Mutterschaftsgeld für privat Versicherte

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mutterschaftsgeld wird während des Mutterschutzes gezahlt, also sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt
  • Die Fristen können bei Frühgeburten und Mehrlingen ausgeweitet werden
  • Angestellte Privatversicherte haben während der Mutterschutzfristen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 210 EuroSelbstständige erhalten kein Mutterschaftsgeld
  • Für Beamtinnen erhalten ebenfalls kein Mutterschaftsgeld, allerdings haben sie weiterhin Anspruch auf Beihilfe auch während der Mutterschutzfristen

Haben Privatversicherte Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch für privat versicherten Mütter. Es steht aber nur berufstätigen privat Versicherten zu, die sich in einem angestellten Arbeitsverhältnis befinden. Ist die Mutter nicht berufstätig, aber durch ihren Ehepartner/ihre Ehepartnerin in einer PKV, hat sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin für die Entbindung und endet acht Wochen nach der Geburt. Diese Zeit dient dazu, dass sich die werdende, respektive junge Mutter und Arbeitnehmerin um das neugeborene Baby kümmern kann.

Welche finanziellen Leistung im Rahmen des Mutterschutzes anfällt und an welche Stelle sich Mütter wenden müssen, hängt vom Status der Erwerbstätigkeit ab.

Angestellte

Für eine privat Versicherte, die in einem Arbeitsverhältnis steht, ist die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) oder kurz Bundesversicherungsamt, der richtige Ansprechpartner.

Einmalzahlung von 210 Euro

Das Bundesversicherungsamt zahlt Arbeitnehmerinnen, die in einer PKV sind, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 210 Euro.

Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld

Wenn Sie durchschnittlich mehr als 13 Euro je Kalendertag verdienen, haben Sie zudem Anspruch auf einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld.

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten den Zuschuss vom Arbeitgeber in folgender Höhe:

Vom durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelt der letzten 3 Kalendermonate werden 13 Euro abgezogen = Arbeitgeberzuschuss pro Kalendertag.

Kein Arbeitgeberzuschuss während Schutzfristen & Elternzeiten

Für Arbeitnehmerinnen gilt: Während des Mutterschutzes und der Elternzeit zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Das gilt auch für die Elternzeit, solange Sie nicht arbeiten.

Selbstständige

Selbstständige Frauen in der Privaten stellen zunächst ebenfalls einen Antrag auf die einmalige Auszahlung vom Bundesversicherungsamt. Da sie jedoch keinen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss haben, bietet sich eine andere Lösung an, sie können ihre Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen. Das Krankentagegeld muss, ebenso wie die Leistung vom Bundesversicherungsamt, per Antrag angefordert werden.

Krankentagegeld nutzen

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Selbstständige die Zahlung der privaten Krankenversicherung aus der Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen kann. Während der Schutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt wird das Krankentagegeld als Pendant zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber eingestuft.

Ist eine Schwangerschaft geplant, ist es sinnvoll, rechtzeitig die Leistungsfristen für die Krankentagegeldversicherung gegebenenfalls vorzuziehen und auch noch einmal die Höhe zu überprüfen.

Angenommen, es wurde ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag vereinbart, beginnt die Überweisung vom Krankentagegeld erst nach dem Ablauf der sechs Wochen in voller Höhe.

Beamtinnen

Beamtinnen beziehen kein Mutterschaftsgeld. Denn für Beamtinnen, die in der PKV versichert sind, ändert sich, im Gegensatz zu einer Arbeitnehmerin, im Mutterschutz nichts. Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber, dem Dienstherrn, nach wie vor Beihilfe. Auch an den Krankenversicherungsbeiträgen ändert sich bis zur Geburt des Babys nichts. Erst nach der Geburt kann es, je nach Beihilfestatus sein, dass sich der Beihilfesatz erhöht und der Beitrag zur PKV damit sinkt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Berechnung vom Mutterschaftsgeld bei Arbeitnehmerinnen unterscheidet sich bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse und Mitgliedern der privaten Krankenversicherung.

