Private Krankenversicherung für Angestellte - Tarifvergleich

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Was sind die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung als Angestellter?

In eine private Krankenversicherung können Sie als Arbeitnehmer wechseln, wenn Sie:

  • freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. In diesem Fall haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zum Ende des übernächsten Kalendermonats bei der GKV zu kündigen. Ein Beispiel: Wenn Sie im Januar kündigen, endet Ihre GKV-Mitgliedschaft zum 31. März und Sie sind ab 01. April privat krankenversichert.
  • im Laufe des Jahres 2021 eine Gehaltserhöhung erhalten, wodurch das hochgerechnete Jahres-Brutto-Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für das Jahr 2022 von 64.350 EUR übersteigt. Dann können Sie als Arbeitnehmer zum 1. Januar 2023 von der GKV in eine private Krankenversicherung wechseln.
  • am 01. Januar 2022 eine Beschäftigung neu aufnehmen (z.B. nach einem Arbeitgeberwechsel oder Studium) und mit Ihrem prognostizierten Jahres-Brutto-Gehalt über der JAEG von 64.350 EUR Euro liegen. Sie können sich dann direkt ab Beginn der Beschäftigung privat krankenversichern.

Worauf sollten Sie beim PKV-Vergleich für Arbeitnehmer achten?

Wird eine private Krankenversicherung abgeschlossen, stehen verschiedene Tarifoptionen zur Auswahl. Nach ihnen richtet sich mitunter die Höhe des Beitrags. Hier sollte sich ein Angestellter darüber informieren, welche Leistungen er versichern muss.

Vor allem bei Krankenhausbehandlungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen können sich unterschiedlich wählbare Standards gravierend auswirken. Je mehr Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden, desto teurer ist der Tarif.

Bei der Wahl eines Selbstbehalt-Tarifs können zusätzlich Beiträge gespart werden. Denn wenn bis zu einem bestimmten Betrag eine Selbstbeteiligung erfolgt, können verhältnismäßig hohe Beitragsersparnisse resultieren.

Die beste PKV für Angestellte: Wie funktioniert der PKV-Vergleich auf KV-Fux?

Anders als bei einer GKV (= gesetzliche Krankenversicherung) gibt es zwischen den Anbietern der privaten Krankenversicherung erhebliche Unterschiede. Hier sollten die Beiträge und die versprochenen Leistungen verglichen werden. Doch welche PKV ist die beste? Welche ist die günstigste? Und wie finden Sie den richtigen Tarif für sich?

Der KV-Fux Vergleichsrechner bietet Ihnen einen optimalen Überblick über den Markt. Denn unser Expertenteam hat alle relevanten Tarife der privaten Krankenversicherung für Angestellte getestet und nach über 300 Kriterien bewertet. So einfach geht der PKV-Vergleich für Angestellte:

  1. Persönliche Daten eingeben: Wählen Sie „Angestellte“ als Berufsgruppe und geben Sie Ihr Geburtsdatum ein.
  2. PKV für Angestellte vergleichen: Nun bekommen Sie eine Übersicht über die Testsieger PKV-Tarife auf dem Markt. Wählen Sie die Tarife aus, die Sie detaillierter miteinander vergleichen wollen (Häkchen rechts oben setzen).
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Welche Leistungen sollte eine gute private Krankenversicherung für Arbeitnehmer enthalten?

Eine optimale PKV beinhaltet sechs Bausteine:

  • Ambulant
  • Stationär
  • Zahn
  • Krankentagegeld
  • Beitragsentlastung im Ruhestand
  • Pflege

1. Ambulant

Selbstbeteiligung (SB): Der Arbeitgeber beteiligt sich fast nie an der SB, dafür aber bis zu [maxArbeitgeberanteilKVEuro] Euro (Stand: 2021) am Tarifbeitrag. Für Arbeitnehmer empfiehlt es sich daher, beim Wechsel in eine private Krankenversicherung keine oder nur eine geringe SB zu vereinbaren (der höhere Beitrag baut auch höhere Alterungsrückstellungen auf und das Finanzamt bezahlt am Beitrag über das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) mit).

