Private Krankenversicherung und Elternzeit

Waren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Geburt ihres Kindes privatversichert, sind sie es in der Elternzeit weiterhin. Allerdings entfällt der Arbeitgeberzuschuss für angestellte Privatversicherte. Welche Regelungen noch für die private Krankenversicherung für die Elternzeit gelten, welche Unterschiede es gibt und wie hoch das Elterngeld ist, dazu liefert dieser Beitrag die notwendigen Informationen.

Infos zur Elternzeit in Kürze:

  • Allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen steht bis zu drei Jahren nach der Geburt eines Kindes Elternzeit zu.
  • In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis von Angestellten, allerdings besteht ein Kündigungsschutz.
  • Eltern können die Elternzeit gemeinsam oder getrennt voneinander nutzen.
  • Eltern in Elternzeit haben Anspruch auf Elterngeld in Höhe von 300 bis 1.800 Euro.
  • Für privatversicherte, angestellte Eltern entfällt der Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf die Krankenversicherung aus?

Die Krankenversicherung wird in der Elternzeit so fortgeführt, wie vor der Geburt des Kindes. Wer bis dahin Mitglied einer Krankenversicherung war, bleibt dies auch während der Elternzeit. Dies gilt für die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung.

Auch wenn Arbeitnehmer zunächst kein Gehalt mehr beziehen, bleiben sie in der privaten Krankenversicherung in der Elternzeit versichert. Der finanzielle Ausgleich erfolgt teilweise über das Elterngeld. Die Dauer der Elternzeit mit 36 Monaten ist aber nicht mit der Bezugsdauer von Elterngeld (12 bis 24 Monate) identisch.

Was passiert mit der PKV in Elternzeit?

An der Kranken- und Pflegeversicherung während der Elternzeit ändert sich nichts. Wer vorher Mitglied einer privaten Krankenversicherung war, bleibt dies auch. Er oder sie kann, obwohl das Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, weiterhin von den Leistungen der privaten Krankenversicherung profitieren.

Elternzeit bedeutet für viele Arbeitnehmer auch, dass sie zunächst einer Teilzeitarbeit nachgehen. Teilzeitarbeit ist während der Elternzeit mit maximal 32 Stunden pro Woche zulässig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht und die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung ist möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das Einkommen, hochgerechnet auf eine Vollbeschäftigung, weiterhin über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Endet die Elternzeit in Teilzeit und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weiterhin in Teilzeit mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, muss allerdings der Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Waren die Eltern nur in Elternzeit in Teilzeit und danach wieder Vollzeit berufstätig, läuft die private Krankenversicherung anschließend ganz normal weiter.

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Die Elternzeit ist in der PKV eine finanzielle Herausforderung für die Versicherten. Das sollte daher bei einem Kinderwunsch schon bei der Wahl der eigenen PKV berücksichtigt werden. Meine PKV wird so die PKV meiner Kinder mit allen garantierten Leistungen der PKV.

Thomas Vitallowitz

KV-Fux Marktanalyst

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PKV & Elternzeit: Gibt es Unterschiede für Angestellte, Beamte und Selbstständige?

Bezüglich der Dauer der Elternzeit und der Höhe des Elterngeldes gibt es keine Unterschiede für Angestellte, Beamte/Beamtinnen und Selbstständige. Der wesentliche Unterschied besteht bei der Art der Krankenversicherung während der Elternzeit.

Welche PKV-Regelungen gelten für Angestellte in der Elternzeit?

Da der Elternteil, der zunächst zu Hause bleibt, kein Einkommen mehr erzielt, entfällt bei Angestellten in der freien Wirtschaft auch der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung, sodass der gesamte Beitrag zur privaten Krankenversicherung entrichtet werden muss. Die Elternzeit entspricht einer Arbeitsfreistellung ohne Gehalt.

In der PKV ist auch keine beitragsfreie Familienversicherung möglich. Während in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Ehegatten ohne eigenes Einkommen über die Familienversicherung abgesichert sind, sieht die private Krankenversicherung eine Weiterversicherung vor.

Wie entlastet Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners in der Elternzeit?

Ist der andere Elternteil ebenfalls angestellt und privat versichert, kann er oder sie aber unter Umständen seinen oder ihren nicht ausgeschöpften Arbeitgeberzuschuss nutzen, um die Beiträge zu senken. Die Höhe des Anteils vom Arbeitgeber beträgt maximal die Hälfte des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich der Hälfte des Bundesdurchschnitts zum Zusatzbeitrag. Aktuell beträgt der maximale Anteil des Arbeitgebers 403,99 Euro.

