Definition: Was ist ein Referendariat?

Das Referendariat ist in Deutschland ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildung) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim deutschen Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, soweit ihnen die Dienstherrnfähigkeit für Beamte und Beamtinnen durch Gesetz verliehen worden ist.

Wer kann Referendar werden?

In das Referendariat kann eintreten, wer ein mindestens dreijähriges Studium an einer Hochschule mit dem ersten Staatsexamen oder einer gleichwertigen akademischen Prüfung abgeschlossen hat. Die Dienstbezeichnung ist Referendar, auch mit einem auf die Laufbahn hinweisenden Präfix (z.B. Rechtsreferendar, Studienreferendar). Referendar leitet sich von lateinisch referendarius ab und bedeutet „Berichterstatter“.

Wie lange dauert ein Referendariat?

Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und soll praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die auf das Hochschulstudium aufbauen.

Welche Krankenversicherung ist die Richtige für Referendare?

Referendare sind Beamtenanwärter und haben Anspruch auf Beihilfe. Sie profitieren deshalb ganz besonders von den Leistungen der privaten Krankenversicherung. Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen bekommen vin ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu ihren Gesundheitskosten zu einem gewissen Prozentsatz und müssen nur noch die Restkosten abdecken. In den meisten Bundesländern und beim Bund bekommen Beihilfeberechtigte nur dann Beihilfe, wenn sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern.

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