Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung

Das Wichtigste über Krankentagegeld in Kürze

  • Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung gleicht das ausbleibende Einkommen von Erwerbstätigen im Krankheitsfall aus. Es entspricht dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Der Tagessatz des Krankentagegeldes ist bis zur Höhe des regulären Nettoeinkommens individuell wählbar. Dabei gilt keine Leistungshöchstdauer. Es wird über den gesamten Zeitraum der Erkrankung gezahlt bis die versicherte Person wieder arbeitsfähig ist.
  • Für Privatversicherte, die kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, ist das Krankentagegeld in aller Regel unverzichtbar.
  • Für gesetzlich Versicherte ist zur Deckung eventuell entstehender finanzieller Lücken der Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung sinnvoll.

Krankentagegeld: Was ist das eigentlich?

Das Krankentagegeld ist ein Zusatzbaustein der meisten privaten Krankenvollversicherungen. Er schützt Versicherte vor Verdienstausfällen bei einer Krankheit. Bei länger andauernder Krankheit oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit kompensiert das Krankentagegeld das ausbleibende oder reduzierte Einkommen des Mitglieds. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die bei der Krankenversicherung eingereicht werden muss.

Insbesondere für Selbständige können längere Erkrankungen zum verheerenden Problem werden. Im Vergleich zu Angestellten erhalten sie nicht bis zu sechs Wochen lang eine reguläre Lohnfortzahlung. Der Leistungsbaustein des Krankentagegeldes ist für ihre solide Absicherung nahezu unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

  • Krankenhaustagegeld: Das Krankenhaustagegeld ist ebenso ein buchbarer Zusatzbaustein der privaten Krankenversicherung. Anders als das Krankentagegeld ist es an eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus gebunden. Versicherte bekommen für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes einen vertraglich vereinbarten Tagessatz ausgezahlt.
  • Krankengeld: Beim Krankengeld handelt es sich um die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es dient gesetzlich Versicherten, die länger als sechs Wochen erkrankt sind, als Schutz zur Deckung ausbleibender Gehaltszahlungen. Das Krankengeld entspricht in etwa 70 % des Bruttogehalts.

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für alle Personen sinnvoll, die im Krankheitsfall von Einkommensverlusten betroffen sind. Das Arbeitsverhältnis sowie die Art der Krankenversicherung sind dabei die entscheidenden Faktoren, die für den Abschluss von Bedeutung sind:

Privatversicherte Angestellte:

Angestellte dürfen sich grundsätzlich privat versichern, wenn ihr Lohn oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2022: 64.350 Euro) liegt. Als privat versicherte Angestellte sind ihnen im Krankheitsfall zwar die regulären sechs Wochen Lohnfortzahlung zugesichert, doch das anschließende Krankengeld bleibt aus. Der Leistungsbaustein Krankentagegeld sollte im PKV-Tarif daher ab dem 43. Tag der Erkrankung unbedingt in angemessener Höhe berücksichtigt werden. Nur so können die monatlichen Ausgaben privat versicherter Angestellter auch während längerer Erkrankungen langfristig gedeckt werden.

Oftmals schließen privat versicherte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen das Krankentagegeld zusammen mit ihrer Krankenvollversicherung ab. Prinzipiell ist aber auch die Absicherung über eine andere Versicherungsgesellschaft möglich, falls diese einen leistungsstärkeren Krankentagegeldbaustein anbietet.

Auch für Für Angestellte, die in der GKV versichert sind, ist eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Ab der 6. Woche der Erkrankung bekommt der/die Angestellte nur noch ein Krankengeld, das etwa 70 Prozent des Bruttogehalts entspricht. Die Differenz kann versichert werden.

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Privat versicherte Selbstständige:

Privatversicherte können im Falle einer längeren Krankheit ab dem 43. Tag nur durch eine Krankentagegeldversicherung finanziell aufgefangen werden. Da ihnen eine anderweitige Absicherung fehlt, ist das Krankentagegeld für sie nicht nur optional, sondern von existenzieller Bedeutung.

In der Regel ist der Baustein Krankentagegeld in alle privaten Tarife eingebaut. Es kann entweder direkt beim Hauptversicherer abgeschlossen werden oder aber auch separat. Ein guter privater Krankenversicherungstarif muss daneben nicht zwangsläufig auch einen starken Krankentagegeldbaustein anbieten. Der Vergleich mehrere Anbieter lohnt hier in jedem Fall.