2. Stationär

Wahlleistungen (Volksmund: „Chefarzt“) und 2-Bett-Zimmer sollten für die optimale PKV mindestens vereinbart werden.

3. Zahn

Je nach persönlicher Ausgangssituation (finanzielle Mittel) sollte eine entsprechende Erstattungsleistung gewählt werden. 50 % oder mehr für Zahnbehandlung und Zahnersatz sollten es mindestens sein.

4. Krankentagegeld

Eine Absicherung des Verdienstausfalls durch eine Krankentagegeldversicherung ist aus wirtschaftlich existentiellen Gründen ein Muss. Der gewählte Tarif des Krankenversicherers sollte regelmäßig eine Erhöhung des Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung zulassen, mindestens jedoch in den ersten zwei Monaten nach Gehaltserhöhung.

5. Beitragsentlastung im Ruhestand

Im Ruhestand entfallen der Arbeitgeberzuschuss, der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 % und der Beitrag für das Krankentagegeld. Es ist empfehlenswert, den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses durch eine Beitragsentlastungskomponente (BEIA) zu versichern. Wenn Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung sind, ist diese höchst interessant. Denn die BEIA ist während der Erwerbsphase arbeitgeberzuschuss- und BEG-fähig.

6. Pflege

Allein durch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung sind zukünftige Pflegekosten schon heute kaum mehr zu decken.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte?

Grundsätzlich sind Angestellte Mitglieder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch ist es für Angestellte möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze ( auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) ist maßgeblich dafür, ob ein Wechsel vorgenommen werden kann.

gerd

Überschreitet ein Angestellter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er von seiner Krankenkasse darüber informiert, dass er nicht mehr versicherungs­pflichtig ist. Er ist versicherungsfrei und kann somit einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchführen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen. Die Versicherungspflichtgrenze beläuft sich für das Jahr 2022 auf ein jährliches Brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 64.350 Euro. Dies entspricht 5.362,50 Euro pro Monat. Zum Brutto-Arbeitsentgelt zählen ebenfalls vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Während vor einigen Jahren Angestellte mindestens drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze überschreiten mussten, um in die PKV wechseln zu dürfen, genügen mittlerweile 12 Monate. Die Feststellung der so genannten Versicherungsfreiheit nimmt der Arbeitgeber vor und meldet dies der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Gleichzeitig werden auch Sie als Arbeitnehmer darüber informiert.

Die Jahresentgeltgrenze (JAEG) muss von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) unterschieden werden. Die Beitragsbemessungsgrenze entscheidet darüber, wie hoch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind.

Die Jahresentgeltgrenze gilt nicht für Studenten, Beamte, Freiberufler und Selbständige. Diese Berufs- und Personengruppen können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Mehr über Voraussetzungen in der PKV

Lohnt sich eine private Krankenversicherung für Arbeitnehmer?

Die Gründe, weshalb Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln, sind sehr vielseitig.

Vorteile einer privaten Krankenversicherung

  • Stabilität der Beiträge
  • Beitragsgerechtigkeit, da nicht das Einkommen maßgeblich ist für die Höhe des Beitrags entscheidend ist, sondern das Alter, der Gesundheitszustand und der gewählte Tarif
  • Niedrige Beiträge im jungen Alter ohne Vorerkrankungen

Umfassendes Leistungsangebot

Einer der Hauptgründe und somit auch ein großer Vorteil liegt darin, dass eine private Krankenversicherung ein wesentlich umfassenderes Leistungsangebot hat im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung verfügt über vertraglich garantierte Leistungen. Diese werden im Vorfeld bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt. Individuelle Faktoren, wie das Alter sowie der persönliche Gesundheitszustand bei Beginn des Vertrags und die Leistungen, die von der Krankenversicherung abgedeckt werden sollen, sind ausschlaggebend für die Höhe des monatlichen Beitrags.

