Private Krankenversicherung: Kinderwunsch (Behandlung & Kostenübernahme)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt grundsätzlich die Kosten für die künstliche Befruchtung.
  • Die Voraussetzungen dafür sind deutlich komfortabler als in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
  • Der Umfang der Kostenübernahme hängt jedoch vom konkreten Tarif ab.
  • Knapp zehn Prozent der deutschen Paare in der Altersklasse von 25 bis 59 Jahren sind von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen.

Erstattet die PKV die Kinderwunschbehandlung?

Auch in puncto Kostenübernahme für künstliche Befruchtung unterscheiden sich die deutschen Krankenversicherungssysteme erheblich: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt die Kosten nämlich nur, wenn die Paare verheiratet sind – und dann auch nur zu 50 Prozent. Im Gegensatz dazu legt die private Krankenversicherung weder Wert auf den Status als Verheiratete, noch gibt es eine grundsätzliche Begrenzung der Kostenübernahme. Doch einige Voraussetzungen sollten Sie durchaus erfüllen, beispielsweise sollte eine künstliche Befruchtung auch Aussicht auf Erfolg haben.

Das sind jedoch noch nicht alle Vorteile, die Versicherte in der privaten Krankenversicherung nutzen können:

  • Eine generelle Altersgrenze für die Kostenübernahme existiert nicht, allerdings können die Tarife hier variieren. Genaue Auskunft geben die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
  • Paare müssen nicht verheiratet sein.
  • Die private Krankenversicherung trägt die Kosten für unterschiedliche Methoden der künstlichen Befruchtung.

Während in der GKV die Kosten für die künstliche Befruchtung nur hälftig übernommen werden, trägt die PKV sämtliche mit der Kinderwunschbehandlung verbundenen Kosten. Sie können also davon ausgehen, dass Sie keinen Eigenanteil leisten müssen – von der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung abgesehen.

Da der erstattungsfähige Behandlungsumfang nicht nur den Körper des oder der Versicherten selbst betrifft, umfasst die Kostenübernahme generell die Aufwendungen für die Maßnahmen, denen sich der Partner oder die Partnerin unterziehen muss, ebenso wie die vom Labor zu erbringenden Leistungen.

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Ausschlaggebend für den Umfang der Kostenübernahme ist jedoch immer der konkrete Tarif, den Sie abgeschlossen haben.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Welche Behandlungsmethoden werden übernommen?

Der Begriff künstliche Befruchtung umfasst unterschiedliche Formen der Kinderwunschbehandlung, um gebärfähigen Frauen den Wunsch einer Schwangerschaft zu erfüllen, sollte dies auf natürliche Weise nicht funktionieren. Hier ist grundsätzlich zwischen zwei Varianten zu differenzieren: künstliche Befruchtung innerhalb des Körpers oder außerhalb.

Welche im konkreten Fall angebracht ist, hängt von vielfältigen Faktoren ab – unter anderem vom Grund der Kinderlosigkeit. Zu einem nicht unerheblichen Teil, nämlich bis zu 40 Prozent, liegt eine hormonell, organisch oder psychisch bedingte Fruchtbarkeitsstörung bei einem der beiden Partner vor. Gerade in der heutigen Zeit sollten nämlich die Folgen der zunehmenden Belastung durch Stress nicht unterschätzt werden.

Folgende Methoden der künstlichen Befruchtung können demnach genutzt werden:

Intrauterine Insemination

Diese als Übertragung des Samens bekannte Möglichkeit weist nur geringe Risiken auf und ist ausgesprochen schonend. Dazu werden Samenzellen des Partners so aufbereitet, dass sie sich direkt in den Uterus der Frau einführen lassen – die Eizellen werden also im Körper selbst befruchtet. Die Schwangerschaft kann ganz normal ausgetragen werden.

Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Die Erfolgschancen bewegen sich je Zyklus und abhängig vom Alter sowie der Qualität der Spermien zwischen fünf und 18 Prozent.

In-vitro-Fertilisation (IVF)

Diese Methode kann durchaus auch zu Mehrlingsschwangerschaften und damit Komplikationen führen: Der Arzt oder die Ärztin entnimmt Eizellen aus dem Eierstock der betroffenen Frau, um sie in einem Reagenzglas den Spermien zuzuführen. Es handelt sich also um eine In-vitro-Behandlung. Ist die Befruchtung erfolgreich, sodass sich die Zellen teilen, überträgt der Behandler oder die Behandlerin maximal drei Embryos zurück in die Gebärmutter. Dort nisten sich die Embryos ein, sodass die Schwangerschaft einen natürlichen Verlauf nehmen kann.

Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Die Erfolgsquote der IVF-Behandlung bewegt sich zwischen 25 und 45 Prozent.

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Auch diese Methode zählt zu denen, bei denen die Befruchtung außerhalb des Körpers herbeigeführt wird. In der Regel kommt sie zum Einsatz, sollte die In-vitro-Fertilisation nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben: Der zuvor dem Eierstock entnommenen Eizelle wird der Samen mit einer sehr feinen Nadel direkt eingespritzt. Sobald die Eizelle befruchtet ist und sich teilt, überträgt der Arzt oder die Ärztin maximal drei Embryos zurück in den Uterus, um in der Schwangerschaft auszureifen.

Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Mit einer ICSI-Behandlung erhöhen sich die Erfolgschancen auf 30 bis 45 Prozent.

Welche Arten von Zellspenden sind möglich bei unerfülltem Kinderwunsch?

  • Eizellenspenden: In Deutschland ist das Spenden von Eizellen verboten.
  • Samenspenden: Gespendeter Samen darf zwar gekauft werden, allerdings sind die privaten Krankenversicherungen dann nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Kostenübernahme?

Eine grundlegende Bedingung betrifft die zur künstlichen Befruchtung verwendeten Eizellen und Spermien: Die Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen mit Samenspenden werden nicht erstattet.

Für die Kostenübernahme ist es also zwingend notwendig, dass sowohl die Eizellen als auch die verwendeten Spermien von den Partnern selbst stammen. Aus Sicht der Versicherer lässt sich eine Heilbehandlung nur darstellen, sofern der Partner auch biologisch der Vater ist.

Weitere Voraussetzungen für eine Kostenübernahme im Überblick:

  • Der unerfüllte Kinderwunsch muss durch eine als Krankheit einzuordnende Fortpflanzungsunfähigkeit verursacht sein.
  • Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen künstlichen Befruchtung sollte bei wenigstens 15 Prozent liegen. Ansonsten entsteht für die PKV keine Pflicht zur Kostenübernahme.
  • Die Kosten fallen für den Partner an, bei dem die Ursache für die Kinderlosigkeit liegt.
  • Paare müssen für eine Kostenerstattung in der PKV nicht verheiratet sein, obwohl durchaus Urteile mit unterschiedlichen Aussagen zu diesem umstrittenen Punkt gefällt wurden.

Alles in allem sind diese Bedingungen deutlich komfortabler, als dies in den gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Fall ist – sofern der relevante Partner auch privat versichert ist.

Welche Krankenversicherung übernimmt die Kosten bei gemischt versicherten Paaren?

Schwieriger wird es, wenn die Partner jeweils in einem anderen System versichert sind. Dann greifen zwei unterschiedliche Prinzipien:

Das Verursacherprinzip in der PKV

Die private Krankenversicherung (PKV) trägt die Kosten für eine künstliche Befruchtung, sofern der unfruchtbare Partner oder die unfruchtbare Partnerin bei ihr krankenversichert ist – und zwar zu 100 Prozent.

Das Körperprinzip in der GKV

Im Gegensatz dazu tragen die gesetzliche Krankenkassen (GKV) bei Erfüllung der strengen Bedingungen die Kosten für die Behandlung ihres Versicherten zu 50 Prozent – und das unabhängig davon, ob dieser unfruchtbar ist oder nicht.

Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung?

Naturgemäß beeinflussen verschiedene Faktoren die Höhe der Behandlungskosten, wie beispielsweise die Anzahl der notwendigen Versuche und die Notwendigkeit einer Hormonbehandlung zur Vorbereitung. Fakt ist: Meist reicht eine künstliche Befruchtung nicht aus, um den Kinderwunsch zu erfüllen.

Je Zyklus sollten Sie mit folgenden Behandlungskosten rechnen:

Insemination:

Die intrauterine Insemination kostet abhängig von den zur Ermittlung des optimalen Zeitpunktes durchgeführten Kontrolluntersuchungen zwischen 570 und 790 Euro je Zyklus. Sollte eine Hormonbehandlung sinnvoll sein, erhöhen sich die Kosten auf rund 900 Euro.

IVF:

Für einen Behandlungszyklus sollten Sie zwischen 2.800 und 3.300 Euro einplanen. Allerdings variieren die Behandlungskosten für die notwendigen Medikamente abhängig vom Alter der Frau und der Reserve an Eizellen sehr stark. Hier können weitere 700 bis 1.600 Euro zu Buche schlagen.

ICSI:

Bei dieser Methode fallen Behandlungskosten zwischen 4.500 und 5.500 Euro an, zu denen noch die Medikamentenkosten addiert werden müssen. Da sich die Anzahl der zu gewinnenden Eizellen nicht im Vorfeld bestimmen lässt, können auch diese Behandlungskosten im konkreten Fall deutlich abweichen.

Welche Kinderwunschbehandlungen werden nicht von der PKV bezahlt?

Die PKV richtet sich bei der Entscheidung über eine Kostenübernahme für eine Heilbehandlung streng nach der Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt: Der oder die Versicherte muss also wegen körperlicher oder psychischer Ursachen unfähig sein, auf einem natürlichen Wege ein Kind zu zeugen – siehe auch Verursacherprinzip.

Gleichzeitig setzt die PKV jedoch voraus, dass die Behandlung ausschließlich mit Eizellen und Spermien des oder der Versicherten sowie ihres Partners oder seiner Partnerin durchgeführt werden darf. Damit ist die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung zwar limitiert, eröffnet kinderlosen Paaren jedoch große Chancen auf Erfüllung ihres Kinderwunsches.

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