Angenommen der weiterhin berufstätige Arbeitnehmer entrichtet Beiträge für 500 Euro im Monat. Der Arbeitgeberzuschuss zur eigenen Versicherung beläuft sich auf 250 Euro. Für den Elternteil, der sich in Elternzeit befindet, muss der Arbeitgeber jetzt noch einen Zuschuss von 134,58 Euro leisten, eine finanzielle Entlastung für die Eltern.

Welche Regelungen gelten für Beamte in der Elternzeit?

Beamte, die privat versichert sind, profitieren auch in der Elternzeit von der Beihilferegelung. Diese bleibt, auch ohne den Sold, voll umfänglich erhalten.

In einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Beamte haben in den meisten deutschen Bundesländern jedoch weder Anspruch auf Beihilfe noch auf eventuelle Arbeitgeberzuschüsse, sowohl für die Elternzeit als auch außerhalb. Die PKV stellt deshalb für Beamte die beste Versicherungslösung dar.

Gibt es Zuschüsse für Selbstständige zur Krankenversicherung in der Elternzeit?

Selbstständige zahlten vor der Elternzeit die Beiträge zur PKV vollständig selbst und müssen dies auch während der Elternzeit tun.

Regelungen für Teilzeit greifen ebenfalls nicht, da Selbstständige keine klassischen Arbeitszeiten haben und die Einkünfte keinen Einfluss auf das Recht der privaten Krankenversicherung haben. Für diese Personen ändert sich als Versicherte während der Elternzeit generell nichts.

Einzige Ausnahme bildet der Einstieg in eine Selbstständigkeit. In bestimmten Fällen zahlt das Jobcenter einen Zuschuss. Dieser Gründungszuschuss setzt sich aus dem letzten Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro für die private Vorsorge zusammen (Stand 2022). Die 300 Euro werden zunächst für sechs Monate bezahlt, können dann noch einmal um neun Monate verlängert werden. Es ist durchaus nicht auszuschließen, dass die Elternzeit in die Bezugsdauer des Gründungszuschusses fällt. Hinweise dazu finden sich beim Jobcenter.

Wer zahlt die private Krankenversicherung während der Elternzeit?

Bei der Frage, wer die Beiträge zur PKV in der Elternzeit zahlt, gibt es Unterschiede je nach Berufsstatus:

  • Privat versicherte Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft zahlen die Kosten für die PKV selbst. Der Arbeitgeberanteil entfällt, da das Arbeitsverhältnis ruht. (Ausnahmen bestehen, wenn der Elternteil einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht oder der Arbeitgeberzuschuss für die PKV des Ehepartners noch nicht ausgeschöpft ist.)
  • Für Beamte und Beamtinnen ändert sich nichts. Sie zahlen die Beiträge zur PKV weiter. Seitens des Dienstherren besteht weiter die Beihilfeverpflichtung.
  • Selbstständige entrichten ihre Beiträge, genau wie vor der Elternzeit, vollständig selbst. In der Elternzeit ändert sich also nichts für sie.

Erhalte ich Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit?

Zur PKV gibt es in der Elternzeit keine Zuschüsse. Da das Arbeitsverhältnis ruht, muss ein Arbeitnehmer, der privat versichert ist, die Beiträge in vollem Umfang für die Dauer der Elternzeit selbst tragen, sofern der Zuschuss für den Ehepartner bereits ausgeschöpft ist. Für Selbstständige ändert sich gar nichts, da sie auch außerhalb der Elternzeit keinen Anspruch auf einen Zuschuss für die PKV haben.

Nur Beamte und Beamtinnen haben auch während der Elternzeit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn.

Ändern sich die Beiträge zur PKV während der Elternzeit?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ändern sich durch die Schwangerschaft oder die Elternzeit natürlich nicht, wie auch eine Erkrankung eines Mitglieds nicht zu einer individuellen Verteuerung der PKV-Prämie führt.

Allerdings entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung für PKV-versicherte Angestellte während der Elternzeit. Das heißt sie zahlen während der Elternzeit den vollen Beitrag. Für Beamte und Beamtinnen sowie Selbstständige ändert sich jedoch auch während der Elternzeit nichts.

Wer plant, sich privat zu versichern und eines Tages Kinder zu bekommen, sollte dies schon im Vorfeld bei der Auswahl der Tarife mitberücksichtigen.

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Wer zahlt die PKV im Mutterschutz?

Mütter befinden sich im Zeitraum von acht Wochen vor der Geburt bis sechs Wochen danach im Mutterschutz. Für diesen Zeitraum erhalten sie das sogenannte Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird aus dem Durchschnittslohn der letzten drei Monate ermittelt und beträgt maximal 13 Euro am Tag.