Je mehr Leistungen ein Angestellter von der privaten Krankenversicherung abgedeckt haben möchte, desto höher fallen die Beiträge aus. Bei der GKV hingegen ist das Einkommen ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge.

gerd

Bei näherer Betrachtung der demographischen Entwicklung der Bevölkerung fällt auf, dass die Gesellschaft immer älter wird. Ende 2019 lag das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung bei 44,5 Jahren. Damit die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin finanzierbar bleibt, werden vermehrt Leistungen aus dem Leistungskatalog gestrichen. Bei einer privaten Krankenversicherung ist dies nicht der Fall. Hier garantiert der Vertrag dem Versicherten, dass er für die komplette Vertragsdauer die Leistungen erhält, für die er bezahlt.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-FUX

Für Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird ein monatliches Krankenkassenbeitrag in Höhe von 769,16 Euro fällig. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 4,0 Prozent für Kinderlose. Versicherte mit Kindern zahlen 2,4-3,4 % (je nach Anzahl der Kinder). Rund 19,3 Prozent des Gehalts sind bei einem Angestellten ohne Kinder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, monatlich fällig für die Zahlung des Krankenkassenbeitrags.

Mit welchen Leistungen kann man als Angestellter in der PKV rechnen?

In der gesetzlichen Krankenversicherung findet das Solidaritätsprinzip Anwendung und in der privaten Krankenversicherung das Äquivalenzprinzip.

Beim Äquivalenzprinzip werden die Kosten so kalkuliert, dass die versicherten Leistungen eines Einzelnen mit dem gezahlten Beitrag abgedeckt werden können.

Beim Solidarprinzip zählen hingegen nicht die Leistungen, sondern die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Versicherungsnehmer. Die Beiträge richten sich nach dem erzielten Einkommen.

Diese Systemunterschiede sind ausschlaggebend dafür, dass das Leistungsniveau einer gesetzlichen Krankenversicherung tendenziell niedriger ist als bei einer privaten Krankenversicherung.

Was sind Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
GKV-Mitgliedschaft für jeden zugänglichAbschluss ist an Voraussetzungen gebunden
kassenärztliche Behandlung (medizinische Regelversorgung)Privatarztbehandlung
festgelegte Leistungenwählbare Leistungen
häufig lange Wartezeiten auf Terminemeistens schnelle Terminvergabe beim Arzt
Facharztbesuche nur mit HausarztüberweisungFacharztbesuche ohne Überweisung möglich (Ausnahme: Primärarztprinzip)
GKV-Beiträge sind abhängig vom EinkommenBeiträge sind unabhängig vom Einkommen
keine Wartezeit bei Leistungenteilweise Wartezeit bei bestimmten Leistungen
kostenlose Familienversicherung (Eheleute und Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren)keine kostenlose Familienversicherung
Mehrbettzimmer bei KrankenhausaufenthaltEinbettzimmer im Krankenhaus möglich
keine Gesundheitsprüfungmit Gesundheitsprüfung
GKV-Leistungsbausteine sind nicht garantiert (Leistungskürzungen möglich)Leistungsbausteine sind garantiert (keine Leistungskürzungen möglich)
Direktabrechnung mit dem Versicherer per Gesundheitskarte der GKVhäufige Vorleistung bei der Abrechnung ambulanter Behandlungen
eingeschränkter Versicherungsschutz in der EUKrankenversicherungsschutz in Europa
Notfallversicherungsschutz in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen bestehtweltweiter PKV-Schutz (in der Regel bis zu einem Monat)

Arztwahl

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung haben grundsätzlich freie Arztwahl. Die Kosten für alle anfallenden Heilbehandlungen werden von der Krankenversicherung übernommen. Dazu zählen u.a. auch Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen.

Eine gesetzliche Krankenversicherung hingegen übernimmt lediglich die Kosten für Heilbehandlungen, die medizinisch notwendig und ambulant sind. Auch hier sind normale Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen inkludiert. Solange der Arzt über eine Kassenzulassung verfügt, hat der Patient auch hier die freie Arztwahl.