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Versicherte sollten in regelmäßigen Zeitabständen prüfen, ob die tariflich vereinbarte Höhe des Krankentagegeldes noch zu ihrer persönlichen finanziellen Situation im Hinblick auf ihre angesammelten Rücklagen und Einnahmen passt oder Anpassungen notwendig geworden sind.  

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Wer kann auf eine Krankentagegeldversicherung verzichten?

Für folgende Personen- bzw. Berufsgruppen ist eine Krankentagegeldversicherung nicht nötig bzw. nicht abschließbar:

Beamte und Beamtinnen:

Der Dienstherr zahlt Beamtenbezüge im Fall von Krankheiten fristlos weiter, sodass eine Krankentagegeldversicherung für Beamte keinen Nutzen hat. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen kann für sie dennoch nützlich sein, falls sie ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen.

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Personen ohne Einkommen:

Das Krankentagegeld ist grundsätzlich an das Einkommen des oder der Versicherten gebunden. Personen ohne Einkommen erhalten aus diesem Grund keine Krankentagegeldversicherung.  

Krankentagegeld richtig berechnen: Wie hoch sollte es sein?

Das besondere in der PKV: Versicherte können die Höhe ihres Krankentagegeldes bei Abschluss der Versicherung nahezu frei wählen. Die einzige Einschränkung liegt in der Begrenzung auf die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens.

Vor allem privatversicherte Selbstständige sollten ihr Krankentagegeld unbedingt gewissenhaft berechnen, um sich bei einer Krankheit vor einem Verdienstausfall abzusichern. Sie können selbst festlegen, ob sie im Krankheitsfall ihr gesamtes Nettoeinkommen oder nur einen prozentualen Anteil davon (z.B. 80 oder 90%) beziehen möchten.

Wichtig zu wissen:

  • Die Höhe des passenden Krankentagegeldes ist immer individuell abhängig von den monatlichen Ausgaben.
  • Das berechnungsrelevante Nettoeinkommen ergibt sich aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate.
  • Es ist nicht zwingend eine Absicherung des gesamten Nettoeinkommens nötig. Ein hohes Einkommen oder monatliche Ausgaben unterhalb des Nettolohns erlauben zum Beispiel ein niedriger angesetztes Krankentagegeld.

Mit folgenden Schritten lässt sich der Krankengeldbedarf optimal ermitteln:

  1. Auflistung der monatlichen Ausgaben: Zu Beginn ist eine konkrete Auflistung aller laufenden Kosten pro Monat, die vom Einkommen abgehen, nötig (z.B. Fixkosten, Lebensunterhalt, Kreditraten, Betriebsausgaben bei Selbstständigen etc.).
  2. Eventueller Einbezug von Krankengeld: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf Krankengeld. In aller Regel berechnet es sich aus 70% des Bruttoeinkommens bzw. höchstens 90% des Nettoeinkommens. Damit liegt es stets unterhalb des regulären Gehalts. Abzüglich der Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung ergibt sich schließlich die tatsächliche Summe des Krankengeldes. Gesetzlich versicherten Selbstständigen stehen hier immer 70% ihres Einkommens zu.
  3. Ermittlung des Bedarfs:
    • Fall 1 – Krankentagegeldbezug: Um zu prüfen, ob die laufenden Kosten bei eintretender Arbeitsunfähigkeit gedeckt werden können, gilt es die Differenz zwischen den Ausgaben und dem Krankengeld zu berechnen. Das ergibt den Betrag, der in der Krankentagegeldversicherung abzusichern ist.
    • Fall 2 – kein Krankentagegeldbezug: Der vollständige Bedarf an Krankengeld entspricht den zuvor berechneten Monatsausgaben, falls die aufkommende Versorgungslücke nicht jederzeit durch Ersparnisse aufgefangen werden kann. In diesem Fall gilt es unbedingt die Wochen der Erkrankung zu berücksichtigen, in denen noch kein Tagegeld gezahlt wird.
  4. Tagessatz ermitteln: Um den für die Versicherung relevanten Tagessatz zu erhalten, ist der ermittelte Betrag zum Abschluss durch 30 Tage zu teilen.

