Private Krankenversicherung für Studenten

Per Gesetz ist geregelt, dass Studenten an einer deutschen Hochschule krankenversichert sein müssen. Zunächst werden daher alle Studenten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet. Um in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, muss ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Worauf noch zu achten ist, erfahren Sie hier.

Für alle Studienanfänger gilt: Sie müssen sich zu Beginn eines Studiums entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. Letztere Entscheidung lässt sich jedoch während der Ausbildung an einer Hochschule nicht mehr ändern und sollte daher gut überlegt sein. Wer beispielsweise über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert ist, braucht der Krankenkasse lediglich den Beginn des Studiums anzuzeigen.

Als Mitglied in der Familienversicherung darf ein Studierender nicht mehr als 445 Euro beziehungsweise 450 Euro monatlich bei einem Minijob verdienen, sonst fällt er aus der Familienversicherung heraus und muss sich selbst versichern.

Endet die kostenlose Familienversicherung muss ein kinderloser Student, der älter als 23 Jahre ist inklusive Kosten für die Pflegeversicherung, bis zum Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (beginnend ab dem 30. Lebensjahr) monatlich im Schnitt 109 Euro (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag) zahlen. Ab Vollendung des 30. Lebensjahres kommen dann Kosten in Höhe von rund 195 Euro im Monat auf gesetzlich versicherte (und noch kinderlose) Studenten zu.

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Wann kann man sich als Student privat krankenversichern?

Ab dem 25. Geburtstag entfällt die Familienversicherung und es besteht eine grundsätzliche Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – von der sich Studenten jedoch befreien lassen können, um in eine PKV zu wechseln.

In diesem Fall muss spätestens drei Monate nach dem Einschreiben an der Hochschule (Immatrikulation) ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der bisherigen Krankenkasse gestellt werden. Für die Dauer des Studiums ist dann ein Wechsel zurück in die GKV nicht mehr möglich.

Zu beachten ist: War eine Studentin oder ein Student unmittelbar vor dem Studium pflichtversichert, etwa während einer Ausbildung, dem Bundesfreiwilligendienst oder einem freiwilligen sozialen Jahr, ist laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. April 2016, kein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich.

Sind Studierende bereits Mitglied in der PKV, etwa weil ein oder beide Elternteile privat versichert sind, können sie das auch im Studium bleiben. Sie müssen sich dafür lediglich zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.

Gibt es günstige Regeln für Kinder von Beamten?

Ja, Kinder von Beamten kommen in den Genuss günstiger Krankenversicherungstarife. Denn solange die Eltern für ihre Kinder Kindergeld erhalten, haben die Studenten Anspruch auf staatliche Beihilfe. Das bedeutet, dass der einen ordentlichen Batzen der Kosten für Ärzte oder Medikamente übernimmt. Kinder von Beamten brauchen sich also nur für den durch die Beihilfen nicht abgedeckten Rest privat zu versichern.

Bis zum 25. Lebensjahr kann ein pflichtversicherter Student eine private Krankenzusatzversicherung zur Abdeckung von Leistungslücken in Betracht ziehen. Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres besteht dann die Möglichkeit sich voll privat zu versichern – sofern das nicht bereits vorher schon geschehen ist.

Dafür offerieren einige private Krankenversicherungen neben dem obligatorischen Studententarif auch spezielle Angebote, die auf die Bedürfnisse von Studenten zugeschnitten und zudem meist deutlich günstiger als Normaltarife sind.

Außerdem bieten die PKV-Tarife oft ein besseres Leistungsniveau als die gesetzliche Krankenversicherung. So können privat versicherte Studenten ihren Arzt frei wählen und tragen die Kosten für Medikamente und Hilfsmittel nicht selbst. Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden zudem meist von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Was sind Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Studenten?

Was für private Krankenversicherungstarife für Studenten spricht:

  • Die Vergünstigungen für private Studententarife sind in der Regel von der Zahl der Semester unabhängig und werden bis zu einem Alter von 34 Jahren bzw. inzwischen bei einigen Versicherern auch schon bis 39 Jahre gewährt.
  • Haben Studenten in der privaten Krankenversicherung innerhalb eines Jahres keine Kosten verursacht beziehungsweise keine Arztrechnungen beim Versicherer eingereicht, erhalten sie oftmals Geld zurück.