Krankenhaus

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Krankenhaus-Behandlung. Das Krankenhaus ist außerdem frei wählbar. Spezialkliniken sowie Kliniken ohne Kassenzulassung sind ebenfalls in der Kostenübernahme inkludiert.

Für eine Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden die Kosten übernommen.

Ist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankenhausaufenthalt notwendig, übernimmt sie die Kosten. Allerdings wird ein Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Aufenthaltstag in der GKV fällig. Die maximale Obergrenze liegt bei 28 Tagen.

Des Weiteren besteht eine eingeschränkte Krankenhausauswahl in der Gesetzlichen Krankenkasse, dahingehend dass die Klinik über eine Kassenzulassung verfügen muss. Eine Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer sowie eine Chefarztbehandlung sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Medikamente und Arzneimittel

Hinsichtlich verordneter Medikamente unterscheidet sich die private Krankenversicherung ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung erstattet Medikamente, die in der Apotheke bezogen und vom Arzt verordnet worden sind. Der gewählte Tarif entscheidet darüber, ob eine Selbstbeteiligung zu leisten ist. In den meisten Fällen erfolgt eine Erstattung zu 100 Prozent.

Die private Krankenversicherung verfügt über einen größeren Katalog von erstattungsfähigen Medikamenten als eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Hilfsmittelkatalog legt fest, welche Kosten von der privaten Krankenversicherung für Hilfsmittel übernommen werden. Auch hier ist der Tarif ausschlaggebend dafür. Unter ärztlich verordneten Heilmitteln sind Podologie, Physiotherapie, Massagen, Logopädie etc. zu verstehen. Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung erforderlich sein.

Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente nahezu komplett. Lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent ist nicht übernahmefähig. Medikamente, die frei verkäuflich sind, werden hingegen nicht von der Krankenkasse übernommen. Das Hilfsmittelverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche Kosten für verordnete Hilfsmittel die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.

Die private Krankenversicherung erstattet häufig selbst höherwertige Hilfsmittel als die gesetzliche Krankenversicherung.

Brille und Sehhilfen

Brillenträger können von einer privaten Krankenversicherung profitieren. Häufig erstattet diese die Kosten komplett. Ärztlich verordnete Heilmittel können ebenfalls nach dem jeweiligen Tarif erstattet werden.

Brillen bzw. Brillengläser sind nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten. Sofern die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Hilfsmittel übernimmt, werden sie lediglich in einfacher Ausführung übernommen. Das Heilmittelverzeichnis bildet die Grundlage dafür, welche medizinisch notwendigen Heilmittel die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Hier fällt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent an.

Heilpraktiker und Alternativ-Medizin

Während bei einer privaten Krankenversicherung Heilpraktiker-Leistungen sowie andere Behandlungen, die sich „außerhalb der Schulmedizin“ befinden, übernommen werden, werden sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung generell nicht erstattet.

Auf freiwilliger Basis werden von manchen gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Osteopathie- oder Homöopathie-Leistungen übernommen.

Zahnbehandlungen

Eine private Krankenversicherung zeigt sich bei Zahnersatz je nach Tarif sehr großzügig. Sie übernimmt in dem Fall die Kosten für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen, Zahnreinigung sowie Zahnprophylaxe. Die Zahnärzte sind frei wählbar.

Die Kosten werden zwischen 70 und 100 Prozent, je nach Tarif, erstattet. Bei Zahnersatz zeigt sich die private Krankenversicherung ebenfalls leistungsstark. Hochwertiger Zahnersatz wird teilweise zu 100 Prozent, aber in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent übernommen.

Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hingegen nur „normale“ Zahnbehandlungen, die bei kassenärztlichen Zahnärzten durchgeführt werden. Die Kosten für die Zahn-Prophylaxe werden ebenfalls übernommen. Unter Zahn-Prophylaxe sind eine Zahnstein-Entfernung im Jahr sowie zwei Kontrolluntersuchungen zu verstehen.

