versicherten ermittelt. Daher können durchaus auch geringere Beiträge anfallen als bei dem/der Ehepartner/Ehepartnerin.
  • Ehepartner dürfen ihre Kinder in der privaten Krankenversicherung mit separaten Verträgen individuell absichern. Die Tarife für den Nachwuchs sind hier deutlich günstiger, da Altersrückstellungen für sie noch nicht anfallen.
  • Ehe- und Lebenspartner mit Vorerkrankungen haben die Möglichkeit unter erleichterten Bedingungen in die PKV zu wechseln. Üblicherweise erschweren Vorerkrankungen einen Übergang von der GKV in die PKV tendenziell.
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von privatversicherten Beamten profitieren durch den Eintritt in die private Krankenversicherung für Ehepartner und Ehepartnerinnen von der sogenannten Beihilfe für Beamte. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr zu einem festgelegten Prozentsatz an den Krankheitskosten der Beihilfeberechtigten. Für Familienangehörige wie Eheleute oder Kinder liegt der Beihilfe-Zuschuss bei 70-80%. Der Tarif der PKV dient damit nur der Absicherung des geringeren Anteils der Kosten für medizinische Behandlungen.

Hinweis: Gesetzlich Versicherten steht hingegen in den meisten Bundesländern keine Beihilfe zu.

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung für Ehepartner/Ehepartnerinnen?

Ehepartner und Ehepartnerinnen profitieren in der privaten Krankenversicherung von einem besonders individuellen Versicherungsschutz in Verbindung mit einem umfangreichen Leistungsspektrum. Kurzum: Sie können ihre gewünschten Leistungsumfang selbst festlegen und genau die Leistungen versichern, die am ehesten ihren persönlichen Ansprüchen und Bedürfnissen entsprechen. Dabei ist ihnen der vertraglich festgelegte Versicherungsschutz für die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert. Als Privatversicherte haben sie keine Kürzungen oder Streichungen von Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung zu befürchten.

Ein weiterer Vorteil: Wartezeiten für Facharzttermine sind in aller Regel deutlich kürzer.

Ein leistungsstarker PKV-Tarif sollte folgende Leistungen beinhalten:

  • freie Wahl von Arztpraxen und Krankenhäusern (inklusive Zugang zu Privatpraxen und -krankenhäusern)
  • direkter Zugang zum Facharzt (ohne Überweisung vom Hausarzt)
  • hohe Kostenerstattungen und volle ärztliche Leistungen
  • alternative Heilmethoden (z.B. Heilpraktiker Leistungen oder Akupunktur)
  • Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bei stationären Aufenthalten
  • keine Zuzahlungen für Medikamente
  • hohe Erstattungen für Sehhilfen und Zahnersatz
  • Versicherungsschutz im Ausland
  • Beitragsrückerstattung

Welche Beiträge zahlen mitversicherte Ehepartner/Ehepartnerinnen?

Die Höhe der Beiträge des mitversicherten Ehepartners oder der mitversicherten Ehepartnerin lässt sich nicht pauschal angeben. Sie hängt von folgenden individuellen Faktoren ab:

  • Versicherungsanbieter und Tarifwahl
  • versicherte Leistungen
  • Alter und Gesundheitszustand des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • eventueller Selbstbehalt
  • Berufsgruppe (z.B. Beihilfeergänzungstarife für Beamte)

Studierende und Ehepartner/Ehepartnerinnen von Beamten profitieren in der privaten Krankenversicherung oft von geringen Versicherungsprämien. Beihilfeberechtigte Lebenspartner :innen von Beamten müssen über ihren PKV-Tarif nur einen geringen Teil ihrer Krankheitskosten decken, während Studierende in guter gesundheitlicher Verfassung häufig noch einen besonders günstigen Versicherungsschutz angeboten bekommen. Besteht eine gesundheitliche Beeinträchtigung, kann die Versicherungsgesellschaft in Abhängigkeit vom Schweregrad einen monatlichen Risikozuschlag erheben.

Wichtiger Hinweis: Der Gesundheitszustand

Der Gesundheitszustand von Ehepartner:innen wird durch eine Gesundheitsprüfung im Rahmen des Antrags zur privaten Krankenversicherung ermittelt. Dabei hat der/die Partner/Partnerin einige grundsätzliche Fragen zu ihrer Gesundheit, Vorerkrankungen und ärztlichen Behandlungen oder Eingriffen zu beantworten. Häufig lässt sich die Gesundheitsprüfung auch online durchführen und ist in wenigen Minuten erledigt. Wichtig für den späteren Versicherungsschutz ist die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Da der Vermerk in die Patientenakte der Arztpraxis im Zweifelsfall zählt, kann sich bei Unklarheiten eine kurze Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin lohnen.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher die gewählten Leistungen, desto höher fällt in der Regel auch der monatliche Versicherungsbeitrag aus. Neben den monatlichen Ausgaben gilt es für Versicherungsnehmern auch die individuellen Leistungen in den Blick zu nehmen. Während die beitragsfreie Familienversicherung der GKV zunächst günstiger ist, fallen hier häufig Kosten für Zusatzleistungen an (z.B. Zuzahlungen für Medikamente, keine Übernahme alternativer Behandlungsmethoden…).