Wichtiger Hinweis für PKV-Versicherte Angestellte:Geht eine Erkrankung über den Zeitraum von sechs Wochen hinaus, entfällt für privatversicherter Angestellte bekanntermaßen das Gehalt. Was häufig nicht beachtet wird: Mit wegfallendem Lohn übernimmt der Arbeitgeber zudem nicht mehr den Zuschuss für die Krankenversicherung sowie die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge. Bei der Berechnung des Bedarfs an Krankentagegeld sind daher der vollständige Monatsbeitrag der PKV sowie die Beiträge zur Rentenversicherung einzukalkulieren.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Krankentagegeld?

Für den Bezug von Krankentagegeld im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen müssen Versicherte im Krankheitsfall folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie ihre Dauer
  • ambulante oder stationäre Behandlung des oder der Versicherten für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Hinweis: Eine Arbeitsunfähigkeit ist nicht mit einer grundsätzlichen Berufsunfähigkeit zu verwechseln.

Ab wann wird Krankentagegeld bezahlt?

Der Auszahlungsbeginn des Krankentagegelds ist individuell wählbar und in erster Linie von der Berufsgruppe abhängig:

  • Für Angestellte beginnt die Auszahlung des Krankentagegeldes in aller Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das hat folgenden Grund: Die ersten 42 Tage erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die reguläre Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Verfügen sie über ausreichende Notfallrücklagen, können sie zudem auch einen späteren Beginn der Auszahlungen festlegen.
  • Selbstständige haben oft schon ab dem ersten Krankheitstag mit einem reduzierten oder ausbleibenden Einkommen zu rechnen. Daher kann der Auszahlungsbeginn des Krankentagegeldes in ihrem Fall schon früher terminiert werden.

Kurz gesagt: Üblicherweise besteht für Mitglieder der PKV die Wahl den Auszahlungsbeginn auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt festzulegen. Dabei kann er wenige Tage oder aber erst mehrere Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit liegen.

Wie lange wird Krankentagegeld von der Versicherung geleistet?

In der PKV ist das Krankentagegeld eine zeitlich unbegrenzte Leistung. Erst mit Genesung und damit erneuter Arbeitsfähigkeit, beendet die Versicherung regulär die Auszahlungen. Da bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeits- anstelle der Krankentagegeldversicherung notwendig wird, findet in der privaten Krankenversicherung bei längerem Bezug von Krankentagegeld dennoch eine Prüfung der Berufsunfähigkeit statt.

Bei pflichtversicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Leistung des Krankengelds im Gegensatz dazu auf maximal 78 Wochen begrenzt.

Kosten: Wie errechnet sich der Beitrag zur Krankentagegeldversicherung?

Der Beitrag zur Krankentagegeldversicherung in von folgenden Faktoren abhängig:

  • Höhe des Krankentagegeldes
  • Beginn der Auszahlung (sogenannte Karenzzeit)
  • Gesundheitszustand
  • Alter des Mitglieds bei Abschluss

Grundsätzlich gilt: Der Monatsbeitrag steigt mit der Höhe des festgelegten Krankentagegeldes. Gleichzeitig wird er günstiger, je länger die Karenzzeit gewählt ist. Ebenso haben der Gesundheitszustand sowie das Alter des Kunden einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Berechnung des Beitrags. Bestehen bereits Vorerkrankungen, kann die Versicherung einen Risikozuschlag erheben, um ihr Schadensrisiko möglichst zu begrenzen.

In Anhängigkeit von den genannten Faktoren und der Tarifwahl kann die monatliche Beitragshöhe für die Krankentagegeldversicherung stark variieren. Der Mindestaufwand liegt hier in aller Regel bei etwa 15 Euro monatlich und kann sich individuell auch auf bis zu 100 Euro belaufen.

Was gibt es beim Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung zu beachten?

Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung gibt es einige Faktoren zu beachten. Grundsätzlich lohnt sich zunächst eine genaue Prüfung der persönlichen finanziellen Ausgangssituation sowie der Vergleich verschiedener Angebote der Versicherungen.