Hinsichtlich Zahnersatz schneidet die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich schlechter ab. Hier gewährt sie lediglich Festzuschüsse. Bei hochwertigem Zahnersatz, wie Implantate oder Inlays deckt dieser Zuschuss nur einen geringen Anteil der Kosten ab.

Alles über die Leistungen in der Privaten Krankenversicherung

Gibt es Argumente gegen die private Krankenversicherung?

Zur Aufnahme in eine private Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung mit Gesundheitsfragen notwendig. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob der Versicherte bestimmte Vorerkrankungen hat. Diese können zu einem höheren Beitrag führen. Für Gutverdienende liegt der Beitrag aber trotz Risikozuschlag oftmals unterhalb des Höchstbeitrags der GKV. Beim Eintritt in die private Krankenversicherung sollte der Anbieter mit Bedacht gewählt werden. Ein PKV-Wechsel ist zwar möglich, jedoch geht in der Regel mit diesem eine erneute Gesundheitsprüfung einher.

Des Weiteren gibt es bei einer privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung. Das bedeutet, dass für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag fällig wird. Allerdings lohnt sich die private Krankenversicherung für Angestellte finanziell auch mit zwei Kindern noch gegenüber der GKV und Ihre ganze Familie erhält umfassendere Leistungen.

Bei längeren Krankheiten über sechs Wochen tritt bei einer privaten Krankenversicherung keine Beitragsfreiheit ein. Allerdings können sich Privatversicherte mit dem Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung bei längerer Krankheit absichern.

Nachteile einer privaten Krankenversicherung

  • keine Beitragsfreiheit bei längerer Krankheit über sechs Wochen
  • Wechsel des Anbieters ist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich

Wie hoch sind die Kosten der PKV für Angestellte?

Das Berechnungsmodell für die Kosten der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich deutlich von dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Kosten einer privaten Krankenversicherung kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Allerdings sind bei einem jungen Angestellten ohne Vorerkrankungen mit monatlichen Kosten in Höhe von rund 200 Euro zu rechnen.

Junge und gesunde Menschen erhalten einen günstigeren Tarif als ein älterer und kranker Mensch. Die Kosten für die private Krankenversicherung richten sich einerseits nach dem Alter und den Vorerkrankungen des Versicherten. Andererseits ist der Tarif für die Höhe der Beiträge relevant.

Wird ein Tarif gewählt, bei dem weniger Leistungen inkludiert sind, ist der monatliche Beitrag entsprechend niedriger. Die Höhe des Einkommens ist für den Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht entscheidend im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Für die private Krankenversicherung eines Angestellten trägt der Arbeitgeber, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, einen Teil der Kosten. Er zahlt als Arbeitgeberzuschuss maximal den Höchstbeitrag, den er übernehmen würde, wenn der Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wäre. Der Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze sowie dem Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Kran­kenkasse. Der Arbeitgeber übernimmt nie über die Hälfte der tatsächlich gezahlten Krankenversicherungsbeiträge.

Das folgende Rechenbeispiel soll dies veranschaulichen:

  • Das monatliche Bruttoeinkommen eines Angestellten beträgt 5.500 Euro
  • Der Beitrag für seine private Kran­ken­ver­si­che­rung beläuft sich auf 800 Euro im Monat.

Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zahlt, ist dies in diesem Beispiel anders. Der Zuschuss des Arbeitgebers betrüge bei einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent 400 Euro.

Da der Höchstarbeitgeberzuschuss zur PKV bei 385 Euro liegt, wird vom Arbeitgeber lediglich der Höchstbetrag erstattet. Der Angestellte muss die übrigen Kosten von 415 Euro selbst tragen.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist unvermeidbar, wenn Angestellte wieder versicherungspflichtig werden. Dies ist gegeben, sobald das Einkommen die Jahreseinkommensgrenze unterschreitet. Im Jahr 2022 liegt sie bei 64.350 Euro.