Waren sie privat versichert, bleiben sie auch in der Zeit vom Mutterschutz in der PKV versichert und müssen den Beitrag entrichten. Auf Antrag erhalten sie vom Bundesamt für Soziales einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 210 Euro.

Hatte eine Mutter ein höheres Einkommen, zahlt der Arbeitgeber die Differenz. Privat versicherte Mütter erhalten das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung, sofern sie keine Krankentagegeldversicherung bei ihrem Versicherer abgeschlossen haben. Die Zahlung des Bundesamtes beträgt pauschal 210 Euro.

Besteht eine private Krankentagegeldversicherung, muss der Versicherer während des Mutterschutzes Leistungen daraus erbringen. Darüber hinaus erhalten sie einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber. Vom Arbeitgeberzuschuss werden aber 13 Euro am Tag abgezogen.

Welche Leistungen bietet die PKV für Eltern & Kinder?

Im allgemeinen bietet die private Krankenversicherung ihren Kunden und Kundinnen und deren Kindern deutlich umfassendere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen: Von der Schwangerschaftsvorsorge bis hin zu Kieferorthopädie für Kinder.

Die Übernahme der Kosten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft fällt bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich aus. Üblicherweise können die privatversicherten Frauen aber mit Kostenerstattungen für

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Abtastungen
  • Blutentnahmen
  • Geburtsvorbereitungskurse

rechnen.

Auch die Kindernachversicherung ist eine wichtige Leistung. Dadurch können die Kinder in der privaten Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung nach der Geburt innerhalb von einer Woche nachversichern.

Der Versicherungsschutz entspricht in diesem Fall dem Versicherungsschutz der Eltern. Eine Gesundheitsprüfung fällt jedoch an, wenn Eltern für die Kinder eine höherwertige Kranken- und Pflegeversicherung wünschen.

Generell sollten sich die Eltern bereits bei der Auswahl der Versicherung überlegen, welche Versicherungsschutz sie für sich und später die Kinder möchten und sich möglichst über einen Versicherungsvergleich ein Bild vom Preis-Leistungs-Verhältnis der einzelnen Anbieter machen.

Auf welche finanziellen Leistungen haben privatversicherte Eltern in der Elternzeit Anspruch?

Der Anspruch für Mitglieder in der PKV auf Leistungen während der Elternzeit beschränkt sich auf das Elterngeld. Sie können dieses durch eine Tätigkeit in Teilzeit aufstocken. Die Arbeitszeit darf aber 32 Stunden pro Woche nicht übersteigen.

Was ist Elterngeld und wie hoch ist es?

Das Elterngeld stellt eine staatliche Sozialleistung dar und ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Es beträgt 300 bis 1.800 Euro pro Monat. Es handelt sich dabei um eine Lohnersatzleistung und gilt der sozialen Absicherung.

Der Mindestsatz beträgt 300 Euro. Während gering Verdienende von einem vollständigen Ausgleich des Einkommens profitieren, sinkt bei steigendem Einkommen der Ausgleich auf bis zu 65 Prozent des Einkommens vor Beginn der Elternzeit.

Nimmt nur ein Elternteil die Elternzeit in Anspruch, wird das Elterngeld für zwölf Monate gezahlt. Nutzen beide Elternteile die Elternzeit, können sie das Elterngeld für 14 Monate beziehen. Alleinerziehende haben ebenfalls für 14 Monate Anspruch auf Elterngeld. Mit dem ElterngeldPlus kann das Elterngeld bis zu 24 Monate in halber Höhe verlängert werden.

Obwohl das Elterngeld geringer ausfällt, als das Einkommen und mit maximal 1.800 Euro im Monat deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Privatversicherte nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Wer bekommt ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus soll den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern. Bei Bezug des ElterngeldesPlus verdoppelt sich die Bezugsdauer auf 24 Monate, allerdings werden auch nur maximal 900 Euro gezahlt. Das Elterngeld Plus soll die Kombination aus Elternzeit und Teilzeitarbeit fördern.

Wo muss das Kind krankenversichert werden?

Sind beide Elternteile privat versichert, wird auch das Kind privat versichert. Sind die gesetzlich versichert, dann wird das Kind auch Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse.

Bei der Versicherung von Kindern mit gemischt-versicherten Eltern gilt, dass die Elternteile maßgeblich sind, die den höheren Verdienst haben. Wo der Elternteil mit höherem Verdienst versichert, dort wird auch das Kind versichert.

Angenommen, ein Elternteil verdient im Jahr 100.000 Euro und ist gesetzlich versichert. Der andere Elternteil verdient 70.000 Euro jährlich und ist in der PKV. Das Kind muss in diesem Fall über den im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich versichert werden. Eine Befreiung ist auch auf Antrag nicht möglich. Andersherum müsste das Kind privat versichert werden.

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