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Im Idealfall passen die gewählten Konditionen gleich von Beginn an optimal zum Bedarf des oder der Versicherten, sodass ein späterer Wechsel der Versicherung gar nicht erst nötig wird. Der Grund: Viele Tarife sehen Altersrückstellungen vor, um hohe Kosten im Alter möglichst zu kompensieren. Dazu wird ein gewisser Teil der Beiträge von der Versicherung vorsorglich angespart. Bei einer Kündigung gehen bereits angesparte Altersrückstellungen grundsätzlich verloren. Zudem sind preiswerte und leistungsstarke Tarife im Alter deutlich schwieriger zu finden als in jungen Jahren.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Folgende Faktoren gilt es bei der Wahl der Krankentagegeld-Versicherung zu beachten:

  • Passender Auszahlungstermin: Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist vertraglich vereinbart und kann zwischen dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, dem 15. oder etwa dem 43. Krankheitstag flexibel gewählt werden. Verfügen Versicherungsnehmer über ausreichende Rücklagen, kann sie später terminiert werden. Wird kein Krankengeld geleistet und fehlen die Ersparnisse, können die Auszahlungen hingegen auch schon früher beginnen.  
  • Wartezeit einplanen: Der Versicherungsschutz greift bei den allermeisten Versicherern erst nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit. Lediglich bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit machen einige Gesellschaften eine Ausnahme und zahlen das Krankentagegeld schon vor Ablauf der Frist.  
  • Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht: Prinzipiell steht es Krankentagegeld-Versicherungen zu, einen Vertrag innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ohne die Angabe von Gründen zu kündigen. Einige Versicherer verzichten auf diese Option und sichern Versicherungsnehmern damit einen durchgehenden Versicherungsschutz zu – auch, falls sie in den ersten drei Jahren häufig erkranken.
  • Wiedereingliederung nach Erkrankung: Nach einer längeren Erkrankung ist das sofortige Vollzeitarbeiten nicht immer gleich möglich. Bei einer zunächst stundenweisen Wiederkehr in den Beruf, erhalten Angestellte sowie Selbstständige noch nicht ihr reguläres Gehalt bzw. Einkommen. Daher ist ein Tarif, der in der Zeit der Wiedereingliederung weiterläuft, äußerst sinnvoll.
  • Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung: Im Optimalfall lässt sich eine Krankentagegeld-Versicherung bei steigenden Einnahmen individuell anpassen, ohne dass eine erneute Beantwortung der Gesundheitsfragen nötig wird. Ein guter Tarif sollte mindestens einmal pro Jahr eine Anpassung (ohne Wartezeit oder prozentuale Begrenzung der Erhöhung) ermöglichen. Allein dadurch ist ein langfristig ausreichender Schutz gewährleistet.
  • Beitragsfreies Ruhen: Für den Fall einer unerwarteten Arbeitslosigkeit, ist ein Tarif, den Mitglieder beitragsfrei ruhen lassen können, sinnvoll.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Neben der Absicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, ist der zusätzliche Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen unbedingt in Erwägung zu ziehen.

Wichtiger Hinweis für Selbstständige:

Vor Tarif-Abschluss gilt es in jedem Fall zu klären, was für die Versicherung als Nettoeinkommen zählt. Der Grund: Für einige Versicherungsgesellschaften gilt das Einkommen nach Abzug der Steuern und Betriebskosten als Höchstgrenze. Günstiger für Kunden ist es dagegen, wenn das Unternehmen mindestens 80 % der Einnahmen vor Steuerabzug als maximale Versicherungshöhe vorgibt.

FAQ – Krankentagegeld PKV

Ist privates Krankentagegeld steuerpflichtig?

Krankentagegeld ist grundsätzlich steuer- und abgabefrei. Das bedeutet für Versicherte: Der festgelegte Tagessatz steht ihnen netto zu und wird gänzlich ausgezahlt.

Warum brauchen Privatversicherte das Krankentagegeld?

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld als Lohnersatzleistung. Das Krankengeld entspricht etwa 70% des Einkommens und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Privat Versicherten hingegen steht grundsätzlich kein Krankengeld zu. Der Versicherungsschutz durch den Zusatzbaustein Krankentagegeld ist daher vor allem für PKV-Mitglieder unverzichtbar.

Krankentagegeld: Was gilt es bei einem Berufswechsel zu beachten?

Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist stets an die vom Versicherungsmitglied angegebene Tätigkeit gebunden. Ein Berufswechsel muss der Versicherungsgesellschaft daher zeitnah gemeldet werden. Gleiches gilt für den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit oder umgekehrt.

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