Zusammenfassung:

Wie hoch sind Arbeitgeberzuschuss und Arbeitnehmeranteil?

Arbeitgeber beteiligen sich mit bis zu 50 Prozent an den Beiträgen der privaten Krankenversicherung.

Maximaler Arbeitgeberanteil 2022 für Arbeitnehmer

  • zur privaten Krankenversicherung: 384,58 Euro/Monat
  • zur Pflegepflichtversicherung: 73,77 Euro/Monat / 49,58 Euro/Monat in Sachsen

Bis zu diesen Höchstsätzen sind die Beiträge für privat krankenversicherte Arbeitnehmer einschließlich Ehepartner und Kinder zuschussfähig. Dabei müssen gesetzliche Voraussetzungen eingehalten werden. Zum Beispiel darf das Einkommen des Ehepartners nicht mehr als 470 Euro pro Monat betragen bzw. einen Minijob mit monatlich 450 Euro nicht überschreiten.

Folgende Beiträge sind für Sie als Arbeitnehmer zuschussfähig:

  • private Krankenversicherung (PKV)
  • Krankentagegeld (KTG)
  • Krankenhaustagegeld (KHT)
  • private Pflegepflichtversicherung (PVN)
  • Beitragsentlasungstarife der PKV (BEIA)

Am Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren

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Expertentipp zu PKV-Kosten: Orientieren Sie sich bei der Wahl des PKV-Beitrags am GKV-Höchstbeitrag. Davon profitieren Sie langfristig am meisten. Denn: Wer in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist, zahlt den Höchstbeitrag. Für Kinderlose sind das inkl. Pflegeversicherung ca. 934 € Euro pro Monat, wovon Sie als Abgestellte selbst 475 € zahlen.

Gerd Güssler

Versicherungsexperte & Gründer KV-Fux

Für den gleichen Betrag bekommen Sie als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung mehr und vor allem garantierte Leistungen. Mehr noch: Sie sind flexibler, da Sie mehr Wechseloptionen haben als in der GKV. Bei zu geringen Tarif-Beiträgen sind Sie in der Regel unterversichert, was Sie irgendwann teuer zu stehen kommen kann.

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Können Arbeitnehmer die PKV-Beiträge steuerlich absetzen?

Die Kosten für die private Krankenversicherung kann steuerlich in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Allerdings werden lediglich Beiträge für bestimmte Leistungen berücksichtigt. Die Basiskrankenversicherung dient hierbei als Orientierungswert. Sie entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beiträge zur Pflegepflichtversicherung und -zusatzversicherung können vollständig steuermindernd geltend gemacht werden.

Steuerfreies Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung

Das privat versicherte Krankentagegeld soll Ersatz für das ausfallende Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankheit sein. Seine Bedeutung als notwendige Absicherung gegen den Verdienstausfall wird in der Praxis leider oft unterschätzt.

Der Grund: Wenn Sie als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung abschließen, wird das Krankentagegeld zwar einmal richtig bemessen, dann aber oft über Jahre hinweg nicht mehr angepasst.

Das Ergebnis: Aufgrund des mittlerweile gestiegenen Gehalts kommt es im Krankheitsfall zu einer Unterversicherung. Das Einkommen sinkt und laufende Kosten sind schwer bzw. nicht mehr bezahlbar. Das „Abrutschen“ in die sozialen Sicherungssysteme bis hin zu Hartz IV geht schnell. Im Vergleich dazu ist der geringe Betrag für das Absichern des Einkommensverlustes durch Krankheit gut investiert.

Fehlt es am Krankentagegeld, kann eine langwierige Krankheit oder eine länger andauernde Unfallfolge das finanzielle Ein- und Auskommen gefährden. Sichern Sie sich deshalb vor Einkommensverlust ab.

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist zwar auch steuerfrei, erhöht aber – im Gegensatz zur privaten Krankentagegeldversicherung – den Steuersatz auf andere Einkünfte (Progressionsvorbehalt).