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt pro Tag während der Mutterschutzfristen 13 Euro Mutterschaftsgeld.
  • Mitglieder in der PKV stellen zunächst einen Antrag auf einen Zuschuss vom Bundesversicherungsamt. Dieser Zuschuss beträgt einmalig 210 Euro. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld bezahlt?

Die Zahlung vom Mutterschaftsgeld orientiert sich an der gesetzlichen Schutzfrist der Mutterschaft. Sobald der Arzt/die Ärztin einen Geburtstermin für das Kind festlegen kann, ist es für das Mitglied möglich, Mutterschaftsgeld zu beantragen.

Die Zahlungsdauer beginnt sechs Wochen vor dem Geburtstermin und endet acht Wochen, nach dem das Kind auf die Welt kam. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten kann die finanzielle Unterstützung durch Mutterschaftsgeld statt 8 auf zwölf Wochen ausgeweitet werden.

Wie kann Mutterschaftsgeld beantragt werden?

Angestellte privat versicherte werdende Mütter können das Mutterschaftsgeld bei der Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) oder kurz Bundesversicherungsamt beantragen.

Dafür ist ein formeller Antrag notwendig, der durch ein ärztliches Attest unterlegt werden muss.

Für den Arbeitgeber ist kein gesondertes Formular notwendig. Hier genügt in der Regel der bestätigte Geburtstermin des Arztes/der Ärztin oder der Hebamme.

Welche Fristen gelten für das Mutterschaftsgeld?

Für die Beantragung auf Mutterschaftsgeld gelten keine zeitlichen Vorgaben. Natürlich ist es im Interesse der Frauen, das Mutterschaftsgeld so zeitnah wie möglich zu beantragen, um das Geld rechtzeitig zu erhalten und mögliche finanziellen Engpässe zu vermeiden.

Sie sollten den Antrag also vor Beginn des Mutterschutzes stellen. Die sogenannte Schutzfrist startet sechs Wochen vor der Geburt

Wer zahlt die PKV im Mutterschutz?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung tragen die werdenden Mütter in den Fristen nach und vor der Geburt nach wie vor selbst weiter.

  • Für angestellte entfällt der Arbeitgeberzuschuss im Mutterschutz. Durch den Erhalt vom Mutterschaftsgeld und einem Zuschuss des Arbeitgebers dazu lässt sich der Aufwand kompensieren.
  • Selbstständige müssen in der Schutzfrist, wie auch außerhalb der Schutzfristen, selbst für ihre Beiträge aufkommen.
  • Auch Beamtinnen in der privaten Krankenversicherung zahlen weiterhin ihre Beiträge selbst, erhalten allerdings nach wie vor Beihilfe durch ihren Dienstherrn..

Was zahlt die private Krankenversicherung in der Schwangerschaft?

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Die medizinische Versorgung, auch während einer Schwangerschaft, umfasst die ärztliche Beratung und die Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln. Grundsätzlich trägt die Krankenversicherung alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der klassischen Schwangerschaftsvorsorge stehen, die Entbindungskosten und auch für eine Hebamme.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Während gesetzlich Versicherte für einige Leistungen, die Baby und Schwangerschaft betreffen, selbst aufkommen müssen, werden diese von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Messung der Nackenfalten des Kindes
  • Untersuchung auf Down-Syndrom
  • erweiterte Bluttests
  • erweiterte Ultraschalluntersuchungen im Mutterleib

Gibt es Sperrfristen für Schwangere beim Wechsel von GKV zur privaten Krankenversicherung?

Ja, diese Sperrfristen mit einem Leistungsausschluss betragen bei einem Wechsel für Schwangere acht Monate.

Wer Familiennachwuchs plant sollte frühzeitig den Versicherungsvergleich machen und herausfinden welche Krankenversicherung die richtige für die ganze Familie ist.

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