Der separate Versicherungsbeitrag für jedes Familienmitglied in der PKV übersteigt zwar die Kosten der Familienversicherung in der GKV, für die Gesundheit vieler Versicherter punkten allerdings die Leistungen in der privaten Krankenversicherung deutlich.

Ist eine Krankenversicherung in der PKV ohne Einkommen möglich?

Eine private Krankenversicherung ist für einige Personen prinzipiell auch ohne Einkommen möglich. Entscheidend für die Privatversicherung sind hier die Familienverhältnisse und der bisherige Versichertenstatus des Ehepartners/der Ehepartnerin. Für Minderjährige, Studierende sowie Ehepartner/Ehepartnerinnen ohne eigenes Einkommen ist die Krankenversicherung der Eltern bzw. Ehepartner/Ehepartnerin entscheidend.

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Ehepartner und Ehepartnerinnen ohne eigenes Einkommen stehen grundsätzlich folgenden Personen(-gruppen) offen:

  • minderjährigen Kindern mit privat versicherten/m Eltern oder Elternteil mit höheren Einkünften
  • Studierende unter 25 Jahren mit privat versicherten Eltern
  • Studierenden über 25 Jahren
  • Ehepartner :innen in geringfügiger Beschäftigung
  • Hausfrauen/Hausmännern
  • Selbstständige, die (zeitweise) keine Einnahmen haben
  • Bezieher von ALG II

Was kostet eine private Krankenversicherung ohne Einkommen?

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Ehepartner :innen ohne Einkommen sind genau wie die regulären Kosten eines PKV-Tarifs sehr individuell.

Grundsätzlich gilt: Privatversicherte haben ihren Beitrag – sofern sie in der PKV bleiben können – auch im Fall von einer eintretenden Arbeitslosigkeit wie üblich zu begleichen. Dabei haben sie jedoch mehrere Optionen ihre Krankenversicherung an die aktuelle Lebenssituation anzupassen:

  • Wechsel in einen günstigeren Tarif mit geringeren Leistungen
  • Übergang in den Basistarif der privaten Krankenversicherung
  • Kostendeckung eines Teils der Beiträge durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter beim Bezug von ALG I (im Ausnahmefall einer PKV-Mitgliedschaft von mehr als 5 Jahren) oder ALG II

Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

  • PKV-versicherte Angestellte, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und einen Anspruch auf ALG I haben, müssen grundsätzlich in die GKV wechseln. Der Krankenversicherungsbeitrag für die hauptversicherte Person inklusive der kostenlosen Familienversicherung wird in diesem Fall von der Agentur für Arbeit gezahlt.
  • Ausnahmefall: der/die Bezieher:in von ALG I ist jünger als 55 Jahre alt und länger als fünf Jahre durchgehend privatversichert. In dem Fall hat das Mitglied die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat versichert zu bleiben.
  • Empfänger von ALG II bleiben in aller Regel Mitglied in der privaten Krankenversicherung. Sie haben die Option in den Basistarif zu wechseln. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist etwa mit dem der GKV vergleichbar. Dadurch wird der Beitrag während des Bezugs von ALG II halbiert und vom Jobcenter übernommen. Bezieher:innen von ALG II, die in ihrem aktuellen Tarif verbleiben wollen, erhalten ebenso maximal die halbe Kostenerstattung des Basistarifs durch das Jobcenter. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, sind selbst zu zahlen.

Über welchen Elternteil müssen Kinder versichert werden?

Die Krankenversicherung der Kinder läuft grundsätzlich über einen der beiden Elternteile. Über welchen Ehepartner eine Mitversicherung der Kinder erfolgen kann, richtet sich einerseits nach dem Versichertenstatus der Eltern und andererseits nach ihren Einkünften.

Ein Überblick aller Möglichkeiten, die sich ergeben können:

Beispiel 1 – Beide Ehepartner sind gesetzlich versichert:

Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, wird das Kind kostenlos in die Familienversicherung der GKV aufgenommen.