Mehr dazu im Beitrag „Private Krankenversicherung und Steuererklärung“

Was sollte man zur Beitragsrückerstattung wissen?

Eine im Tarif enthaltene Beitragsrückerstattung (BRE) sollte kein alleiniges Auswahlkriterium für eine Tarifentscheidung sein. Wenn jedoch alle anderen Auswahlkriterien passen, ist eine BRE ein willkommenes Instrument, um damit kleinere, die Gesundheit erhaltende Maßnahmen selbst zu bezahlen. Denn wenn im Versicherungsjahr keine Krankheitskosten für den Versicherten anfallen, steht die Beitragsrückerstattung zur freien Verfügung.

Arbeitnehmern steht eine Beitragsrückerstattung zu 100 % zu, wenn sie einen BRE-fähigen Tarif abgeschlossen haben. Sie bezahlen den Tarifbeitrag in voller Höhe und bestimmen den Leistungsumfang ihrer PKV im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst. Nutzen Sie eine BRE genauso wie eine Beitragsersparnis gegenüber einer GKV, um fürs Alter vorzusorgen, und sparen Sie diese an.

FAQs zum Thema private Krankenversicherung für Angestellte

Welches Gehalt braucht man für eine private Krankenversicherung?

Um als Angestellter einer privaten Krankenversicherung angehören zu dürfen, muss das jährliche Brutto-Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 64.350 Euro pro Jahr überschreiten. Bis zu dieser Grenze müssen Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert bleiben und ihnen bleibt der Zugang zur privaten Krankenversicherung verwehrt.

Was zahlt der Arbeitgeber bei der privaten Krankenversicherung?

Wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber auch bei der privaten Krankenversicherung einen Teil der Kosten. Allerdings wird er in der Regel etwas weniger als die Hälfte der Kosten übernehmen, da er maximal den Höchstbeitrag zahlt. Dieser beläuft sich auf 385 Euro. Den übrigen Betrag muss der Angestellte selbst tragen.

Was kostet eine PKV als Angestellter?

Die Kosten für die private Krankenversicherung richten sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach der Höhe des Einkommens. Bei der privaten Krankensicherung sind das Alter des Versicherten, mögliche Vorerkrankungen sowie der Tarif entscheidend für die Kosten der privaten Krankenversicherung. Je weniger Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden, desto niedriger fällt der Beitrag aus. Bei einem jungen Angestellten ohne Vorerkrankungen, der sich für einen klassischen Tarif entschieden hat, liegen die Kosten für die private Krankenversicherung monatlich bei rund 200 Euro. Im Alter steigen diese Beiträge allerdings an.

Lohnt sich eine private Krankenversicherung als Arbeitnehmer?

Eine private Krankenversicherung kann sich für Arbeitnehmer lohnen. Allerdings sollten die Arbeitnehmer noch relativ jung und ohne Vorerkrankungen sein. Denn Vorerkrankungen und ein hohes Alter lassen die Beiträge in die Höhe schnellen. Ist der Arbeitnehmer kinderlos, fallen die Beiträge ebenfalls dementsprechend niedrig aus. Beim Eintritt in die private Krankenversicherung sollte bedacht werden, dass jedes Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung benötigt. Eine Familienversicherung gibt es bei privaten Anbietern nicht.

Ist die Familie automatisch mitversichert?

Da es bei einer privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt, ist die Familie nicht automatisch mitversichert. Jedes Familienmitglied muss selbst versichert werden. Dies führt zu höheren Beiträgen als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Kann man als Angestellter von der PKV zurück in die GKV wechseln?

Grundsätzlich ist ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hat der Angestellte allerdings ein gewisses Alter erreicht oder liegen Vorerkrankungen vor, kann der Wechsel problematisch sein. Denn eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht dazu verpflichtet, dem Angestellten den Wechsel zu gewähren. Es sei denn, sein Einkommen unterschreitet die Jahreseinkommensgrenze, die derzeit bei 64.350 Euro liegt.

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