Was gegen eine private Krankenversicherungstarife für Studenten spricht:

Wer sich nach dem Studienabschuss arbeitslos meldet und dann zunächst Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, muss in der PKV bleiben. Vom Jobcenter gibt es dann lediglich einen Beitragszuschuss und der Rest ist aus eigener Tasche zu zahlen.
Ein Student kann erst nach Abschluss des Studiums von einer privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.

Private Krankenversicherung für Studenten mit Nebenjob

Studenten mit einer PKV haben keine Einkommensgrenze. Wenn der monatliche Verdienst 520 Euro übersteigt, erhöht sich lediglich der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Auch für privatversicherte Studenten gilt während des Semesters die Höchstarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche. Wird diese überschritten, gelten sie als Arbeitnehmer und sind damit sozialversicherungspflichtig. Dies führt dazu, dass sie in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert werden müssen. In den vorlesungsfreien Semesterferien darf jedoch auch mit einer privaten Krankenversicherung die maximale Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche überschritten werden.

Private Krankenversicherung für Studenten: Tarifvielfalt erfordert Beratung

Wie so oft kommt es auch beim Abschluss einer PKV für Studierende auf den Einzelfall an. Angesichts der bestehenden Tarifvielfalt ist eine unabhängige Beratung auf jeden Fall sinnvoll, um ein attraktives Angebot zu finden. Damit lassen sich Fragen klären, ob es für Studenten unter Umständen besser ist, sich zum „Normaltarif“ zu versichern, um damit in den vollen Genuss der PKV-Leistungen zu kommen und von Anfang an Altersrückstellungen zu bilden.

Denn einige Studententarife locken mit besonders niedrigen Einstiegs-Beiträgen, verteuern sich aber dann rasch. Etwa weil bei ihnen noch keine Altersrückstellungen gebildet werden, was später von Nachteil sein kann.

PKV vs. GKV: Die richtige Wahl für Studenten

Bei der Entscheidung für eine PKV oder GKV sollten Studenten folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Einkommen: Studenten mit einem hohen Einkommen sind in der Regel in der privaten Krankenversicherung besser aufgehoben
  • Gesundheitszustand: Studenten mit Vorerkrankungen sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben
  • Leistungsumfang: Studenten sollten sich überlegen, welche medizinischen Leistungen sie benötigen
  • Flexibilität: Studenten sollten sich überlegen, wie viel Flexibilität sie bei den Leistungen wünschen

Bei der Entscheidung sollte auch die Krankenversicherungssituation der Eltern berücksichtigt werden. Wenn nämlich beide Elternteile privat versichert sind, gilt für den Studenten keine gesetzliche Familienversicherung.

Wenn nur ein Elternteil privat versichert ist und weniger verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil, besteht für den Studenten die Möglichkeit einer kostenlosen Mitversicherung in der GKV.

Für den Fall, dass beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, können Studenten bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Eine Befreiung der Versicherungspflicht und damit der Wahl zur PKV ist nur innerhalb der ersten drei Monate des Studiums möglich.

Was passiert nach dem Studium mit der PKV?

Bei Berufsbeginn gilt der Studienabsolvent als Arbeitnehmer und es greift die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die im Jahr 2023 bei 66.600 Euro liegt. Unterhalb dieser Grenze sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine Fortführung der privaten Krankenversicherung ist somit nur möglich, wenn der Absolvent als Arbeitnehmer mehr als die JAEG verdient.

Wenn sich der Absolvent nach dem Studium arbeitslos meldet oder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, bleibt die private Krankenversicherung erhalten. Ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich.

Absolventen, die davon ausgehen, dass sie in naher Zukunft als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen werden, können eine Anwartschaftsversicherung in Betracht ziehen. Während der Anwartschaft bleibt der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter erhalten. Dadurch werden bei Rückkehr in die PKV geringere Beiträge fällig.

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