Beispiel 2 – beide Ehepartner sind privat versichert:

Sind beide Ehepartner privat versichert, wird auch das Kind Mitglied in der PKV. Der Unterschied zur GKV: Es erhält einen eigenen Vertrag mit separatem Beitrag sowie Leistungen.

Beispiel 3 – unterschiedliche Krankenversicherung beider Ehepartner:

Ist ein Elternteil in der gesetzlichen und das andere Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert, entscheidet stets die Höhe des Einkommens über die Krankenversicherung beim Kind. Es besteht freie Versicherungswahl für das Kind, wenn der GKV- versicherte Elternteil mehr verdient. Hat der privatversicherte Elternteil hingegen höhere Einkünfte, muss das Kind privat versichert werden.

PKV-Versicherung über Ehepartner: Was passiert im Scheidungsfall?

Für den Fall einer Scheidung, können privatversicherte Ehepartner/Ehepartnerinnen ihren Versicherungsschutz regulär als eigenständige Versicherte fortführen und in einen 100%-Tarif umwandeln. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Antrag der hauptversicherten Person innerhalb der ersten sechs Monate nach der Scheidung. Erfolgt seitens der oder des unterhaltspflichtigen Versicherten eine Kündigung, muss die andere, unterhaltsberechtigte Partei zeitnah darüber in Kenntnis gesetzt werden. Der entscheidende Vorteil: Die Umstellung erfolgt ohne erneute Prüfung der Gesundheit oder die Anrechnung von Wartezeiten.

Wichtig zu wissen: Der/die Ehepartner:in ist in diesem Fall bis zur rechtskräftigen Scheidung mitversichert. Während des Trennungsjahres bleibt das Versicherungsverhältnis zunächst also wie gewohnt bestehen.

FAQ – Private Krankenversicherung für Ehepartner/Ehepartnerin

Was ist bei der PKV für Ehepartner und Ehepartnerinnen von Beamten zu beachten?

Ehepartner/Ehepartnerinnen von Beamten profitieren in der PKV unter bestimmten Umständen vom Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr kommt je nach Bundesland zu einem bestimmten Prozentsatz für die Krankheitskosten von privat versicherten Beamten und ihren Familienangehörigen auf. Für Ehepartner liegt der Beihilfesatz in etwa bei 70 Prozent, wenn keine Pflichtversicherung besteht. Der übrige Teil der Kosten kann über die private Krankenversicherung im Rahmen der Restkostenversicherung zu günstigen Konditionen abgedeckt werden. Zudem dürfen Ehepartner je nach Bundesland in der Regel nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr an Einnahmen verzeichnen, um den Zuschuss beanspruchen zu können.

Wann kann ein Ehepartner/eine Ehepartnerin in der PKV mitversichert werden?

Ehepartner/Ehepartnerinnen können sich in der PKV mitversichern, wenn sie kein eigenes Einkommen beziehen oder nur geringfügig beschäftigt sind. Als Hausfrau oder Hausmann bietet sich die Mitversicherung über den Ehepartner oder die Ehepartnerin besonders an. Eine gemeinsame Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV in der Form allerdings nicht. Hier hat jede/r versicherte Person einen eigenen Versicherungsvertrag mit individuellem Leistungsumfang. Ehepartner :innen können sich im Rahmen der Ehegattennachversicherung privat versichern. Oftmals bestehen hier auch mit Vorerkrankungen erleichterte Zugangsvoraussetzungen für Partner und Partnerinnen.

Wer zahlt die Beiträge der PKV, wenn der/die versicherte Partner/Partnerin arbeitslos wird?

Ist der/die privatversicherte Partner/Partnerin arbeitslos geworden, ergeben sich verschiedene Optionen der Krankenversicherung. Ist ein Verbleib in der privaten Krankenversicherung gewünscht und der/die arbeitslose Partner/Partnerin bereits seit fünf Jahren in der PKV versichert, ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Unter diesen Umständen übernimmt die Agentur für Arbeit jedoch nur die Kosten der Versicherung bis zur maximalen Höhe, die für eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anfallen würden. Die restlichen Kosten zahlt der oder die Arbeitslose selbst.

Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur PKV für Ehepartner/Ehepartnerinnen und Kinder?

Angestellte, die in den höheren Gehaltsklassen verdienen, können sich ab einem bestimmten Monatseinkommen in der privaten Krankenversicherung absichern. Dabei erhalten sie einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss für die Beiträge der PKV. Auch Angehörigen steht der Arbeitgeberzuschuss zu – sofern der Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Die Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses für die Familie beläuft sich jedoch auf 384,58 Euro im Monat (Stand 2022). Demnach darf der/die Angestellte, der/die Ehepartner/Ehepartnerin sowie das Kind nicht über der obigen Grenze liegen.

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