Leistungsausschlüsse in der privaten Krankentagegeldversicherung (KTG) durch Alkoholkonsum.
Durch die sog. Alkoholklausel werden Leistungen ausgeschlossen, wenn körperliche Schäden durch den Genuss von zu viel Alkohol zustande gekommen sind.
Leistungsausschlüsse in der privaten Krankentagegeldversicherung (KTG) durch Alkoholkonsum.
Durch die sog. Alkoholklausel werden Leistungen ausgeschlossen, wenn körperliche Schäden durch den Genuss von zu viel Alkohol zustande gekommen sind.